Die Innenstadtbewohner von Rottweil kennen das: In den engen Gassen, in denen eigentlich nur ausgewiesene Anwohner auf beschilderten Flächen parken dürfen, stellen manche Zeitgenossen ihre Autos auch ohne Berechtigung ab. An den Ecken, auf Feuerwehr-Aufstellflächen, wo eben vermeintlich Platz ist. Manches Viertel hat auch seinen selbsternannten Stadtsheriff, der nach dem Rechten sieht und Anzeigen beim Ordnungsamt schreibt. Probleme gibt es auch im Ämterviertel rund um das Finanzamt. Und neuerlich ganz besondere.
Blaues Schild, roter Kreis drumherum, rotes Kreuz mittendurch: Das kennt sicher jeder Autofahrer. Es ist Verkehrszeichen 283 und besagt: absolutes Halteverbot. Nein, auch nicht für kurz, für „g’schwind“. Zwischen zehn und 35 Euro Bußgeld kann es kosten, wenn man dennoch hält. Oder / und parkt.
Gerade um die Volkshochschule im Johannserort in Rottweil tun das dennoch viele: nur mal eben parken. Etwa, um für ein paar schöne Stunden bei einem leckeren Essen ins Hotel zu gehen. Oder auf einen Schnack in einer der Kneipen. Oder, um die Liebste von einem VHS-Kurs abzuholen. Schön, dass es dort eine Aufstellfläche für die Drehleiter der Feuerwehr gibt. Zwölf Meter seien frei zu halten, sagt ein Schild, mutige parken dennoch dort. Und bekommen meist Knöllchen.
Neu ist eine Situation in der Schillerstraße, die am Finanzamt vorbei führt und damit mitten durchs Behördenviertel. Die Straße ist stellenweise schmal, weshalb die Stadtverwaltung sie für Räumdienste frei halten will.
Neuerdings stehen dort mehrere Zeichen 283, absolutes Halteverbot. Die werden völlig ignoriert.
Vielleicht, so sinnierte schon CDU-Stadtrat Günter Posselt in der Bauausschusssitzung jüngst, weil die Stadtverwaltung eine Erklärung zum Halteverbot geliefert hat. Zettel an die Schilder gehängt: „Wegen Winterdienst“, steht da.
Das geht offenkundig nach hinten los. Zum Einen zeigte Posselt, Rechtsanwalt von Beruf, kein Verständnis für den Schritt der Ordnungsverwaltung: „Erklären wir jetzt Jedem, warum er nicht parken darf?“, fragte der Stadtrat rhetorisch. Zum Anderen ignorieren die Autofahrer die Schilder – weil ja kein Schnee liegt, weil der Winterdienst ja nicht durch muss.
Doch das ist ein Trugschluss. Die Regeln für das Halte- und Parkverbot machen ja nicht die Autofahrer je nach Wetterlage. Die Schilder gelten, machte Bürgermeister Dr. Christian Ruf klar und kündigte nach kurzer Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereichsleiter, Bernd Pfaff, auch Kontrollen im Rahmen der üblichen Rundgänge der Stadtsheriffs an. Der offiziellen, versteht sich.
Am Freitagmorgen allerdings hatte keiner der Falschparker dort ein Knöllchen an der Scheibe.
Vollkommen richtig. Viele Verkehrsteilnehmer kennen die Bedeutung der Verkehrsschilder nicht mehr. Dies sollte aber kein Grund sein eine „Erklärung“ darunter in Form eines Laminats anzubringen. Der Grund dazu ist vielschichtig. Zum einen versucht die Verwaltung Müll zu vermeiden, daher auch die nicht ganz günstige Anschaffung von Tablets für die Gemeinderatsmitglieder. Dies sollte in der Vermeidung von „Plastikabfällen“ weitergehen. Zum anderen ist es in unserer Republik nun mal so, dass alles genormt und reglementiert wird. Das heißt ein Verkehrsschild ist ganz klar definiert hinsichtlich Größe, Farbe und Schrift. Erst wenn alles erfült ist ist es ein Verkehrsschild mit dem eine eventuelle Ordnungswidrigkeit festgestellt und geahndet werden kann. Zusatzschilder sind ebenfalls genormt und nun kommt das interessante. Im Fall dass dies nicht erfüllt wird, entfällt die amtl. Anordnung. Da ist es unerheblich ob es ein Laminat oder gar ein Schreiben des Ordnungsamtes mit Siegel und Unterschrift ist. Alles ganz Wertlos. Komisch, dass dies unseren beiden Rechtsanwälten Herrn Dr. Ruf und Herrn Posselt scheinbar unbekannt ist. Rottweil als Stadt hat auch nicht die Befugnis neue Schilder zu designen und dann ggf. die Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Bestes Beispiel der Touristbusparkplatz am Nägelesgraben. Dort kann gefahrlos geparkt werden – was ohnehin viele Linienbusse auch tun – ohne dann eine Ordnungswidrigkeit festgestellt werden kann. Wer mehr darüber nachlesen möchte kann dies gerne tun – vielleicht auch das Ordnungsamt? –
http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Gestaltung_Haltverbote.htm
Vielleicht hilft es dass wieder mehr Ordnung in der ehem. freien Reichs- und Schilderstadt Rottweil einkehrt.
Lieber „Adler Rottweil“, da muss ich sie ein wenig enttäuschen. Wir haben die Frage, ob die Schilder durch die Zusatzzettel ungültig geworden seien, dem Verkehrsrechtsexperten Mirko Metzler von der Kanzlei Hirt und Teufel vorgelegt. Seine Einschätzung werden Sie in der kommenden NRWZ zum Wochenende finden.
Dann hatte das Gerichtsurteil VG Bremen imJahr 2013 entschieden (AZ.: 5K181/11) keinen Bestand? Bin gespannt was dazu der Verkehrsrechtsexperte dazu sagt … Aber wie heißt es so schön „auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“
Das Halteverbot auf dem Friedrichsplatz wird allabendlich und an jedem Wochenende missachtet, keinen kümmert’s …