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    NRWZ.deRottweilSteigende Preise für Strom und Gas: ENRW-Kunden schimpfen auf die Politik

    Steigende Preise für Strom und Gas: ENRW-Kunden schimpfen auf die Politik

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    Die Kosten für das Heizen sind im Vorjahresvergleich massiv gestiegen. Und das, obwohl Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen September 2021 und April 2022 rund vier Prozent weniger Energie fürs Heizen aufwenden mussten als im Vorjahreszeitraum. Das hat das Vergleichsportal Check24 ausgerechnet. Für viele Bürgerinnen und Bürger drücken sich die steigenden Energiekosten in Nachzahlungen und / oder in höheren Abschlagszahlungen aus. Die meisten würden jedoch verstehen, dass die Schuld nicht am örtlichen Energieversorger liegt, erklärt die Energieversorgung Rottweil dazu. Besonders benachteiligt seien sozial schwächere Kundinnen und Kunden, heißt es seitens der ENRW. Das Unternehmen bietet hier Hilfe an. Und warnt zugleich vor unseriösen Anrufen.

    Preise schießen in die Höhe

    Ein Musterhaushalt, der sein Reihenhaus mit Gas heizt, zahlt in der aktuellen Heizperiode bisher 2.143 Euro. In der Vorjahresperiode wurden nur 1.154 Euro fällig. Das hat Check24 herausgefunden. Obwohl der Heizbedarf leicht gesunken ist, lägen die Gaskosten 86 Prozent über dem Vorjahr. Die Großhandelspreise für Gas sind um 395 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Da auch die Heizölpreise durch die Energiekrise in die Höhe geschossen sind, wird es auch für Heizölkundinnen und -kunden teurer. Verbraucher mit Ölheizung zahlten von September 2021 bis Januar 2022 1.869 Euro und damit 85 Prozent mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum (1.009 Euro). Auch diese Zahlen nannte das Vergleichsportal.

    Wechseln – zurzeit unter Umständen keine gute Idee

    Ein Portal, übrigens, auf dem sich Kundinnen und Kunden nach einem neuen Anbieter umsehen, wenn sie mit ihrem bisherigen Energieversorger unzufrieden sind. Oder wenn sie einfach sparen wollen. Doch hier hat sich Grundlegendes geändert. Während man beim Anbieterwechsel vor einigen Monaten noch ein Schnäppchen machen konnte, heißt es jetzt auf dem Vergleichsportal: „Die Strompreise sind aufgrund des Krieges in der Ukraine extrem gestiegen. Daher kann Ihr Grundversorger aktuell günstiger sein als alternative Angebote.“

    Der Grundversorger, das ist im Raum Rottweil etwa die Energieversorgung Rottweil, die ENRW. Deren sogenannte Hierbleiber-Tarife, die Treuetarife sind für Bestandskunden, liegen im Vergleich tatsächlich gut. „Nach den Preisanpassungen zum 1. Juli 2022 liegen wir im Marktvergleich noch immer unter den Angeboten von Wettbewerbern“, sagt eine Sprecherin des Unternehmens im Interview mit der NRWZ (siehe unten). Treue zahlt sich aktuell tatsächlich aus.

    Der ungeliebte Gebührenbescheid – und Fragen dazu

    Ungeliebte Post ist derweil der Gebührenbescheid, etwa der der ENRW. Hunderte Euro Nachzahlung, wo es bisher ein bisschen Geld zurückgab, sind keine Seltenheit. Stark steigende Abschlagszahlungen ebenfalls.

    Wir haben uns dazu und zu den Folgen mit Melissa Schenk, Sachbearbeiterin Kommunikation und Marketing bei der ENRW Energieversorgung Rottweil, unterhalten.

    Interview

    NRWZ: An wie viele Kunden haben Sie 2022 ihre Bescheide versandt?

