Nach einer Beißattacke im Kameralamtsgarten, bei der ein American Staffordshire Terrier einen kleineren Hund angegriffen und das Tier tödlich verletzt hat, hat das Rottweiler Ordnungsamt reagiert. Der Hundehalter hat eine hohe Geldstrafe auferlegt bekommen, der Terrier ist ihm abgenommen worden. Das ergab eine Nachfrage der NRWZ.
Die blutige Attacke ereignete sich im Mai. Im Rottweiler Kameralamtsgarten hatte ein älterer Mann seine beiden Terrier laufen lassen, frei, ohne Leine. Als ein weiterer Hundehalter mit seinem Wasserhund hinzukam, passierte es. Der größere der Terrier griff den dritten Hund an, verletzte ihn schwer, ließ sich auch unter Schlägen nicht von seiner Beißattacke abbringen, erfuhr die NRWZ von den Beteiligten. Erst, als der Wasserhund tot war, gab der Terrier nach.
Das Ordnungsamt der Stadt Rottweil hat nun reagiert. Dem Halter der beiden Terrier sei eine Strafe in vierstelliger Höhe auferlegt worden, teilte eine Sprecherin der Stadtverwaltung auf Nachfrage der NRWZ mit. In der Stadt ist die Rede von 1600 Euro.
Zudem sei der Staffordshire Terrier beschlagnahmt und in einem Tierheim untergebracht worden. Der zweite, kleinere Terrier, der sich bei dem Kampf nach Zeugenberichten zurückgehalten hatte, wurde dem Halter belassen. Dieses Tier hatte bereits einen Wesenstest bestanden.
Diese Wesenstests seien es, so die Sprecherin der Stadtverwaltung weiter, die es Haltern auch ermögliche, größere und dem Anschein nach gefährliche Hunde etwa auch im Innenstadtgebiet zu halten. Dort war zuletzt etwa ein Kangal aufgetaucht – der allerdings inzwischen verschwunden ist – sowie ein weiterer sogenannter Herdenschutzhund, die als nicht einfach zu halten gelten. Durch eine bestandene Verhaltensprüfung, die jeder Kampfhund durchlaufen müsse, könne „die Kampfhundeigenschaft im Idealfalle widerlegt werden“, so die Sprecherin der Stadtverwaltung. Danach seien die Tiere nicht mehr als Kampfhunde zu betrachten und demnach auch in der Innenstadt „gleichzubehandeln“.
Der Terrier, der den kleineren Hund totbiss, hatte diese Prüfung noch vor sich.
Wer kommt für die Unterbringungskosten des Tieres auf? Der Eigentümer, der Tierschutzverein, die Gesellschaft?
Was wird aus dem Tier? Bleibt es bis zu seinem natürlichem Tod – oder einer Spritze – im Heim?