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    Risiko Einfädeln

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    Am Dienstagabend hat sich ein Auffahrunfall auf der B 14 bei Rottweil ereignet. Eine 17-Jährige Motorradfahrerin wurde verletzt. Der Unfall hat zudem eine Debatte ausgelöst: Wie verhalte ich mich richtig beim Einfädeln? Die NRWZ versucht, diese Frage zu beantworten.

    Der Unfall selbst ereignete sich auf der Auffahrt Rottweil-West. Dort, am Ende des Beschleunigungsstreifens, prallte die junge Bikerin mit ihrer Maschine auf einen haltenden Kleinwagen. Die 17-jährige Motorradfahrerin verletzte sich schwer. Die Autofahrerin erlitt laut Polizei einen Schock.

    Leser der NRWZ bezeichnen die Stelle als schwierig für Verkehrsteilnehmer. Die Einfädelspur sei kurz, der Verkehr auf der B 14 fließe rasch daran vorbei. „Mit den meisten Autos schafft man es nicht, dort so zu beschleunigen, dass man gefahrlos einfädeln kann”, schreibt eine Leserin auf der NRWZ-Facebookseite. „Ständig steht da einer”, ergänzt sie.

    Haltendes Auto übersehen: Unfall beim Einfädeln. Foto: Sven Maurer

    Einfach Vollgas geben?

    Man rät ihr unterschiedliches: „Mal ’nen Gang zurück schalten und Gas geben” sowie „einfach ein starkes Auto kaufen … Vollgas geben” einerseits und „dann muss man eben warten bis genug Platz ist” andererseits. Einer meint, in der Fahrschule gelernt zu haben, dass man am Anfang des Beschleunigungsstreifens anhalten und warten solle. Andere wissen aus der Fahrschule noch, dass sie durchfahren sollen bis zu dessen Ende, dann zur Not anhalten, um schließlich sicher einzufädeln. Weiter auf der Standspur – das geht an der Auffahrt übrigens nicht. Es gibt keine.

    Wie sieht nun die Rechtslage bei Autobahnen und Kraftfahrstraßen aus? Wie verhalten sich Verkehrsteilnehmer richtig? Wir haben Mirko Metzler, Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Rottweiler Anwaltskanzlei Hirt und Teufel befragt. Er verweist auf Paragraf 18 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Der Verkehr auf den durchgehenden Fahrspuren hat Vorfahrt”, so der Rechtsanwalt. „Die Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur sind wartepflichtig und dürfen auf die durchgehenden Fahrspuren der Autobahn oder Kraftfahrstraße nur dann auffahren, wenn der durchgehende Verkehr nicht gefährdet oder behindert wird. Auf die Beachtung seines Vorfahrtsrechts darf der durchgehende Verkehr vertrauen.” Der Gesetzgeber bezeichnet dies als Vertrauensgrundsatz.

    Nun ist die B 14 keine Autobahn. „Rechtslage bei sonstigen Einfädelungsstreifen ist Paragraf 7a, Absatz 2 der StVO”, sagt Metzler und ergänzt: „Hier gilt grundsätzlich dasselbe wie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Auf den Einfädelungsstreifen findet sich regelmäßig das Verkehrsschild ‚Vorfahrt achten’, das bedeutet, dass der Verkehr auf der durchgehenden Fahrspur Vorfahrt hat.

    Tipps vom Anwalt

    Wie verhalte ich mich nun? Die Beschleunigungsspur beziehungsweise der Einfädelungsstreifen soll das Einfädeln erleichtern, erklärt der Fachanwalt. Deshalb darf auch schneller gefahren werden als der Verkehr auf der durchgehenden Fahrspur. „Kann jedoch ohne Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs auf der durchgehenden Fahrspur nicht eingefädelt werden, muss das Einfädeln abgebrochen und notfalls angehalten werden”, so der Anwalt. „Ein Standstreifen ist keine verlängerte Beschleunigungsspur und darf dafür nicht benutzt werden. Darauf ist die Geschwindigkeit beim Einfädeln einzurichten.”