    Melissa Schenk, ENRW: Die jährliche Verbrauchabrechnung beziehungsweise das Erstellen der Gebührenbescheide (Abwasser) erfolgt im sogenannten „rollierenden Verfahren“. Dies bedeutet, dass die Jahresrechnungen über zwölf Monate auf das ganze Jahr verteilt erstellt werden. Hierzu wird der Gesamtbestand unserer Kunden auf zwölf Abrechnungsportionen beziehungsweise Bezirke aufgeteilt.

    Der Lieferant ENRW rechnet im Jahr etwa 60.000 Anlagen in den Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme und Abwasser ab. Insgesamt wurden im Jahr 2021 rund 40.000 Rechnungen an Kunden mit einer jährlichen Rechnungsstellung verschickt. 

    NRWZ: In welcher Größenordnung bewegen sich die Nachzahlungen und haben diese sich gegenüber den vorigen Jahren verändert?

    Schenk: Ob ein Kunde im Rahmen der jährlichen Verbrauchsabrechnung eine Gutschrift oder eine Nachzahlung erhält, ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

    1. Von den bezahlten Abschlägen. Diese werden in der Regel auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs errechnet. In den Sparten Gas, Wärme und bei den sogenannten Heiztarifen im Strom erfolgt darüber hinaus eine Temperaturbereinigung. 

    2. Vom individuellen Verbrauchsverhalten der Kunden. Das ist maßgeblich für die in Rechnung gestellten Verbrauchsmengen. In den Sparten Gas, Wärme und den Heiztarifen im Strom sind die Temperaturen zusätzlich ein wesentlicher Faktor. Weichen diese, insbesondere im Winter, vom Durchschnitt ab, führt das in der Regel zu einem niedrigeren oder höheren Verbrauch und folglich zu Auswirkungen auf den Rechnungsbetrag. Durch die Zunahme von Homeoffice während der Pandemie ist bei vielen Kunden der Verbrauch ebenfalls angestiegen und damit höher als üblich. 

    3. Von den Verbrauchspreisen. Erhöhen sich während des Abrechnungszeitraumes die Preise, hat dies ebenfalls Auswirkungen auf den Rechnungsbetrag. 

    Setzt sich ein Rechnungsbetrag aus verschiedenen Energiearten zusammen, muss jede einzelne davon betrachtet werden. Eine allgemeingültige Aussage zu eventuellen Nachzahlungen kann deshalb nicht getroffen werden.

    NRWZ: In welcher Größenordnung steigen die Abschläge durchschnittlich gegenüber dem Vorjahr?

    Schenk: Die Berechnung der Abschläge erfolgt, wie im vorherigen Punkt beschrieben. Durch das rollierende Abrechnungsverfahren werden nicht alle Abschläge zum gleichen Zeitpunkt angepasst, sondern jeweils über das Jahr verteilt.

    Zum 1. Juli 2022 werden die Gas- und Wärmepreise erhöht und die Strompreise gesenkt. Alle betroffenen Kunden werden in einem individuellen Anschreiben informiert. Hier hat die ENRW entschieden, dass für alle betroffenen Kunden – unabhängig von den Jahresverbrauchsabrechnungen – ab dem 15. Juli 2022 eine Anpassung der Abschläge für die betroffene Sparte vorgenommen wird. Das heißt für die Gas- beziehungsweise Wärmelieferungen steigen die Abschläge und für die Stromlieferungen sinken sie entsprechend. 

    NRWZ: Gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf seitens Ihrer Kundinnen und Kunden?

    Schenk: Es gibt schon seit längerer Zeit einen steigenden Bedarf unserer Kunden an Beratungsleistungen. Durch gesetzliche Änderungen (etwa die CO2-Steuer), die Auswirkungen der Coronapandemie und die steigenden Energiepreise ist die Anzahl der Kundenanfragen deutlich gestiegen. Hinzukommt, dass Wettbewerber sowohl beim Strom als auch beim Erdgas ihre Kunden teilweise rechtswidrig abgemeldet haben oder insolvent wurden. Als Grundversorgerin muss die ENRW diese Kunden zunächst aufnehmen. Diese Themen sind sehr beratungsintensiv.

