Der zweite Teil des „Hegnebergs“ soll Bauland werden. Dies beschloss der UBV-Ausschuss des Rottweiler Gemeinderats am Mittwoch.
(Rottweil) – Insgesamt können dort etwa 260 Wohneinheiten, bei einer durchschnittlichen Wohnfläche von 80 Quadratmetern je Wohneinheit, auf 4,43 Hektar Bauland entstehen.
Eigentlich besteht für das Gebiet bereits ein Bebauungsplan – der wurde 1993 verabschiedet und trat 1994 in Kraft, dann begann auch die Bebauung, so dass ein stattlicher Stadtteil entstand. Allerdings wurden seinerzeit nur zwei Drittel des Gebiets, dessen südlicher Teil, in Angriff genommen. „Das Wohnquartier … erweckt so den Eindruck eines eigenständigen kleinen Stadtteils“, schreibt Sachbearbeiterin Ulrike Ambacher in der Sitzungsvorlage. Der nördliche Teil des Quartiers hingegen blieb bis heute unbebaut.
Das soll sich nun ändern. Allerdings mit Änderungen des Plans. Denn, so die Vorlage: „Allerdings erscheint es fraglich, ob der rechtskräftige Bebauungsplan für die heutigen Anforderungen an flexiblen und typologisch durchmischten Wohnungsbau noch geeignet ist“. Sprich: Was 1993 gut war, ist heute in Teilen überholt. Daher hat der Gemeinderat vor zweieinhalb Jahren, im März 2021 (damals in der Göllsdorfer Halle), zugestimmt, dass der vorgelegte Städtebauliche Entwurf als Grundlage für eine Bebauungsplan-Änderung dienen soll. Den gleichen Beschluss hat der Ausschuss am Mittwoch gefasst – nun allerdings mit weiteren Änderungen.
So wird die „Ringstraße“ (Überlinger und Elzacher Straße) wie im alten Plan vorgesehen weiter geführt. Zwischen der bisherigen und der neuen Bebauung ist eine Grünfläche geplant, „die als Quartiersmitte und Erholungsraum genutzt werden kann“ (Vorlage). Als Möglichkeit bezeichnete Stadtplaner Rüdiger Krisch im UBV-Ausschuss des Gemeinderats den Bau einer „Quartiersgarage“ in Form eines Parkhauses. Dazu hatte er die Idee, die Hanglage auszunutzen und jedem Stockwerk eine eigene Zufahrt zu geben, so dass eine Rampe im Inneren entfallen kann. Zusätzlich sind noch Stellplätze entlang der Straße vorgesehen. Außerdem soll das Baugebiet an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden.
Insgesamt stieß der Plan im Ausschuss auf positive Reaktionen. Heiß diskutiert wurde allerdings der Anschluss an das Radwegnetz. Hier sieht der Entwurf des Büros eine Strecke parallel zur Oberndorfer Straße vor, mit einem Knick, damit einerseits die Steigung (oder das Gefälle) bewältigt werden kann und ein Anschluss ans Radwegnetz besteht. Dieses allerdings verläuft auf der anderen Seite der Straße, der Talseite, so dass die Radfahrer die Oberndorfer Straße überqueren müssen, um Richtung Villingendorf zum neuen Gefängnis zu kommen. Dies wollte den Räten nicht so richtig schmecken – dort könnte eine Gefahrenstelle entstehen. Die Anbindung an das Radwegnetz solle vielmehr im Bereich des Kreisverkehrs erfolgen. OB Dr. Christian Ruf fand, man könne den abgeknickten Radweg ja im Plan drin lassen, aber erst mal nicht bauen.
Im Ausschuss war das lediglich die Vorberatung. Den endgültigen Beschluss fasst das Plenum des Gemeinderats am Mittwoch, 25. Oktober, im neuen Rathaus. Beginn der Sitzung ist um 17 Uhr.
Mit dem Beschluss beginnt dann aber erst das Bebauungsplan-Verfahren, und das braucht seine Zeit. Bis also die Bagger anrücken, wird noch geraume Zeit vergehen.