Mehr Teilnehmende und mehr Polizei – bereits die zweite Auflage des Lichterspaziergangs in Rottweil, der neuen Montagsdemo gegen die Corona-Maßnahmen, hat stattgefunden. Einen Zwischenfall gab es: eine Beißerei zwischen Hunden. Ansonsten blieb es friedlich. Die Polizei hätte sich allerdings mehr Fairness gewünscht. Sie griff in Rottweil nicht durch, in Singen etwa schon. Update: Auch ein Rottweiler Einzelhändler bezeichnet die Spaziergänge als unfair. Sie schadeten dem Handel.
Mit 500 Teilnehmenden waren es etwa doppelt so viele wie bei der Erstauflage. Die Zahl nannten inzwischen übereinstimmend Berichte unter den Teilnehmern und die Polizei. Diese und die Stadtverwaltung zeigten sich diesmal vorbereitet und waren präsenter. Schon zu Demonstrationsbeginn um 18 Uhr, waren mehrere Streifenwagen in der Stadt.
Es blieb friedlich. „Die Abstände werden weitgehend eingehalten, deshalb muss diese Versammlung nicht aufgelöst werden“, sagte etwa Bürgermeister Dr. Christian Ruf der NRWZ. In Rottweil seien, im Gegensatz zu anderen Städten, außerdem keine gewaltbereiten Demonstranten zu sehen, weshalb die Ordnungsbehörden nicht einzuschreiten brauchten. Ruf und Fachbereichsleiter Bernd Pfaff beobachteten den Demonstrationszug.
Dieser hatte sich in der Oberen Hauptstraße formiert. Er bewegte sich dann zum Schwarzen Tor und durch die Gassen zur Hochbrücktorstraße. Diese und den Friedrichsplatz füllten die Menschen zeitweise auf einer Straßenseite zwischen Predigerkirche und Volksbank. Gegen 19 Uhr kam der Zug wieder in der Oberen Hauptstraße an, vor dem Alten Rathaus. Dort endete der Spaziergang mit einem anhaltenden Applaus – der Teilnehmer für die Teilnehmer. Und man wünschte sich schöne Weihnachten.
Wie das Polizeipräsidium Konstanz auf Nachfrage bestätigte, blieb es in Rottweil ebenso wie in den weiteren Orten der Demonstrationen jedenfalls bis gegen 18.30 Uhr ruhig.
Einziger Zwischenfall bis gegen 19 Uhr in Rottweil: Eine Beißerei zwischen zwei Hunden zweier Teilnehmenden. Die sei glimpflich ausgegangen, so die Polizei. Streifenbeamte kümmerten sich um den Fall.
Was einen der an dem Abend eingesetzten Beamten ärgerte: dass die Demonstranten den Behörden keine Chance geben, sich auf die Aktion einzustellen. Dass die Züge nicht angemeldet würden. „Das ist nicht sehr sozial und unfair“, so der Beamte zur NRWZ. „Sie könnten die Demonstration genau gleich abhalten – aber wir könnten währenddessen für Sicherheit sorgen. Zum Beispiel Straßen sperren, den Verkehr umlenken.“ Er hoffe, dass die Demonstrierenden dies eines Tages verstehen würden.
