Mutmaßlicher Unruhestifter aus Rottweil-Altstadt: Aus der Haft vor Gericht

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Seine bisher letzte Verhandlung führte ihn direkt in die Haftzelle: Seit September 2024 sitzt ein heute 52-Jähriger aus der Rottweiler Altstadt im Gefängnis. Der Mann soll seine Umwelt massiv traktiert, beleidigt, eingeschüchtert und genervt, zudem für zig Polizei- und Feuerwehreinsätze gesorgt haben. Er hatte sich auch in jener Verhandlung im September nicht bremsen können, eine mögliche Todesdrohung gegen eine Frau vom Veterinäramt ausgestoßen, von einer Flucht vor dem Gesetz schwadroniert – weshalb vor Prozessende die Handschellen klickten, er seither in Haft sitzt. Aus dem Gefängnis heraus wehrt er sich gegen eine drohende Haftstrafe.

Es ist ruhig geworden in der Altstadt in Rottweil, im „Vogelviertel“, in der Vogelsangstraße. Seit Monaten kein Polizei- oder Feuerwehreinsatz mehr dort, etwa wegen eines brennenden Mülleimers. Der Grund: Der mutmaßliche Unruhestifter, der über Jahre hinweg Justiz, Polizei, Mitglieder der Blaulichtorganisationen und vor allem auch die Nachbarn gequält haben soll, sitzt in Haft. Aus dem Saal des Rottweiler Amtsgerichts, in dem er am 11. September 2024 noch zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, kam Y., wie wir ihn nennen, damals direkt ins Gefängnis. Nicht zur Vollstreckung dieses Urteils, es ist bis zum heutigen Tage nicht rechtskräftig. Vielmehr sahen Staatsanwalt und Richterin Flucht- und Verdunkelungsgefahr gegeben.

So hatte Y. während des Verfahrens vor dem Amtsgericht freimütig erklärt, sich dem Strafverfahren auch entziehen zu können – er müsse dem nicht beiwohnen, so der Tenor. Und dass er einen Unterschlupf kenne, auch eine Frau, die ihm helfen werde. Dass er dies im Prozess so äußerte, kam am letzten Prozesstag wie ein Bumerang auf ihn zurück. Angesichts einer drohenden Haftstrafe könne Y. flüchten, argumentierte der Staatsanwalt. Außerdem stehe zu befürchten, dass Y. Zeugen beeinflusse. Klick, machten die Handschellen.

Gegen das Urteil vom September wehrt er sich nun, hat Rechtsmittel eingelegt. Am 21. Januar wird daher vor dem Landgericht Rottweil erneut ein Prozess stattfinden. Hier soll im Rahmen von insgesamt fünf Verhandlungstagen geklärt werden, was Y. nachgewiesen werden kann. Der Umfang des Prozesses weist darauf hin, dass das Gericht davon ausgeht, dass jede einzelne Tat noch einmal besprochen, jeder einzelne Zeuge noch einmal gehört werden muss. Offenbar will dies der mutmaßliche Unruhestifter, andernfalls er seine Berufung auch auf das Strafmaß hätte beschränken können.

Jedenfalls soll er (und das Amtsgericht sah das als erwiesen an) zwischen April 2023 und Mai 2024 mehrfach, insgesamt 76 Mal, grundlos telefonisch Kontakt zur Polizei aufgenommen haben. Dabei soll er wiederholt die diensthabende Beamtin beziehungsweise den diensthabenden Beamten bedroht und beleidigt haben. War es eine Frau, dann besonders derbe.

Zudem soll der Mann im Rahmen von Polizeieinsätzen im April, August und September 2023 die vor Ort befindlichen Beamten bedroht und beleidigt haben. Auch aufs Übelste. Im Mai, August und Oktober 2023 soll Y. fremdes Eigentum zerstört haben. Da geht es etwa um blaue Tonnen, die der Mann in Brand gesteckt haben soll. Auch Nachbarn klagen über zerstochene Autoreifen und andere Schäden. Im August und Oktober 2023 soll der Mann im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes die Feuerwehrleute angespuckt und teilweise auch körperlich angegangen und bedroht haben. Für die Haudegen, die vieles gewohnt sind, vieles schon gehört und gesehen haben, war manch eine der Beleidigungen nicht mehr ignorierbar. Im August 2023 soll der Mann dann zweimal jeweils eine andere Person, darunter einen 16-Jährigen, verletzt haben. Und bei einer Kontrolle des Veterinäramtes im Januar 2024 soll er die eingesetzte Kontrolleurin bedroht und beleidigt haben. Sie nahm ihm zwei Vögel weg, weshalb er sie zwischenzeitlich ausgerechnet vom Gerichtssaal aus mit dem Tode bedroht haben soll (was nicht Teil dieses Verfahrens ist, was erst in der Zukunft juristisch aufgearbeitet werden wird).

Damit natürlich nicht genug. „Gegen den Angeklagten sind noch weitere Berufungsverfahren anhängig“, vermerkt das Landgericht Rottweil in der Ankündigung dieses Berufungsverfahrens lapidar. Mitte Februar will man zunächst mit diesen Taten durch sein.

Peter Arnegger (gg)

… ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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