Soll Rottweil eine Verpackungssteuer erheben?
Die Gemeinderats-Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD+FFR beantragen, dass die Stadt Rottweil spätestens ab Januar 2026 eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen von Mitnahmegerichten erhebt. Das gaben die Stadtratsfraktionen am Dienstagabend in einer Pressemitteilung bekannt. Sie wollen, dass Rottweil dem Vorbild der Städte Tübingen und Konstanz folgt.
Sie wollen, dass die Verwaltung im Auftrag des Gemeinderats eine entsprechende Satzung erarbeitet und dem Gremium dann zur Abstimmung vorlegt. „Die Verpackungssteuer soll für Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck erhoben werden, die für den unmittelbaren Verzehr von Speisen und Getränken ausgegeben werden“, heißt es in dem Antrag, den Felicitas Bott für FFR+SPD und Ingeborg Gekle-Maier für Bündnis 90/Die Grünen unterschrieben haben. Sie regen außerdem an, bei Festen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen ein Spülmobil zur Reinigung des Mehrweggeschirrs aufzustellen.
Zur Begründung geben die Initiatorinnen und ihre Fraktionen an, etwa Abfallmengen und Entsorgungskosten reduzieren zu wollen. „Die zunehmende Nutzung von Einwegverpackungen für Getränke und Nahrungsmittel in Rottweil führt zu hohen Abfallmengen und damit verbundenen Entsorgungskosten für die Stadt“, schreiben Bott und Gekle-Maier. Durch die Einführung einer Verpackungssteuer solle ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, um den Wechsel von Einweg- zu Mehrwegverpackungen zu fördern. „Dies trägt dazu bei, die städtischen Abfallmengen und Entsorgungskosten langfristig zu reduzieren“, heißt es in dem Antrag, der dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden soll. Die Einnahmen aus der Verpackungssteuer könnten laut den Initiatorinnen teils zweckgebunden für Umweltschutzmaßnahmen und die Förderung von Mehrwegsystemen in Rottweil verwendet werden.
Die Einwegverpackungen würden zudem oft unsachgemäß entsorgt, was zudem einen erhöhten Reinigungsaufwand für die Stadt Rottweil verursache, heißt es weiter. Durch die Erhebung einer Verpackungssteuer sollen die entstehenden Kosten nach dem Verursacherprinzip auf die Nutzerinnen und Nutzer von Einwegverpackungen umgelegt werden. Dies stelle eine gerechtere Verteilung der Kosten dar und entlaste den städtischen Haushalt. Die Förderung von Mehrwegsystemen könne im Sinne lokaler Wirtschaftsförderung außerdem lokale Unternehmen stärken, die innovative und nachhaltige Lösungen anbieten, argumentieren die Stadträte.
Und: „Ohne finanzielle Anreize ist ein flächendeckender Umstieg von Einweg- auf Mehrwegverpackungen in der Rottweiler Gastronomie nicht zu erwarten“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Verpackungssteuer schaffe einen Preisunterschied zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen und erleichtere somit den Wechsel zu umweltfreundlicheren Verpackungsalternativen. Das trage zur Abfallvermeidung und zum Schutz von Umwelt und Ressourcen bei.
Rechtliche Bedenken haben die Gemeinderätinnen und ihre Fraktionen nicht: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2025 zur Billigung der Verpackungsabgabe in Tübingen habe etwaige rechtliche Bedenken ausgeräumt. Die Fast-Food-Kette Mc Donald’s hatte Verfassungsbeschwerde erhoben – allerdings erfolglos. Die Stadt Tübingen darf auf Einweg-Verpackungen für Essen und Getränke eine Verpackungssteuer erheben, urteilten die Richter. Damit steht nach Ansicht der Stadtratsfraktionen einer Einführung der Verpackungssteuer in Rottweil nichts mehr im Wege – wenn das eine Gemeinderatsmehrheit möchte.
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