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Rottweil: Prozess gegen organisierte Drogenbande beginnt – Gerichtssaal muss umgebaut werden

Für diesen Prozess muss sogar der große Schwurgerichtssaal des Rottweiler Landgerichts umgebaut werden: Im November startet ein Verhandlungsmarathon gegen acht Männer und eine Frau, denen die Staatsanwaltschaft den Handel mit Drogen vorwirft. Es geht um organisierte Kriminalität, die Sicherheitsvorkehrungen bringen Einschränkungen für Prozessbesucher mit sich. Kiloweise sollen die neun Angeklagten etwa mit Kokain und Heroin gedealt haben.

Es handelt sich um ein besonders umfangreiches Strafverfahren im Bereich der organisierten Kriminalität, weswegen am Gericht Baumaßnahmen durchgeführt und erhebliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen werden. Das verlautete am Freitag aus dem Landgericht. Es werde nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen für die Öffentlichkeit geben. Und wer dem Prozess beiwohnen möchte, wird sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssen.

Die 1. Große Strafkammer verhandelt ab Dienstag, 5. November, 9 Uhr, im großen Sitzungssaal Nummer 201 ein Verfahren gegen neun Angeklagte. Diese sind heute zwischen 26 Jahren und 47 Jahren alt. Acht Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten. Es handele sich um zwei deutsche sowie sieben nordmazedonische Staatsangehörige, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Die Angeklagten hätten vor ihrer Inhaftierung in Baden-Württemberg (unter anderem Tuttlingen), Rheinland-Pfalz, Bayern und Mazedonien gewohnt.

Der mutmaßlichen Bande werden 46 Fälle des gewerbsmäßigen, bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und teilweise des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. An den einzelnen Taten sollen die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft in unterschiedlicher Besetzung beteiligt.

Insgesamt handelt es sich um 46 einzelne Tatvorwürfe mit teilweise größeren, teilweise kleineren Mengen an Betäubungsmitteln. Die geringste Anzahl der Vorwürfe, die einem einzelnen Angeklagten zur Last gelegt werden, ist nur eine Tat. Die höchste Anzahl an Tatvorwürfen hinsichtlich eines Angeklagten beträgt 26 Taten.

Dabei sollen die Angeklagten mit Kokain, Heroin und Ecstasy gehandelt haben. Die höchsten Mengen betragen nach der Anklage 120 Kilo Kokain beziehungsweise acht Kilo Kokain, vier Kilo Heroin und 2000 Ecstasy-Tabletten.

Die Tatorte lagen neben Tuttlingen und Stuttgart im gesamten Bundesgebiet.

Für den Prozess sind ein Sachverständiger und vier Dolmetscher geladen worden.

Das Gericht, bestehend aus Berufsrichtern und zwei Schöffen, wird wegen des Umfangs des Verfahrens mit einem Ergänzungsrichter und einem Ergänzungsschöffen verhandeln. Es sind Termine bis Ende April 2020 geplant, Allein im kommenden März soll es neun Verhandlungstage geben,

Im Verhandlungssaal wurden, um das Verfahren mit den zahlreichen Beteiligten durchführen zu können, Umbauten vorgenommen, weswegen die Anzahl der für Presse und Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Plätze reduziert werden musste. Auch werden, um dem erhöhten Platzbedarf des Verfahrens Rechnung zu tragen, Container im Innenhof des Gerichts aufgebaut, unter anderem um Angeklagte während der Verhandlung unterbringen und trennen zu können.

Eine eigens für diesen Prozess erlassene Sitzungspolizeiliche Verordnung des Gerichts sieht Einlasskontrollen vor, Pressevertreter werden nur eine bestimmte Zahl an Plätzen haben, Zuschauer ebenso. Wer die Kontrolle passiert hat und im Saal ist, muss einen Platz einnehmen. Frei werdende Sitze sollen an Wartende weiter gegeben werden.

Eine Kontaktaufnahme mit den Angeklagten ist zu unterlassen. Bei Verstößen dagegen sollen die Justizwachtmeister die Identität der betreffenden Personen feststellen und den Vorgang dem Vorsitzenden melden.

Der Sitzungssaal wird am ersten Verhandlungstag 30 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet, an den weiteren Verhandlungstagen 15 Minuten vor Sitzungsbeginn. Bei starkem Zuhörerandrang kann auf Anordnung des Vorsitzenden Richters schon eine frühere Saalöffnung erfolgen.

Der Zugang zum Sitzungssaal unterliegt einer Überwachung durch Justizwachtmeister, die Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften (SGS) und – im Wege der Amtshilfe – durch Polizeikräfte. Wer sich nicht ausweisen kann oder will, wird abgewiesen.

 

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