    NRWZ: Ist der Wille zum Wechsel des Anbieters für Strom oder / und Gas derzeit groß? Ergibt ein Wechsel Sinn oder ist Ihr Hierbleibertarif an sich gut und konkurrenzfähig?

    Schenk: Die Wechselquote der Kunden der ENRW ist schon seit Jahren im Vergleich zum Bundesdurchschnitt auf niedrigem Niveau. Mit dem starken Anstieg der Energiepreise ab September 2021 haben zahlrei­che Lie­feranten Ihre Kunden teils rechtswidrig abgemeldet oder Insolvenz angemeldet. Diese Kunden wurden in die Grund- und Ersatzversorgung übernommen. Diese Vorgehensweise führt zu Beschaffungsrisiken, da diese zusätzlichen Mengen zu den stark gestiegenen Preisen kurzfristig eingekauft werden. Nach den Preisanpassungen zum 1. Juli 2022 liegen wir im Marktvergleich noch immer unter den Angeboten von Wettbewerbern. Einige Sondertarife können daher nur treuen Bestandskunden angeboten werden.

    NRWZ: Machen Ihnen manche Leute Stress oder überwiegt das Verständnis für Kostensteigerungen?

    Schenk: Verständlicherweise sind die Kunden nicht erfreut über die Preissteigerungen. Die Kritik richtet sich in erster Linie an die Politik. Die meisten Kunden sind aber inzwischen gut informiert und wissen aus den Medien, dass der Energiepreisanstieg nicht von den Versorgern verursacht wird. Wir haben die Gründe für die Preisanpassungen in unseren Kundenanschreiben, die jeder Kunde im Vorfeld der Preisanpassung bekommen hat, ausführlich erläutert.

    Besonders betroffen sind sozial schwächere Kunden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice versuchen, ihnen mit Zahlungshilfen oder Unterstützungsangeboten von sozialen Stellen weiterzuhelfen. Diese Informationen finden die Kunden auch im Internet auf unserer Homepage (www.enrw.de/zahlhilfe). 

    NRWZ: Ist das Thema Energiesparen nachgefragt? Bieten Sie hier individuelle Leistungen an?

    Schenk: Unsere Beratung rund um das Energiesparen wird schon seit längerer Zeit stark nachgefragt. Wir haben hierfür auf unserer Homepage verschiedene Angebote, zum Beispiel das ENRW Energiehaus (www.enrw.de/energiehaus), und wertvolle Tipps zum Energiesparen zusammengestellt (www.enrw.de/energiespartipps). Darüber hinaus bieten wir individuelle Energieberatungen an. Durch die geänderten und teilweise zeitlich begrenzten Förderprogramme der Bundesregierung sind diese aber so stark nachgefragt, dass wir aktuell keine neuen Anfragen annehmen können.

    Mehr zum Thema:

    ENRW warnt vor unseriösen Anrufern  

    Rottweil. Aus aktuellem Anlass warnt die Energieversorgung Rottweil (ENRW) vor unseriösen Anrufen von Billigstromanbietern, die Kundendaten erfragen. Sollten Kunden Daten herausgeben, können die Anrufer damit den bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen abschließen – jedoch gegen den Willen des Kunden. 

    In den vergangenen Tagen seien ENRW-Kunden von den Anrufern wieder vermehrt angerufen und zur Herausgabe ihrer Vertragskontonummer, ihrer Zählernummer und des Zählerstands aufgefordert worden, teilt der regionale Energieversorger mit. Dieser empfiehlt, die Gespräche sofort zu beenden und keine Daten am Telefon herauszugeben. In den meisten Fällen gehen die Anrufe über auswärtige Vorwahlen oder Handynummern ein. Die ENRW hingegen betreibt keine Kundenwerbung per Telefon.

