back to top
...
    NRWZ.deRottweilSehschwäche nach Coronaimpfung? Klage wird in Rottweil verhandelt

    Sehschwäche nach Coronaimpfung? Klage wird in Rottweil verhandelt

    Artikel
    Kommentare
    Autor / Quelle
    Weitere Artikel
    Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

    Rottweil. Mögliche Impfschäden machen Kläger geltend, die gegen die Hersteller von Coronaimpfstoffen nun gerichtlich vorgehen. Es geht in den Zivilklagen um Schadensersatz und Schmerzensgeld, die Forderungen bewegen sich zwischen 50.000 und 300.000 Euro. Zu den deutschlandweit ersten Verfahren gehört eine Zivilklage, die am 3. Juli in Rottweil verhandelt werden soll.

    An den Landgerichten in Baden-Württemberg sind Medienberichten zufolge inzwischen erste Klagen eingegangen, die sich gegen Hersteller von Coronaimpfstoffen wenden. Eines der ersten Verfahren dieser Art soll vor dem Landgericht Rottweil verhandelt werden. In der Zivilklage fordert ein Mann 150.000 Euro Schmerzensgeld. Der MRNA-Impfstoff gegen COVID-19 des Herstellers von BioNTech habe bei ihm zu einer Sehschwäche geführt, macht er geltend.

    Dazu hat das Landgericht Rottweil vorab eine Pressemitteilung versandt. Und bestätigt: „Die 2. Zivilkammer das Landgerichts Rottweil verhandelt unter Vorsitz von Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Torsten Hub am 3.07.2023, 13.30 Uhr in einem frühen ersten Termin eine Schadenersatzklage wegen eines behaupteten Gesundheitsschadens nach zwei Corona-Schutzimpfungen gegen einen deutschen Impfstoffhersteller.“

    Der 58-jährige Kläger verlangt von der Beklagten unter anderem aufgrund einer massiven Verschlechterung der Sehkraft auf dem rechten Auge Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro sowie die Feststellung, dass ihm sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Schadensereignis zu ersetzen sind, so die Mitteilung des Landgerichts weiter. Der Kläger stützt den geltend gemachten Anspruch demnach auf § 84 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) sowie § 826 BGB.

    Die Beklagte, BionTech, bestreitet laut Gericht dagegen insbesondere die Kausalität zwischen Impfung und Verschlechterung der Sehkraft sowie das Vorliegen der Voraussetzungen von § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG, eines negativen Nutzen-Risiko-Verhältnisses.

    Um 50.000 Euro geht es in einer weiteren Klage, die ebenfalls in Rottweil verhandelt werden soll, an anderen Landgerichten im Land sind Medienberichten zufolge ebenfalls Klagen anhängig. Ende 2022 seien die ersten Klagen eingegangen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Diskutieren Sie mit!

    Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

    1 Kommentar

    1 Kommentar
    Neueste
    Älteste Meist bewertet
    Inline Feedbacks
    Alle Kommentare anzeigen
    Olaf
    Olaf
    1 Jahr her

    Unser Impf-Minister Karl hat doch behauptet, dass die sogenannte Impfung nebenwirkungsfrei ist, sich und andere schützt und kostenlos ist. Das sind 4 Fehler in einem Satz. Die Brühe ist nicht nebenwirkungsfrei, schützt weder mich vor Infektion, schon garnicht andere und zu behaupten, dass die Impfung kostenlos sei, bei diesen vielen Milliardengewinnen, die Biontech & Co durch unseren Corona-Minister einstreichen konnten, ist gerazu eine Frechheit.
    Und die Plakate mit der Aufforderung zum Impfen sind in Rottweil hoffentllich tief im Keller verstaut. Es ist ja nicht das erste Mal, dass Rottweil im Zusammenhang mit Impfnebenwirkungen in den Medien auftaucht. Da wird es Zeit, dass manche langsam ein schlechtes Gewissen bekommen sollten…

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

    Beiträge

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Festliche Stimmung beim DHG-Weihnachtskonzert

    „Vor vielen hundert Jahren“ lautete das Motto des diesjährigen Weihnachtskonzerts des Droste-Hülshoff-Gymnasiums in der Auferstehung-Christi-Kirche.Rottweil - Vom barocken Chorsatz über weihnachtliche Popsongs bis...

    Leckereien aus Hyères

    Eine 14-köpfige Gruppe vom Comité de Jumelage aus Hyères, darunter Präsident Marco Soiteur, Vizepräsidentin Christine Krapf- Laborde und Isabelle Buttafoghi als Vertreterin der Stadt...

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Rottweil. Mögliche Impfschäden machen Kläger geltend, die gegen die Hersteller von Coronaimpfstoffen nun gerichtlich vorgehen. Es geht in den Zivilklagen um Schadensersatz und Schmerzensgeld, die Forderungen bewegen sich zwischen 50.000 und 300.000 Euro. Zu den deutschlandweit ersten Verfahren gehört eine Zivilklage, die am 3. Juli in Rottweil verhandelt werden soll.

    An den Landgerichten in Baden-Württemberg sind Medienberichten zufolge inzwischen erste Klagen eingegangen, die sich gegen Hersteller von Coronaimpfstoffen wenden. Eines der ersten Verfahren dieser Art soll vor dem Landgericht Rottweil verhandelt werden. In der Zivilklage fordert ein Mann 150.000 Euro Schmerzensgeld. Der MRNA-Impfstoff gegen COVID-19 des Herstellers von BioNTech habe bei ihm zu einer Sehschwäche geführt, macht er geltend.

    Dazu hat das Landgericht Rottweil vorab eine Pressemitteilung versandt. Und bestätigt: „Die 2. Zivilkammer das Landgerichts Rottweil verhandelt unter Vorsitz von Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Torsten Hub am 3.07.2023, 13.30 Uhr in einem frühen ersten Termin eine Schadenersatzklage wegen eines behaupteten Gesundheitsschadens nach zwei Corona-Schutzimpfungen gegen einen deutschen Impfstoffhersteller.“

    Der 58-jährige Kläger verlangt von der Beklagten unter anderem aufgrund einer massiven Verschlechterung der Sehkraft auf dem rechten Auge Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro sowie die Feststellung, dass ihm sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Schadensereignis zu ersetzen sind, so die Mitteilung des Landgerichts weiter. Der Kläger stützt den geltend gemachten Anspruch demnach auf § 84 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) sowie § 826 BGB.

    Die Beklagte, BionTech, bestreitet laut Gericht dagegen insbesondere die Kausalität zwischen Impfung und Verschlechterung der Sehkraft sowie das Vorliegen der Voraussetzungen von § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG, eines negativen Nutzen-Risiko-Verhältnisses.

    Um 50.000 Euro geht es in einer weiteren Klage, die ebenfalls in Rottweil verhandelt werden soll, an anderen Landgerichten im Land sind Medienberichten zufolge ebenfalls Klagen anhängig. Ende 2022 seien die ersten Klagen eingegangen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

    Das interessiert diese Woche

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]