OB Dr. Christian Ruf empfängt neue Referendare des Landgerichts Rottweil

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Der Oberbürgermeister der Stadt Rottweil Dr. Christian Ruf empfing im Ratssaal des Alten Rathauses die neuen Rechtsreferendarinnen und -referendare, die zum 1. Oktober beim Landgericht Rottweil eingestellt wurden. Begleitet wurden sie vom Präsidenten des Landgerichts Florian Diekmann und der Ausbildungsleiterin Vorsitzender Richterin am Landgericht Sarah Hakenbeck-Rottner.

Rottweil. Oberbürgermeister Dr. Ruf, selbst Volljurist, hieß die Referendarinnen und Referendare, die überwiegend nicht aus Rottweil stammen, in der Stadt herzlich willkommen. Er wünschte ihnen alles Gute für ihr zweijähriges Referendariat und eine spannende Zeit in Rottweil und der Region. In dem einstündigen Gespräch berichtete er von den vielfältigen Aufgaben der Stadtverwaltung und dabei auftretenden juristischen Fragestellungen, etwa im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Auf eine für den juristischen Nachwuchs besonders examensrelevante anstehende Änderung in der Landesbauordnung, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, machte er die Referendarinnen und Referendare aufmerksam. Thema war auch der Neubau der Justizvollzugsanstalt Rottweil mit ihren über 500 Haftplätzen. Oberbürgermeister Dr. Ruf gab zugleich spannende Einblicke in den persönlichen Arbeitsalltag und die zahlreichen unterschiedlichen Tätigkeiten, die bei ihm als Repräsentant der Stadt und Leiter einer Verwaltung mit ca. 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich anfallen. Er wies die jungen Juristinnen und Juristen auf die Möglichkeit hin, bei der Stadt Rottweil die Verwaltungsstation des Referendariats zu absolvieren.

Präsident des Landgerichts Diekmann dankte Oberbürgermeister Dr. Ruf für den
freundlichen Empfang und die interessanten Einblicke. Auch er wünschte den Rechtsreferendarinnen und –referendaren viel Erfolg für die nächsten zwei Jahre: „Wir freuen uns, dass sich für den Standort Rottweil entschieden haben. Alle Kolleginnen und Kollegen am Landgericht und den Amtsgerichten arbeiten gerne mit Ihnen zusammen. Wir hoffen, Ihnen nicht nur die juristische Praxis näher zu bringen, sondern auch den Justizstandort Rottweil, um Sie dann in zwei Jahren nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen als neue Kollegin und neuen Kollegen in der Justiz, der Anwaltschaft oder Verwaltung im hiesigen Bezirk willkommen heißen zu können.“

Das Rechtsreferendariat, das sich an das Studium und das Erste Juristische Staatsexamen anschließt, führt die Nachwuchsjuristen mit verschiedenen Stationen durch das breite Spektrum des Rechts und der juristischen Berufe. Es vermittelt zum einen die Rechtspraxis, zum anderen bereitet es auf das Zweite Juristische Staatsexamen vor, mit dem die Befähigung zum Richteramt erreicht wird und das zugleich Voraussetzung für die Zulassung zum Rechtsanwalt ist.

Zu Beginn verbringen die Rechtsreferendare fünf Monate in der Zivilabteilung des Landgerichts Rottweil oder eines der sechs Amtsgerichte des Bezirks. Dem schließt sich die Strafstation an, die von den meisten Referendaren bei der Staatsanwaltschaft Rottweil absolviert wird und in der sie für die Staatsanwaltschaft selbständig eigene Sitzungsdienste in Strafverfahren bei
den Amtsgerichten wahrnehmen.

Es folgen die erste Station bei einem Rechtsanwalt und die Verwaltungsstation bei einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht. Vor dem schriftlichen Teil des Zweiten Juristischen Staatsexamens verbringen die Referendare eine zweite Station bei einem Rechtsanwalt. In den drei Monaten zwischen dem schriftlichen und mündlichen Teil des Zweiten Juristischen Staatsexamen kann die Ausbildungsstation frei gewählt werden (sogenannte Wahlstation), wobei etwa juristische Tätigkeiten bei einem Unternehmen oder im Ausland möglich sind.

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Präsident des Landgerichts Diekmann dankte Oberbürgermeister Dr. Ruf für den
freundlichen Empfang und die interessanten Einblicke. Auch er wünschte den Rechtsreferendarinnen und –referendaren viel Erfolg für die nächsten zwei Jahre: „Wir freuen uns, dass sich für den Standort Rottweil entschieden haben. Alle Kolleginnen und Kollegen am Landgericht und den Amtsgerichten arbeiten gerne mit Ihnen zusammen. Wir hoffen, Ihnen nicht nur die juristische Praxis näher zu bringen, sondern auch den Justizstandort Rottweil, um Sie dann in zwei Jahren nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen als neue Kollegin und neuen Kollegen in der Justiz, der Anwaltschaft oder Verwaltung im hiesigen Bezirk willkommen heißen zu können.“

Das Rechtsreferendariat, das sich an das Studium und das Erste Juristische Staatsexamen anschließt, führt die Nachwuchsjuristen mit verschiedenen Stationen durch das breite Spektrum des Rechts und der juristischen Berufe. Es vermittelt zum einen die Rechtspraxis, zum anderen bereitet es auf das Zweite Juristische Staatsexamen vor, mit dem die Befähigung zum Richteramt erreicht wird und das zugleich Voraussetzung für die Zulassung zum Rechtsanwalt ist.

Zu Beginn verbringen die Rechtsreferendare fünf Monate in der Zivilabteilung des Landgerichts Rottweil oder eines der sechs Amtsgerichte des Bezirks. Dem schließt sich die Strafstation an, die von den meisten Referendaren bei der Staatsanwaltschaft Rottweil absolviert wird und in der sie für die Staatsanwaltschaft selbständig eigene Sitzungsdienste in Strafverfahren bei
den Amtsgerichten wahrnehmen.

Es folgen die erste Station bei einem Rechtsanwalt und die Verwaltungsstation bei einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht. Vor dem schriftlichen Teil des Zweiten Juristischen Staatsexamens verbringen die Referendare eine zweite Station bei einem Rechtsanwalt. In den drei Monaten zwischen dem schriftlichen und mündlichen Teil des Zweiten Juristischen Staatsexamen kann die Ausbildungsstation frei gewählt werden (sogenannte Wahlstation), wobei etwa juristische Tätigkeiten bei einem Unternehmen oder im Ausland möglich sind.

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