back to top
...
    NRWZ.deRottweilTankstellenräuber muss in Haft - und zur Entziehung in den Maßregelvollzug

    Tankstellenräuber muss in Haft – und zur Entziehung in den Maßregelvollzug

    Artikel
    Kommentare
    Autor / Quelle
    Weitere Artikel
    Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

    Zu sechs Jahren Haft verurteilte die Große Strafkammer des Landgerichts Rottweil am Montag einen 26-Jährigen. Außerdem wird er eine Entziehungskur antreten müssen, wird entsprechend eingewiesen.

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann über einen kurzen Zeitraum von knapp drei Wochen im September und Oktober vergangenen Jahres sechs Tankstellen in Rottweil und Region überfallen hat. Der als Betrüger, nicht als Räuber vorbestrafte Mann, ein Kurde, war geständig, zum Zeitpunkt der Taten schwer drogenabhängig und stark spielsüchtig. Das Gericht lag damit nur knapp über der Forderung des Verteidigers.

    Seine DNA war an Tatorten gefunden worden, die Tatkleidung in seinem Auto bei seiner Festnahme in Aistaig. Es gab Video- und Fotoaufnahmen des Täters und Geodaten der Aufenthalte des 26-Jährigen rund um die Tatorte und Zeugenaussagen. Außerdem war er vor Gericht vollumfänglich geständig und entschuldigte sich bei den einzelnen Opfern. Die Beweislage war also klar, die Beweisaufnahme vor dem Landgericht Rottweil damit keine allzu aufwändige Angelegenheit. Vielmehr achtete das Gericht darauf, dass einerseits die Belange des Angeklagten zur Sprache kamen, vor allem aber auch die Leiden der Opfer. Dies geschah bereits am zweiten Prozesstag, über den wir hier berichteten.

    Zu guter Letzt musste eine Strafe für den 26-Jährigen gefunden werden. Für mehrfachen Raub und räuberische Erpressung. Für einen Mann, der laut Psychiater schuldfähig gehandelt habe. Aber unter starkem Drogeneinfluss und unter akuter Geldnot heraus. Und wenn er geplant vorgegangen ist, dann eher dilettantisch.

    Das Urteil: sechs Jahre Haft plus Entziehung

    Sechs Jahre Haft – das ist die Strafe für seine fünf Überfälle auf Tankstellen im Kreis Rottweil und im Zollernalbkreis, bei denen er gut 3000 Euro erbeutet hat. Außerdem erlegte ihm das Gericht eine Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung auf – allerdings bleibt er zunächst für zwei Jahre im Gefängnis. Erst dann schließt sich die Therapie im Maßregelvollzug an.

    Die Strafe liegt am unteren Ende der vom Gesetzgeber vorgegebenen Skala – die bei fünf Jahren Haft im Minimum für Raub beginnt. Der 26-Jährige hätte sie eventuell noch senken können, indem er etwa seinen Dealer für harte Drogen in Rottweil preisgab. Das tat er nicht.

    Zu erwähnen – und bei der Strafzumessung zu beachten – seien die schlimmen, die tragischen psychischen Folgen für die Opfer der Straftaten, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

    Der 26-Jährige sei voll schuldfähig, hätte Einsicht in die Strafbarkeit seiner Handlung gehabt. Allerdings habe es viele Hinweise darauf gegeben, dass die Taten als minderschwere Fälle zu werten seien, so das Gericht. Das „Geständnis von Anfang an“, dass es sich bei dem 26-Jährigen um „einen kranken Menschen“ handle, um einen schwer Drogenabhängigen, der nun zwar clean sei, der aber noch in jahrelanger Arbeit lernen müsse, ein drogenfreies Leben zu führen.

    Zudem wurde die zweijährige Unterbringung in der Psychiatrie Reichenau angeordnet. Allerdings erst nach einer Verbüßung einer Haftstrafe zuvor, während der er etwa besser Deutsch lernen könne.

    **Die Forderung der Staatsanwaltschaft: knapp acht Jahre Haft **

    Der Mann war laut Anklagevertretung planmäßig vorgegangen, im vollen Bewusstsein auch, etwas verbotenes zu tun. Da in keiner der Taten ein minderschwerer Fall vorliege, sei der Strafrahmen des Gesetzes zu beachten: eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, argumentierte zuvor die Anklägerin. Auch deshalb, weil die Geschädigten, die Opfer, gravierende Folgen von den Taten davon getragen hätten. Panikattacken, Schlafstörungen, etwa. Eines der Opfer, eine junge Frau, wurde aus ihrer Lebensbahn geworfen, steht nun vor großen schulischen Problemen. Eine weitere Frau ließ sich zur Zeugenaussage von einer Vertreterin der Opferorganisation begleiten, befindet sich in therapeutischer Behandlung. Die Opfer leiden also bis heute.

