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    Nach Mord an Mutter: Urteil rechtskräftig

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    Horb / Rottweil. Zu einer lebenslangen Haftstrafe hat die Große Schwurgerichtskammer des Rottweiler Landgerichts im November 2022 den 38-jährigen Dennis B. verurteilt. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Höchststrafe für den Muttermörder. Diese hat nun der Bundesgerichtshof bestätigt.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision von B., der wegen des grausamen Mordes an seiner 72 Jahre alten Mutter und versuchten Mordes an seinem Zwillingsbruder angeklagt war, als unbegründet verworfen und bestätigte somit die lebenslange Freiheitsstrafe. Das Landgericht Rottweil teilte das am Montag mit.

    Dennis B. muss nun auch für die Kosten seines Rechtsmittels sowie die der Nebenklägerin im Revisionsverfahrenen entstanden notwendigen Auslagen aufkommen.

    Das Urteil der 1. Schwurgerichtskammer des Rottweiler Landgerichts vom 11. November 2022 ist damit rechtskräftig.

    Die Kammer hatte den Angeklagten des Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge, mit versuchtem Mord, mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und mit besonders schwerer Brandstiftung in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig gesprochen, ihn deshalb zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

    Dem lag laut einer Mitteilung des Landgerichts zugrunde, dass der Angeklagte am 28. März 2022 den Entschluss gefasst hatte, sein in Horb-Talheim gelegenes Elternhaus, das er gemeinsam mit seiner Mutter und seinem Zwillingsbruder bewohnte, in Brand zu setzen und seinen Bruder auf diese Weise zu töten. In Ausführung seines Tatplanes brachte er in den frühen Morgenstunden des 29. März 2022 Benzin im Flur des Obergeschosses aus – durch den Benzingeruch erwachte sein Bruder. Nach einem Gerangel der Brüder, in dessen Verlauf die Mutter hinzukam, überschüttete der Angeklagte seinen Bruder von hinten mit Benzin und setzte dieses mittels eines Grillanzünders, den er entsprechend präpariertn hatte, in Brand. Sein Bruder stand dadurch, wie vom Angeklagten beabsichtigt, in Flammen und erlitt akut lebensbedrohliche Verbrennungen. Sein Leben konnte nur dank intensiver medizinischer Betreuung gerettet werden.

    Im weiteren Verlauf setzte der Angeklagte das Obergeschoss in Brand, wobei er den Tod seiner Mutter billigend in Kauf nahm. Diese wurde von den Flammen erfasst und erlitt derart schwere Verbrennungen, dass sie am 12. April 2022 in deren Folge verstarb.

    Die 1. Schwurgerichtskammer stellte fest, dass der Angeklagte, obwohl er seit Jahren an depressiven Symptomen litt, zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war. Die besondere Schwere der Schuld begründete das Gericht unter anderem damit, dass der Angeklagte seine Mutter tötete und zudem versuchte, seinen Bruder zu töten, der schwerwiegende und langwierige Verletzungen erlitt und hinsichtlich letzterem zwei Mordmerkmale (Heimtücke und grausame Begehungsweise) verwirklichte.

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    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision von B., der wegen des grausamen Mordes an seiner 72 Jahre alten Mutter und versuchten Mordes an seinem Zwillingsbruder angeklagt war, als unbegründet verworfen und bestätigte somit die lebenslange Freiheitsstrafe. Das Landgericht Rottweil teilte das am Montag mit.

    Dennis B. muss nun auch für die Kosten seines Rechtsmittels sowie die der Nebenklägerin im Revisionsverfahrenen entstanden notwendigen Auslagen aufkommen.

    Das Urteil der 1. Schwurgerichtskammer des Rottweiler Landgerichts vom 11. November 2022 ist damit rechtskräftig.

    Die Kammer hatte den Angeklagten des Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge, mit versuchtem Mord, mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und mit besonders schwerer Brandstiftung in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig gesprochen, ihn deshalb zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

    Dem lag laut einer Mitteilung des Landgerichts zugrunde, dass der Angeklagte am 28. März 2022 den Entschluss gefasst hatte, sein in Horb-Talheim gelegenes Elternhaus, das er gemeinsam mit seiner Mutter und seinem Zwillingsbruder bewohnte, in Brand zu setzen und seinen Bruder auf diese Weise zu töten. In Ausführung seines Tatplanes brachte er in den frühen Morgenstunden des 29. März 2022 Benzin im Flur des Obergeschosses aus – durch den Benzingeruch erwachte sein Bruder. Nach einem Gerangel der Brüder, in dessen Verlauf die Mutter hinzukam, überschüttete der Angeklagte seinen Bruder von hinten mit Benzin und setzte dieses mittels eines Grillanzünders, den er entsprechend präpariertn hatte, in Brand. Sein Bruder stand dadurch, wie vom Angeklagten beabsichtigt, in Flammen und erlitt akut lebensbedrohliche Verbrennungen. Sein Leben konnte nur dank intensiver medizinischer Betreuung gerettet werden.

    Im weiteren Verlauf setzte der Angeklagte das Obergeschoss in Brand, wobei er den Tod seiner Mutter billigend in Kauf nahm. Diese wurde von den Flammen erfasst und erlitt derart schwere Verbrennungen, dass sie am 12. April 2022 in deren Folge verstarb.

    Die 1. Schwurgerichtskammer stellte fest, dass der Angeklagte, obwohl er seit Jahren an depressiven Symptomen litt, zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war. Die besondere Schwere der Schuld begründete das Gericht unter anderem damit, dass der Angeklagte seine Mutter tötete und zudem versuchte, seinen Bruder zu töten, der schwerwiegende und langwierige Verletzungen erlitt und hinsichtlich letzterem zwei Mordmerkmale (Heimtücke und grausame Begehungsweise) verwirklichte.

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