Siebzehn Landgerichte gibt es in Baden-Württemberg, „darunter“ 108 Amts- und „darüber“ zwei Oberlandesgerichte sowie – für ganz Deutschland – den Bundesgerichtshof. Dass ausgerechnet Rottweil Sitz eines Landgerichts ist, hat mit der Geschichte der Stadt zu tun. Denn seit 1299 war hier das Kaiserliche Hofgericht ansässig: Thema von Teil Zwei der NRWZ-Serie zum 1250-Jahr-Jubiläum.
Dieses Gericht gehörte zu den wichtigsten Gerichten des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Daneben gab es noch das Reichkammergericht in Speyer und den Reichhofrat in Wien. Der Status Rottweils beruhte in hohem Maß darauf, Sitz des Kaiserlichen Hofgerichts zu sein. Es war, wenn man so will, der rekordträchtige symbolische Testturm des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, der Rottweil herausragen ließ.
Die Verleihung des Hofgerichts geht auf Konrad III. zurück. Der Legende nach verlieh er Rottweil den Status als Gerichtsstandort als Dank für Beistand im Kampf gegen Lothar von Supplinburg. Erstmals erwähnt wurde es 1299, die älteste erhaltene Urkunde stammt aus dem Jahr 1317.
Zuständig war das Gericht hauptsächlich in der Zivilgerichtsbarkeit. Zudem leistete es die urkundliche Bestätigung wichtiger Rechtsgeschäfte. Der Gerichtssprengel war riesig: Er reichte von den Vogesen, dem Pfälzer Wald und dem Hunsrück über das Rhein-Main-Gebiet bis nach Schwaben und umfasste auch Teile Frankens und Thüringens – wenngleich es zunehmend Ausnahmen gab, mit denen Städte oder Fürsten nicht dem Rottweiler Kaiserlichen Hofgericht unterworfen waren.
Hofrichter waren jahrhundertelang die Grafen von Sulz, denn das Amt war erblich. Graf Johann II. von Sulz führte im 15. Jahrhundert das Hofgericht zu einer Blüte. Zu seiner Zeit entstand auch die älteste und wertvollste Handschrift der Rottweiler Hofgerichtsordnung, die den gesamten Prozessgang regelte. Sie befindet sich in der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart.
Neben dem Hofrichter gab es noch etliche weitere Funktionsträger – die, wie auch die streitenden Parteien, allesamt Kaufkraft nach Rottweil brachten, von der Wirte, Handwerker und andere Gewerbe profitierten.
In der Gerichtswoche wurde der Hofrichter in feierlicher Prozession von seinem Stadthaus abgeholt. Unter dem Klang der Hofgerichtsglocke auf dem Kapellenturm zog er im roten Mantel zur Hofgerichtsstätte an der Heerstraße im Bereich der Pürschgerichtslinde.
1418 verlegte König Sigismund den Gerichtsplatz vor die Hochbrücktorvorstadt, wo sich noch heute der Hofrichterstuhl befindet. Dort wurde unter freiem Himmel verhandelt, ehe sich die Prozessbeteiligten zur Beratung zurückzogen. Zur Urteilsverkündung am Freitag der Gerichtswoche zogen die Amtsträger wieder unter Glockenklang, Geschützdonner und Trommelwirbel zur Hofgerichtsstätte. Der Gerichtstermin war beendet, wenn der Hofrichter seinen Richterstab aus der Hand warf. Danach jedoch folgte ein Festmahl auf dem Rathaus oder der Herrenstube.
Die letzte Sitzung des Kaiserlichen Hofgerichts fand 1784 statt. Die letzte Hofgerichtslinde wurde 1940 gefällt. Am historischen Ort der Verhandlungen Ort steht bis heute eine Replik des imposanten Hofgerichtsstuhls, dessen Original im Stadtmuseum zu bestaunen ist.