Auffahrunfall auf der B 462 bei Rottweil: An der Auffahrt bei Zimmern ist am Freitagmittag ein Motorradfahrer mit seiner Maschine auf einen bremsenden Kleinwagen geprallt. Der Biker wurde schwer verletzt.
Der Unfall geschah laut einem Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz kurz nach 13 Uhr. Offenbar, um einem anderen Verkehrsteilnehmer die Auffahrt auf die B 462 zu ermöglichen, bremste die Fahrerin eines Kleinwagens ab. Ein ihr nachfolgender Motorradfahrer erkannte dies zu spät und fuhr dem Auto heftig ins Heck.
Der Motorradfahrer ist dann von seiner Maschine gerissen worden, prallte auf das Dach des Autos. Er sei darüber hinweg geschleudert worden, so der Polizeisprecher.
Die Polizei, mit mehreren Streifen an der Einsatzstelle, sperrte den Streckenabschnitt für rund eine dreiviertel Stunde, um die Rettungsarbeiten und die Unfallaufnahme zu ermöglichen. Gegen 14 Uhr ist der Abschnitt wieder freigegeben worden. Es bildeten sich längere Staus.
Der Motorradfahrer kam mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus.
Herr Arnegger, wie wäre es denn mal mit einem Exkurs „Wer hat hier Schuld?“.
Ständig knallt es ja an diesen sch… Auffädelspuren. Dabei ist klar geregelt, wer auffahren will, muss Vorfahrt gewähren. Trotzdem drängeln die Auffahrer ständig rein bzw. die schon dort befindlichen bremsen bis zum Stillstand ab.
Wahnsinnig gefährlich und alle paar Tage knallt es da ja wie jetzt hier an der Auffahrt Zimmern oder eins weiter an der Auffahrt von RW-Nord. Dennoch werden die Polizeiberichte da kurz abgehakt und fertig. Anstatt hier mal Bildung zu betreiben und zu erklären, wer zu bremsen hat und wer nicht.
In diesem Fall liegt das Problem aber nicht an den von Ihnen zutreffend geschilderten Problemen an Auffahrten allgemein, nicht nur in Rottweil, sondern darin, dass der Motoradfahrer eine einfache Regel nicht beachtet hat:
Man muss so fahren, d.h. Geschwindigkeit und Abstand(!!) so halten, dass man jederzeit anhalten kann!!! Und speziell an solchen Stellen, auch die notwendige Aufmerksamkeit an den Tag legen!
Dass man abbremst, um jemandem die Auffahrt zu ermöglichen, das habe ich in der Fahrschule nicht gelernt. Allenfalls etwas vom Gas gehen. Das Verhalten der Autofahrerin war damit etwas „ungeschickt“ – oder schwäbisch „dackelhaft“, ändert allerdings nichts am oben dargestellten Sachverhalt: So fahren, dass man jederzeit anhalten kann, ohne einen Unfall zu verursachen.
Und bei den Dränglern ist der Sachverhalt eh klar: Ordnungswidrigkeit bis Straftat (Nötigung).