Aktion „schadet dem Handel ungemein“
Am späten Abend nach dem „Spaziergang“ meldet sich ein Rottweiler Einzelhändler bei der NRWZ. Er sei selbst vor Ort gewesen, habe das Ganze beobachtet, auch habe er mit manchen der Demonstrierenden gesprochen. „Ich kann die Spaziergänger zum Teil verstehen und ich möchte keinesfalls das Demonstrationsrecht infrage stellen“, schreibt der Händler. Doch er meine, „dass die Spaziergänger eines ganz außer Acht lassen, was ich als unfair empfinde: Sie schädigen mit Ihrem friedlichen Spaziergang den Handel vor Ort ungemein.“
Die meisten der Teilnehmenden dürfe er nicht einmal in sein Geschäft lassen und bedienen, da er aktuell die 2 G-Regel beachten muss. Dies unterscheide sein Unternehmen uns von anderen Geschäftstypen. „Weitere Kunden meiden aufgrund der Spaziergänger die Innenstadt und sehen vom Besuch der Innenstadt ab. Es ist kaum noch Kundenverkehr während dieser Versammlung“, hat er zudem beobachtet. „Das heißt: Wir dürfen diese Personengruppe nicht bedienen und (zu allem Unglück) werden weitere potenzielle Kunden abgeschreckt. Ein Großteil der Bevölkerung ist geimpft, will sich nicht mit den Demonstranten sympathisieren und bleiben daher fern.“
Insgesamt 2330 Menschen auf den Straßen
Nach verschiedensten Aufrufen, zumeist über die sozialen Medien, ist es am Montag im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Konstanz mit den vier Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar und Rottweil zu insgesamt 15 Polizeieinsätzen aufgrund von Versammlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gekommen. Das berichtete die Polizei am Dienstagmorgen. Die nicht angemeldeten Aufzüge in Form sogenannter „Spaziergänge“ in Konstanz, Allensbach, Radolfzell, Singen, Stockach, Engen, Tuttlingen, Spaichingen, Villingen, Rottweil, Oberndorf, Sulz am Neckar, St. Georgen, Furtwangen und Königsfeld im Schwarzwald verliefen in fast allen Fällen ohne besondere Vorkommnisse.
Insgesamt wurden 2330 Versammlungsteilnehmer registriert. Die höchsten Teilnehmerzahlen mit jeweils 500 wurden aus Villingen und Rottweil vermeldet.
In Singen erfolgte vorab per Allgemeinverfügung durch die Versammlungsbehörde ein Versammlungsverbot. Die trotz Verbots festgestellten Teilnehmer müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
Insgesamt wurden vier Strafverfahren und 30 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Außerdem wurden mehrere Platzverweise ausgesprochen.
Das Polizeipräsidium Konstanz wurde zur Lagebewältigung durch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt
Ach wei nett – das war unfair. Die Demo war nicht angemeldet. Masken, Abstände? Alles Nebensache. Trotzdem lässt ma so eine illegale Demo laufen. Was für ein Versagen unserer Politik und Justiz. Hr. Bross sie machen sich gemein mit den Impfschwurblern. Zeigen sie Rückgrat im Sinne des übergroßen Teils der Bevölkerung die durch solche „Demonstranten“ drangsaliert werden.
Also nach der Nummer mit der kollektiven 180 Grad Wende der deutschen Polit-eliten zur Impfpflicht, die ja kaum überhaupt zu begründen ist und dann den Bildern, die uns aus Berlin erreichten wo man sich heraus nahm diese Demos zu untersagen wenn andere Aufzüge zu anderen Themen zur selben Zeit gestattet wurden muss man jetzt nicht jaulen wie ein getroffener Hund, wenn sowas halt jetzt spontan zustande kommtt statt von langer Hand geplant.
Wie jetzt? Demo nicht angemeldet und trotz Drohung der Stadt und der Polizei wird die Demo dann nicht untersagt??? So macht man sich lächerlich.
Herr Broß, treten Sie zurück! Und wo war der überhaupt? Schon wieder im Feierabend so wie letzte Woche?
Wer den Gesetzestext kennt weiss, dass Demos nicht Genehmigungspflichtig sondern lediglich anzeigepflichtig sind. Ein Verbot kann nur aus triftigem Grund erfolgen und wird oft erfolgreich vor Gericht angefochten. All dies hat gute Gründe, die man fast durch Nachdenken erraten kann.
Liegt jedoch die Anzeige der Demo nicht vor und ist auch kein Versammlungsleiter benannt, so ist beides oder nur eines davon nun einmal strafbar. Auch dies hat gute Gründe, über die man nicht mal nachdenken muss.