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten Haft gefordert. Zudem die Unterbringung in einer Entzugsanstalt für die Dauer von zwei Jahren. Allerdings erst, nachdem er gut drei Jahre in Haft verbracht hat.

    **Hoffnung auf Entschädigung: ein Hinweis der Nebenklage **

    „Das Papier, auf dem die Zusage der Schadenswiedergutmachung steht, nützt dem Opfer nichts, wenn es nicht zu einer Zahlung kommt.“ Der Anwalt der Nebenklage, der eines der Opfer vertrat, machte deutlich, dass die erklärte und schriftlich, gerichtlich festgehaltene Absicht des Täter-Opfer-Ausgleichs nicht unbedingt zu einer tatsächlichen Entschädigung führe. Die Chance, dass Geld fließe, sei nicht hoch. Das müsse man sich vor Augen halten bei der Strafzumessung.

    Die Sicht der Verteidigung: fünfeinhalb Jahre Haft

    Sein Mandant habe dazu beigetragen, das Verfahren möglichst „opferschonend“ zu gestalten, erklärte der Verteidiger des Tankstellenräubers zu dessen Gunsten, wie es die Aufgabe des Anwalts ist. Der 26-Jährige sei vollumfänglich geständig gewesen, habe bei allen nötigen Schritten und Vernehmungen mitgearbeitet, sich bei den Opfern zu entschuldigen versucht. Nun gehe es darum, dass der Mann „möglichst schnell in eine Therapie kommt“. Ein Weg dazu: eine geringere Haftstrafe. Daher die Argumentation: Wenigstens die erste Tat sei nicht geplant gewesen, sondern er habe sich „absolut spontan entschlossen“. Das drückten etwa auch die gewählten auffälligen roten Turnschuhe aus, die er trug. Zudem habe er ein sofort verfügbares Haushaltsmesser genommen, keine drastischere Waffe. Und bei den letzten Taten nicht einmal mehr Handschuhe getragen. Zudem habe er „es nicht eskalieren lassen wollen“. In der Nordgarage, als der Chef der Tankstelle hinzukam, sei der Mann sogar von der Tat zurückgetreten. Außerdem sei der Täter von einem schlechten Gewissen geprägt gewesen, habe sich für die Taten geschämt. Und nun eine „hohe Reue an den Tag gelegt“. Also: allenfalls minderschwere Fälle, geringere Strafe, so die Schlussfolgerung des Verteidigers. Er errechnete eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

    In seinen letzten Worten bat der 26-Jährige erneut um Entschuldigung.

    Diskutieren Sie mit!

    Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

    Beiträge

    Das interessiert diese Woche

    Zu sechs Jahren Haft verurteilte die Große Strafkammer des Landgerichts Rottweil am Montag einen 26-Jährigen. Außerdem wird er eine Entziehungskur antreten müssen, wird entsprechend eingewiesen.

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann über einen kurzen Zeitraum von knapp drei Wochen im September und Oktober vergangenen Jahres sechs Tankstellen in Rottweil und Region überfallen hat. Der als Betrüger, nicht als Räuber vorbestrafte Mann, ein Kurde, war geständig, zum Zeitpunkt der Taten schwer drogenabhängig und stark spielsüchtig. Das Gericht lag damit nur knapp über der Forderung des Verteidigers.

    Seine DNA war an Tatorten gefunden worden, die Tatkleidung in seinem Auto bei seiner Festnahme in Aistaig. Es gab Video- und Fotoaufnahmen des Täters und Geodaten der Aufenthalte des 26-Jährigen rund um die Tatorte und Zeugenaussagen. Außerdem war er vor Gericht vollumfänglich geständig und entschuldigte sich bei den einzelnen Opfern. Die Beweislage war also klar, die Beweisaufnahme vor dem Landgericht Rottweil damit keine allzu aufwändige Angelegenheit. Vielmehr achtete das Gericht darauf, dass einerseits die Belange des Angeklagten zur Sprache kamen, vor allem aber auch die Leiden der Opfer. Dies geschah bereits am zweiten Prozesstag, über den wir hier berichteten.

    Zu guter Letzt musste eine Strafe für den 26-Jährigen gefunden werden. Für mehrfachen Raub und räuberische Erpressung. Für einen Mann, der laut Psychiater schuldfähig gehandelt habe. Aber unter starkem Drogeneinfluss und unter akuter Geldnot heraus. Und wenn er geplant vorgegangen ist, dann eher dilettantisch.

    Das Urteil: sechs Jahre Haft plus Entziehung

    Sechs Jahre Haft – das ist die Strafe für seine fünf Überfälle auf Tankstellen im Kreis Rottweil und im Zollernalbkreis, bei denen er gut 3000 Euro erbeutet hat. Außerdem erlegte ihm das Gericht eine Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung auf – allerdings bleibt er zunächst für zwei Jahre im Gefängnis. Erst dann schließt sich die Therapie im Maßregelvollzug an.

