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    Reiterhof statt Wiesen und Weiden?

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    Der Lehrhof, eine alte Hofstelle bei Hausen, am Rand des Eschachtals gelegen, sorgt derzeit für erhitzte Gemüter in Rottweils Teilort. Der Hof stand zum Verkauf, nachdem die Betreiber verstorben waren. Ein Hausener Biolandwirt hatte sich nach eigenen Angaben darum beworben. Er braucht das Geländ, wie er erklärt, denn er möchte seinen Betrieb erweitern. Außerdem werden einige seiner bestehenden Flächen demnächst dem neuen Baugebiet „Bronnenkohl” zum Opfer fallen. Doch offenbar hat der Lehrhof-Besitzer bereits an einen Investor verkauft, der auf dem Gelände den Gerüchten zufolge einen Reiterhof errichten möchte.

    In Hausen regt sich der Widerstand: Ein Reiterhof werde viel Verkehr in das Landschaftsschutzgebiet bringen, eine naturnahe Nutzung sei das nicht, und außerdem brauche man keinen weiteren Reiterhof, argumentieren die Gegner. Auch rechtlich wäre die Nutzung als Reiterhof ein Problem, denn nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) steht das Gelände vorrangig landwirtschaftlicher Nutzung zu.

    Das kann die Stadt Rottweil aber ändern, indem sie den Bebauungsplan ändert. Und das scheint sie zu wollen. Der betroffene Landwirt erzählt im Gespräch mit der NRWZ, er habe beim Bauamt nachgefragt, und man habe ihm gesagt, er solle sich doch als fairer Verlierer geben.

    Um den Bebauungsplan zu ändern muss allerdings der Ortschaftsrat in Hausen und später der Gemeinderat zustimmen. Der Ortschaftsrat habe, hört man, bereits beraten, allerdings nicht öffentlich. Einen Beschluss habe es nicht gegeben, da Ortsvorsteher Herbert Sauter den Punkt wieder von der Tagesordnung genommen habe.

    Dieser hält sich im Gespräch mit der NRWZ bedeckt: Es handle sich hier um eine nicht öffentliche Angelegenheit, und nein, ein Reiterhof sei nicht geplant, „das ist total falsch!” Allerdings sei der Lehrhof tatsächlich nicht an den Hausener Biolandwirt verkauft worden. Dass ein Bebauungsplan für die geplante zukünftige Nutzung nötig sei, gibt Sauter zu, es handle sich beim Käufer um einen Privatmann, der das Gelände später landwirtschaftlich nutzen wolle.

    Seitens der Stadtverwaltung hält man sich aus Datenschutzgründen zurück, es handle sich hier auch um einen rein privatrechtlichen Vorgang, so Pressesprecher Tobias Hermann. Auch er verweist auf den Vorrang landwirtschaftlicher Nutzung nach dem ASVG und die ansonsten nötige Änderung des Flächennutzungsplans. „Hierfür wäre ein entsprechendes Konzept des Vorhabenträgers vorzulegen, das dann im Rahmen der Bauleitplanung zu bewerten wäre. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten könnte die Stadt Rottweil dann auch die Konzeption überprüfen und bewerten und dementsprechend das Bauleitplanverfahren davon abhängig machen“, so Hermann.

    Eine Zustimmung für den Verkauf der Hofstelle an einen Nicht-Landwirt braucht es auch seitens des Landwirtschaftsamts. Diese liegt bislang noch nicht vor, wie Brigitte Stein, Referentin des Landrats, betont.

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    Eine Zustimmung für den Verkauf der Hofstelle an einen Nicht-Landwirt braucht es auch seitens des Landwirtschaftsamts. Diese liegt bislang noch nicht vor, wie Brigitte Stein, Referentin des Landrats, betont.

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