    Der regionale Energieversorger rät seinen Kunden, Name und Unternehmen des Anrufers sowie die Rufnummer zu notieren. Mit diesen Angaben kann über das Verbraucherportal der Bundesnetzagentur eine Beschwerde gegen unerlaubte Telefonwerbung eingereicht werden: www.bundesnetzagentur.de. Dort auf „Digitales und Telekommunikation“ klicken und anschließend „Ärger mit Rufnummern und Anrufen“ auswählen.

    Was viele Kunden nicht wissen: Liegen den Anrufern Angaben zum aktuellen Energieversorger sowie Vertragskontonummer oder Zählernummer vor, können diese ohne Zustimmung des Kunden, Verträge beim Energieversorger kündigen.

    Info: Bei Fragen ist das Team des ENRW-Kundenzentrums unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0472 222 erreichbar. Die telefonischen Servicezeiten sind von Montag bis Mittwoch jeweils von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr. 

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    Preise schießen in die Höhe

    Ein Musterhaushalt, der sein Reihenhaus mit Gas heizt, zahlt in der aktuellen Heizperiode bisher 2.143 Euro. In der Vorjahresperiode wurden nur 1.154 Euro fällig. Das hat Check24 herausgefunden. Obwohl der Heizbedarf leicht gesunken ist, lägen die Gaskosten 86 Prozent über dem Vorjahr. Die Großhandelspreise für Gas sind um 395 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Da auch die Heizölpreise durch die Energiekrise in die Höhe geschossen sind, wird es auch für Heizölkundinnen und -kunden teurer. Verbraucher mit Ölheizung zahlten von September 2021 bis Januar 2022 1.869 Euro und damit 85 Prozent mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum (1.009 Euro). Auch diese Zahlen nannte das Vergleichsportal.

    Wechseln – zurzeit unter Umständen keine gute Idee

    Ein Portal, übrigens, auf dem sich Kundinnen und Kunden nach einem neuen Anbieter umsehen, wenn sie mit ihrem bisherigen Energieversorger unzufrieden sind. Oder wenn sie einfach sparen wollen. Doch hier hat sich Grundlegendes geändert. Während man beim Anbieterwechsel vor einigen Monaten noch ein Schnäppchen machen konnte, heißt es jetzt auf dem Vergleichsportal: „Die Strompreise sind aufgrund des Krieges in der Ukraine extrem gestiegen. Daher kann Ihr Grundversorger aktuell günstiger sein als alternative Angebote.“

    Der Grundversorger, das ist im Raum Rottweil etwa die Energieversorgung Rottweil, die ENRW. Deren sogenannte Hierbleiber-Tarife, die Treuetarife sind für Bestandskunden, liegen im Vergleich tatsächlich gut. „Nach den Preisanpassungen zum 1. Juli 2022 liegen wir im Marktvergleich noch immer unter den Angeboten von Wettbewerbern“, sagt eine Sprecherin des Unternehmens im Interview mit der NRWZ (siehe unten). Treue zahlt sich aktuell tatsächlich aus.

    Der ungeliebte Gebührenbescheid – und Fragen dazu

    Ungeliebte Post ist derweil der Gebührenbescheid, etwa der der ENRW. Hunderte Euro Nachzahlung, wo es bisher ein bisschen Geld zurückgab, sind keine Seltenheit. Stark steigende Abschlagszahlungen ebenfalls.

    Wir haben uns dazu und zu den Folgen mit Melissa Schenk, Sachbearbeiterin Kommunikation und Marketing bei der ENRW Energieversorgung Rottweil, unterhalten.

    Interview

    NRWZ: An wie viele Kunden haben Sie 2022 ihre Bescheide versandt?

