Corona-„Spaziergang“: Polizei besteht weiterhin auf Anmeldung und droht mit Bußgeldern

Zu den Corona-„Spaziergängen“, wie eine bereits auch in Rottweil stattgefunden hat, beziehungsweise zu den sogenannten Lichterspaziergängen hat die Polizei noch einmal bekräftigt: Auch wenn dabei der harmlose Begriff „Spaziergang“ verwendet wird, handelt es sich rechtlich um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. „Anderslautende Informationen sind nicht zutreffend“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz. Daraus würden … Corona-„Spaziergang“: Polizei besteht weiterhin auf Anmeldung und droht mit Bußgeldern weiterlesen