    Metzlers Tipp: Verkehrsteilnehmer sollten sich so früh wie möglich nach hinten über den Verkehrsfluss auf der durchgehenden Fahrspur vergewissern. Befinden sich mehrere Fahrzeuge auf dem Einfädelungsstreifen, so müssen sie hintereinander einfädeln, das heißt, das vorderste Fahrzeug hat gegenüber den Fahrzeugen dahinter Vorrang. Schluss mit dem Überholen der Vorausfahrenden auf der Beschleunigungsspur also (die häufig genug noch von Beschimpfungen und beleidigenden Gesten des Überholenden an den Überholten begleitet wird).

    Zum Einfädeln müsse immer eine ausreichend große Lücke vorhanden sein, so der Fachanwalt. Ist die nicht vorhanden, müsse man als Auffahrender eben warten.
    Aber auch, wenn der Verkehr auf der durchgehenden Fahrspur Rücksicht gegenüber solchen Fahrzeugen nehmen soll, die einfädeln wollen, bleibe es bei der Vorfahrt derer, die schon auf der Autobahn oder Bundesstraße sind. „Das Einfädeln darf nicht erzwungen werden.”

    Bei Autobahnen und mehrspurigen Kraftfahrstraßen soll der vorbeifließende Verkehr von der rechten auf die linke Fahrspur wechseln, um das Einfädeln zu ermöglichen, „aber nur dann, wenn der Verkehr auf der linken Fahrspur nicht gefährdet oder behindert wird”, warnt Metzler. Der Einfädler dürfe sich nicht darauf verlassen, dass das passiert. Auch auf eine Lichthupe dürfe nicht in dem Sinne vertraut werden, dass man einfädeln darf – denn die Lichthupe ist ein Warnsignal.

    Der Anwalt sieht die Rechtslage als völlig eindeutig: „Kommt es zum Unfall, haftet wegen eines Vorfahrtsverstoßes derjenige, der von einem Einfädelungsstreifen kommt, grundsätzlich allein. Derjenige, der von einem Beschleunigungsstreifen sofort auf die linke von mehreren durchgehenden Fahrspuren wechselt, muss im Falle eines Unfalles damit rechnen, dass er wegen Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird und die Fahrerlaubnis entzogen bekommt.”

    Ebenso wenig ratsam ist es, bewusst für Auffahrende abzubremsen, wie manche rücksichtsvolle Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn oder Schnellstraße das tun, um ein schnelles Einfädeln zu ermöglichen. Denn der nachfolgende Verkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Die nachfolgenden Fahrer jedenfalls müssen nicht mit einem solchen Bremsmanöver rechnen. Kommt es zum Unfall, kann der grundlos Bremsende zumindest eine Mitschuld haben.

    Weitere Tipps

    Die Pressestelle des Online-Marktplatzes Autoscout24 hat in einer Tippstrecke zusammen gefasst, wie Verkehrsteilnehmer sich auf Beschleunigungsstreifen am besten verhalten:

    • Fahren Sie zunächst langsam auf die Beschleunigungsspur und machen Sie sich ein Bild von der Verkehrslage. Ist der rechte Fahrstreifen frei oder sehen Sie eine größere Lücke, können Sie Gas geben und auf die Schnellstraße oder Autobahn auffahren. Dabei sollten Sie den Beschleunigungsstreifen möglichst voll ausnutzen.
    • Setzen Sie den linken Blinker, um anzuzeigen, dass Sie auffahren möchten. Scheren Sie langsam ein und halten Sie das Lenkrad stabil. Beobachten Sie immer den nachfolgenden Verkehr. Mitunter kommen Autos mit einer hohen Geschwindigkeit angefahren.
    • Versuchen Sie in kurzer Zeit, die Geschwindigkeit zu erreichen, die auf der rechten Fahrspur gefahren wird. Oftmals liegt diese über 100 km/h. Sind Sie zu langsam, stellen Sie nach dem Einfädeln für den nachfolgenden Verkehr eine Gefahr dar.
    • Sie sollten nicht sofort nach dem Auffahren auf die Autobahn auf die Überholspur wechseln. Dies kann gefährlich werden. Beenden Sie das Einfädeln zunächst auf der rechten Fahrspur, indem Sie auf die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs beschleunigen und ein Stück auf der Spur fahren. Danach orientieren Sie sich und blinken erneut, um anzuzeigen, dass Sie auf die Überholspur wechseln möchten.
    • Das Anhalten auf dem Beschleunigungsstreifen sollten Sie nach Möglichkeit vermeiden. Sie behindern den nachfolgenden Verkehr, wenn Sie aus dem Stand den Spurwechsel vollziehen. Gibt es keinen Standstreifen, müssen Sie allerdings zwingend anhalten. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass Sie auf dem Standstreifen weiterfahren. Achten Sie auf stehende Fahrzeuge. Allerdings geht, wer den Standstreifen auf diese Weise nutzt, das Risiko eines Bußgelds ein. Bei voller Autobahn und unmittelbar hinter einer Auffahrt haben Autofahrer beim Passieren des Standstreifens in der Regel meist keine Strafe zu erwarten. Dies liegt jedoch im Ermessen des Polizeibeamten.
    • Drängeln Sie sich nicht rein. Sie haben keine Vorfahrt, würden vielmehr einen Vorfahrtsverstoß begehen. Sind sie unsicher, bleiben sie besser auf dem Beschleunigungsstreifen stehen und warten, bis sie eine Lücke finden, die ausreichend groß ist, um das Auffahren zu ermöglichen.

    Info: Die ausführlichen Tipps gibt es hier.

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    Tipps vom Anwalt

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    Zum Einfädeln müsse immer eine ausreichend große Lücke vorhanden sein, so der Fachanwalt. Ist die nicht vorhanden, müsse man als Auffahrender eben warten.
    Aber auch, wenn der Verkehr auf der durchgehenden Fahrspur Rücksicht gegenüber solchen Fahrzeugen nehmen soll, die einfädeln wollen, bleibe es bei der Vorfahrt derer, die schon auf der Autobahn oder Bundesstraße sind. „Das Einfädeln darf nicht erzwungen werden.”

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    Der Anwalt sieht die Rechtslage als völlig eindeutig: „Kommt es zum Unfall, haftet wegen eines Vorfahrtsverstoßes derjenige, der von einem Einfädelungsstreifen kommt, grundsätzlich allein. Derjenige, der von einem Beschleunigungsstreifen sofort auf die linke von mehreren durchgehenden Fahrspuren wechselt, muss im Falle eines Unfalles damit rechnen, dass er wegen Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird und die Fahrerlaubnis entzogen bekommt.”

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    • Fahren Sie zunächst langsam auf die Beschleunigungsspur und machen Sie sich ein Bild von der Verkehrslage. Ist der rechte Fahrstreifen frei oder sehen Sie eine größere Lücke, können Sie Gas geben und auf die Schnellstraße oder Autobahn auffahren. Dabei sollten Sie den Beschleunigungsstreifen möglichst voll ausnutzen.
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    • Das Anhalten auf dem Beschleunigungsstreifen sollten Sie nach Möglichkeit vermeiden. Sie behindern den nachfolgenden Verkehr, wenn Sie aus dem Stand den Spurwechsel vollziehen. Gibt es keinen Standstreifen, müssen Sie allerdings zwingend anhalten. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass Sie auf dem Standstreifen weiterfahren. Achten Sie auf stehende Fahrzeuge. Allerdings geht, wer den Standstreifen auf diese Weise nutzt, das Risiko eines Bußgelds ein. Bei voller Autobahn und unmittelbar hinter einer Auffahrt haben Autofahrer beim Passieren des Standstreifens in der Regel meist keine Strafe zu erwarten. Dies liegt jedoch im Ermessen des Polizeibeamten.
    • Drängeln Sie sich nicht rein. Sie haben keine Vorfahrt, würden vielmehr einen Vorfahrtsverstoß begehen. Sind sie unsicher, bleiben sie besser auf dem Beschleunigungsstreifen stehen und warten, bis sie eine Lücke finden, die ausreichend groß ist, um das Auffahren zu ermöglichen.

    Info: Die ausführlichen Tipps gibt es hier.

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