Aldi in Rottweil möchte erweitern. Und zwar von 980 auf nunmehr 1150 Quadratmeter Verkaufsfläche (wir haben berichtet). Dazu ist ein Umzug an einen neuen Standort auf der Saline nötig. Die Stadt möchte dafür den Weg frei machen – und zugleich verhindern, dass ein weiterer Lebensmittelmarkt an den alten Aldi-Standort kommt.
Das neue Aldi-Grundstück liegt ein wenig weiter südlich des bisherigen, zwischen dem neuen BHG-Autohaus und der MAG Eubama. Die Verwaltung will dem Gemeinderat am Mittwoch einen Bebauungsplan vorlegen, der ein „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ ausweist. Das bedeutet, dass genau das und nichts anderes zu bauen dort zulässig sein wird: „ein großflächiger Lebensmittelmarkt sowie die für dessen Betrieb notwendigen Nebenanlagen“, wie es im Bebauungsplan heißen soll. Den soll der Gemeinderat am Mittwoch beschließen.
Zugleich will die Stadt ausschließen, dass an den bisherigen Aldi-Standort ein anderer Lebensmittelmarkt kommt. Ein Netto, Plus, Norma, Lidl und so weiter. Dort soll, wie ein weiterer zu beschließender Bebauungsplan es festlegt, kein Lebensmittelmarkt, keine Gaststätte, kein Hotel und keine Lagerstätte möglich sein. Auch keine Apotheke und kein Drogeriemarkt, kein Markt für Spielwaren und keiner für Musikinstrumente.
Was erlaubt wird, sind etwa ein Elektromarkt ausschließlich für Großgeräte wie Waschmaschinen und Trockner, ein Sport- und Campingmarkt für Großgeräte und Campingmöbel, ein Baumarkt, der aber keine Beleuchtungsartikel führen darf, ein Geschäft für zoologischen Bedarf und lebende Tiere und ein Wohnmöbel-Markt.
Alles andere wird für nahversorgungs- beziehungsweise zentrenrelevant gehalten, ist in der Stadt schon vorhanden und wird von der Verwaltung entsprechend geschützt.
Aldi und das bestehende Kaufland-Einkaufszentrum hält die Stadtverwaltung für „ein wichtiges Versorgungszentrum für die Bevölkerung im südlichen Bereich der Stadt Rottweil.“ Es gelte, das Angebot auch langfristig attraktiv zu halten. Das Einkaufszentrum hat im November nach einem Neubau eröffnet, nun ist Aldi dran.
Auch dem Discounter macht die Stadt Vorschriften. Er darf natürlich das typische Aldi-Sortiment aus Lebensmitteln, Drogerieartikeln, Blumen und Pflanzen führen. Darüber hinaus dürfen aber etwa Artikel aus den Bereichen Bekleidung, Augenoptik, Schuhe und Lederwaren, Bücher und Fachzeitschriften, Schreib- und Papierwaren, Elektroartikel und dem Bereich Baumarkt nur maximal zehn Prozent der Verkaufsfläche ausmachen.
Die beiden Bebauungspläne haben seit Ende vergangenen Jahres öffentlich ausgelegen, Einwendungen sind laut Stadtverwaltung kaum eingegangen. Die Verkaufsflächenzahl des neuen Aldi-Marktes wurde mittlerweile um ein paar Quadratmeter nach unten geändert.
Den Aufwand zahlt übrigens der Investor, Aldi. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag, so die Verwaltung, regle das.