    Melissa Schenk, ENRW: Die jährliche Verbrauchabrechnung beziehungsweise das Erstellen der Gebührenbescheide (Abwasser) erfolgt im sogenannten „rollierenden Verfahren“. Dies bedeutet, dass die Jahresrechnungen über zwölf Monate auf das ganze Jahr verteilt erstellt werden. Hierzu wird der Gesamtbestand unserer Kunden auf zwölf Abrechnungsportionen beziehungsweise Bezirke aufgeteilt.

    Der Lieferant ENRW rechnet im Jahr etwa 60.000 Anlagen in den Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme und Abwasser ab. Insgesamt wurden im Jahr 2021 rund 40.000 Rechnungen an Kunden mit einer jährlichen Rechnungsstellung verschickt. 

    NRWZ: In welcher Größenordnung bewegen sich die Nachzahlungen und haben diese sich gegenüber den vorigen Jahren verändert?

    Schenk: Ob ein Kunde im Rahmen der jährlichen Verbrauchsabrechnung eine Gutschrift oder eine Nachzahlung erhält, ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

    1. Von den bezahlten Abschlägen. Diese werden in der Regel auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs errechnet. In den Sparten Gas, Wärme und bei den sogenannten Heiztarifen im Strom erfolgt darüber hinaus eine Temperaturbereinigung. 

    2. Vom individuellen Verbrauchsverhalten der Kunden. Das ist maßgeblich für die in Rechnung gestellten Verbrauchsmengen. In den Sparten Gas, Wärme und den Heiztarifen im Strom sind die Temperaturen zusätzlich ein wesentlicher Faktor. Weichen diese, insbesondere im Winter, vom Durchschnitt ab, führt das in der Regel zu einem niedrigeren oder höheren Verbrauch und folglich zu Auswirkungen auf den Rechnungsbetrag. Durch die Zunahme von Homeoffice während der Pandemie ist bei vielen Kunden der Verbrauch ebenfalls angestiegen und damit höher als üblich. 

    3. Von den Verbrauchspreisen. Erhöhen sich während des Abrechnungszeitraumes die Preise, hat dies ebenfalls Auswirkungen auf den Rechnungsbetrag. 

    Setzt sich ein Rechnungsbetrag aus verschiedenen Energiearten zusammen, muss jede einzelne davon betrachtet werden. Eine allgemeingültige Aussage zu eventuellen Nachzahlungen kann deshalb nicht getroffen werden.

    NRWZ: In welcher Größenordnung steigen die Abschläge durchschnittlich gegenüber dem Vorjahr?

    Schenk: Die Berechnung der Abschläge erfolgt, wie im vorherigen Punkt beschrieben. Durch das rollierende Abrechnungsverfahren werden nicht alle Abschläge zum gleichen Zeitpunkt angepasst, sondern jeweils über das Jahr verteilt.

    Zum 1. Juli 2022 werden die Gas- und Wärmepreise erhöht und die Strompreise gesenkt. Alle betroffenen Kunden werden in einem individuellen Anschreiben informiert. Hier hat die ENRW entschieden, dass für alle betroffenen Kunden – unabhängig von den Jahresverbrauchsabrechnungen – ab dem 15. Juli 2022 eine Anpassung der Abschläge für die betroffene Sparte vorgenommen wird. Das heißt für die Gas- beziehungsweise Wärmelieferungen steigen die Abschläge und für die Stromlieferungen sinken sie entsprechend. 

    NRWZ: Gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf seitens Ihrer Kundinnen und Kunden?

    Schenk: Es gibt schon seit längerer Zeit einen steigenden Bedarf unserer Kunden an Beratungsleistungen. Durch gesetzliche Änderungen (etwa die CO2-Steuer), die Auswirkungen der Coronapandemie und die steigenden Energiepreise ist die Anzahl der Kundenanfragen deutlich gestiegen. Hinzukommt, dass Wettbewerber sowohl beim Strom als auch beim Erdgas ihre Kunden teilweise rechtswidrig abgemeldet haben oder insolvent wurden. Als Grundversorgerin muss die ENRW diese Kunden zunächst aufnehmen. Diese Themen sind sehr beratungsintensiv.