    Die Strafe liegt am unteren Ende der vom Gesetzgeber vorgegebenen Skala – die bei fünf Jahren Haft im Minimum für Raub beginnt. Der 26-Jährige hätte sie eventuell noch senken können, indem er etwa seinen Dealer für harte Drogen in Rottweil preisgab. Das tat er nicht.

    Zu erwähnen – und bei der Strafzumessung zu beachten – seien die schlimmen, die tragischen psychischen Folgen für die Opfer der Straftaten, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

    Der 26-Jährige sei voll schuldfähig, hätte Einsicht in die Strafbarkeit seiner Handlung gehabt. Allerdings habe es viele Hinweise darauf gegeben, dass die Taten als minderschwere Fälle zu werten seien, so das Gericht. Das „Geständnis von Anfang an“, dass es sich bei dem 26-Jährigen um „einen kranken Menschen“ handle, um einen schwer Drogenabhängigen, der nun zwar clean sei, der aber noch in jahrelanger Arbeit lernen müsse, ein drogenfreies Leben zu führen.

    Zudem wurde die zweijährige Unterbringung in der Psychiatrie Reichenau angeordnet. Allerdings erst nach einer Verbüßung einer Haftstrafe zuvor, während der er etwa besser Deutsch lernen könne.

    **Die Forderung der Staatsanwaltschaft: knapp acht Jahre Haft **

    Der Mann war laut Anklagevertretung planmäßig vorgegangen, im vollen Bewusstsein auch, etwas verbotenes zu tun. Da in keiner der Taten ein minderschwerer Fall vorliege, sei der Strafrahmen des Gesetzes zu beachten: eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, argumentierte zuvor die Anklägerin. Auch deshalb, weil die Geschädigten, die Opfer, gravierende Folgen von den Taten davon getragen hätten. Panikattacken, Schlafstörungen, etwa. Eines der Opfer, eine junge Frau, wurde aus ihrer Lebensbahn geworfen, steht nun vor großen schulischen Problemen. Eine weitere Frau ließ sich zur Zeugenaussage von einer Vertreterin der Opferorganisation begleiten, befindet sich in therapeutischer Behandlung. Die Opfer leiden also bis heute.

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten Haft gefordert. Zudem die Unterbringung in einer Entzugsanstalt für die Dauer von zwei Jahren. Allerdings erst, nachdem er gut drei Jahre in Haft verbracht hat.

    **Hoffnung auf Entschädigung: ein Hinweis der Nebenklage **

    „Das Papier, auf dem die Zusage der Schadenswiedergutmachung steht, nützt dem Opfer nichts, wenn es nicht zu einer Zahlung kommt.“ Der Anwalt der Nebenklage, der eines der Opfer vertrat, machte deutlich, dass die erklärte und schriftlich, gerichtlich festgehaltene Absicht des Täter-Opfer-Ausgleichs nicht unbedingt zu einer tatsächlichen Entschädigung führe. Die Chance, dass Geld fließe, sei nicht hoch. Das müsse man sich vor Augen halten bei der Strafzumessung.

    Die Sicht der Verteidigung: fünfeinhalb Jahre Haft

    Sein Mandant habe dazu beigetragen, das Verfahren möglichst „opferschonend“ zu gestalten, erklärte der Verteidiger des Tankstellenräubers zu dessen Gunsten, wie es die Aufgabe des Anwalts ist. Der 26-Jährige sei vollumfänglich geständig gewesen, habe bei allen nötigen Schritten und Vernehmungen mitgearbeitet, sich bei den Opfern zu entschuldigen versucht. Nun gehe es darum, dass der Mann „möglichst schnell in eine Therapie kommt“. Ein Weg dazu: eine geringere Haftstrafe. Daher die Argumentation: Wenigstens die erste Tat sei nicht geplant gewesen, sondern er habe sich „absolut spontan entschlossen“. Das drückten etwa auch die gewählten auffälligen roten Turnschuhe aus, die er trug. Zudem habe er ein sofort verfügbares Haushaltsmesser genommen, keine drastischere Waffe. Und bei den letzten Taten nicht einmal mehr Handschuhe getragen. Zudem habe er „es nicht eskalieren lassen wollen“. In der Nordgarage, als der Chef der Tankstelle hinzukam, sei der Mann sogar von der Tat zurückgetreten. Außerdem sei der Täter von einem schlechten Gewissen geprägt gewesen, habe sich für die Taten geschämt. Und nun eine „hohe Reue an den Tag gelegt“. Also: allenfalls minderschwere Fälle, geringere Strafe, so die Schlussfolgerung des Verteidigers. Er errechnete eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

    In seinen letzten Worten bat der 26-Jährige erneut um Entschuldigung.

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

    Das interessiert diese Woche

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]