    NRWZ: Ist der Wille zum Wechsel des Anbieters für Strom oder / und Gas derzeit groß? Ergibt ein Wechsel Sinn oder ist Ihr Hierbleibertarif an sich gut und konkurrenzfähig?

    Schenk: Die Wechselquote der Kunden der ENRW ist schon seit Jahren im Vergleich zum Bundesdurchschnitt auf niedrigem Niveau. Mit dem starken Anstieg der Energiepreise ab September 2021 haben zahlrei­che Lie­feranten Ihre Kunden teils rechtswidrig abgemeldet oder Insolvenz angemeldet. Diese Kunden wurden in die Grund- und Ersatzversorgung übernommen. Diese Vorgehensweise führt zu Beschaffungsrisiken, da diese zusätzlichen Mengen zu den stark gestiegenen Preisen kurzfristig eingekauft werden. Nach den Preisanpassungen zum 1. Juli 2022 liegen wir im Marktvergleich noch immer unter den Angeboten von Wettbewerbern. Einige Sondertarife können daher nur treuen Bestandskunden angeboten werden.

    NRWZ: Machen Ihnen manche Leute Stress oder überwiegt das Verständnis für Kostensteigerungen?

    Schenk: Verständlicherweise sind die Kunden nicht erfreut über die Preissteigerungen. Die Kritik richtet sich in erster Linie an die Politik. Die meisten Kunden sind aber inzwischen gut informiert und wissen aus den Medien, dass der Energiepreisanstieg nicht von den Versorgern verursacht wird. Wir haben die Gründe für die Preisanpassungen in unseren Kundenanschreiben, die jeder Kunde im Vorfeld der Preisanpassung bekommen hat, ausführlich erläutert.

    Besonders betroffen sind sozial schwächere Kunden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice versuchen, ihnen mit Zahlungshilfen oder Unterstützungsangeboten von sozialen Stellen weiterzuhelfen. Diese Informationen finden die Kunden auch im Internet auf unserer Homepage (www.enrw.de/zahlhilfe). 

    NRWZ: Ist das Thema Energiesparen nachgefragt? Bieten Sie hier individuelle Leistungen an?

    Schenk: Unsere Beratung rund um das Energiesparen wird schon seit längerer Zeit stark nachgefragt. Wir haben hierfür auf unserer Homepage verschiedene Angebote, zum Beispiel das ENRW Energiehaus (www.enrw.de/energiehaus), und wertvolle Tipps zum Energiesparen zusammengestellt (www.enrw.de/energiespartipps). Darüber hinaus bieten wir individuelle Energieberatungen an. Durch die geänderten und teilweise zeitlich begrenzten Förderprogramme der Bundesregierung sind diese aber so stark nachgefragt, dass wir aktuell keine neuen Anfragen annehmen können.

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    Der regionale Energieversorger rät seinen Kunden, Name und Unternehmen des Anrufers sowie die Rufnummer zu notieren. Mit diesen Angaben kann über das Verbraucherportal der Bundesnetzagentur eine Beschwerde gegen unerlaubte Telefonwerbung eingereicht werden: www.bundesnetzagentur.de. Dort auf „Digitales und Telekommunikation“ klicken und anschließend „Ärger mit Rufnummern und Anrufen“ auswählen.

    Was viele Kunden nicht wissen: Liegen den Anrufern Angaben zum aktuellen Energieversorger sowie Vertragskontonummer oder Zählernummer vor, können diese ohne Zustimmung des Kunden, Verträge beim Energieversorger kündigen.

    Info: Bei Fragen ist das Team des ENRW-Kundenzentrums unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0472 222 erreichbar. Die telefonischen Servicezeiten sind von Montag bis Mittwoch jeweils von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr. 

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