Miet-Zuschüsse können beantragt werden

Seit heute online

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Der Gemeinderat hatte es im April beschlossen, jetzt folgt die Verwirklichung: Die Stadt Rottweil lobt Mietzuschüsse aus für Betriebe, die sich in der Innenstadt ansiedeln oder vorhandene Läden erweitern. Seit heute ist das auch online (www.starte-in-rottweil.de).

Rottweil – Wie seinerzeit berichtet, lockt ein Miet-Zuschuss Interessenten an. Diese beleben mit ihrem Engagement die Innenstadt, die ja von Geschäften und Gastronomie lebt. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 70 Prozent der Monatsmiete, maximal 700 Euro. Im zweiten Jahr gibt es noch die Hälfte, also 35 Prozent, maximal 350 Euro im Monat. Damit die Vermieter auch keine Angst um ihre Einnahmen haben müsse, wird der Zuschuss direkt an sie ausbezahlt. Das Angebot gilt jeweils für drei Betriebe im Jahr. Für inhabergeführte Betriebe, wie schon der Titel des Programms sagt („Förderrichtlinie zur Unterstützung der An- und Umsiedelung von inhabergeführten Betrieben in der Rottweiler Innenstadt“).

Im Gegensatz zum Gründerwettbewerb richtet sich das Angebot nicht nur an Menschen, die sich selbstständig machen wollen. Das Ziel der Innenstadtbelebung können, wie Wirtschaftsförderer Alexander Stengelin bei der Vorstellung des Programms ausführte, auch Betriebe erfüllen, die sich von außerhalb ansiedeln oder die hier eine Filiale einrichten wollen.

Und weil zum Ansiedeln nicht nur die Unternehmer gehören, sondern auch die entsprechenden Räumlichkeiten, müssen die Bewerber um die Förderung auch die Räumlichkeit angeben, in der sie denn ihr Geschäft eröffnen wollen. Wer noch keine gefunden hat, sollte zuerst das entsprechende Formular ausfüllen. Der Wirtschaftsförderung und dem City-Management sind gemeldete Leerstände bekannt. Wer eine Vereinbarung vorweisen kann, kann sich in einem zweiten Online-Formular um die Förderung bewerben.

Aber vor diese Förderung haben die Organisatoren eine strenge Prüfung gesetzt. Ein Ausschuss unter Führung des Oberbürgermeisters prüft das Vorhaben auf Förderfähigkeit – „Höhle der Löwen-mäßig“ würde da „gepitcht“, sagte Stengelin. Zum Beispiel: Trägt das geplante Geschäft wirklich zur Belebung der Innenstadt bei? Es gehe dann auch darum, welchen Eindruck die Persönlichkeit des Händlers macht. Schließlich gibt es die Förderung nur drei Mal im Jahr. Es gebe aber keine Bewerbungs-Matrix, ergänzte Bettina Weigl von der Wirtschaftsförderung. Gefördert werden soll auch ein „breites Spektrum“, wie Stengelin sagte. Also nicht drei Mal jährlich die gleiche Sparte, in der sich schon mehrere Betriebe tummeln.

Wichtig ist aber auch, dass sich das Geschäft im Erdgeschoss befindet. Denn nur so kann es zur Belebung der Innenstadt beitragen, finden die Verantwortlichen. Wobei es nichts schadet, wenn auch im oberen Stockwerk eine Fläche ist.

Nicht gefördert werden kann dagegen die Vermietung des städtischen Kaufhauses, bislang „Rosenkavalier“. Schließlich gehöre das Haus der Stadt, da könne das Geld nicht von einer Tasche in die andere gesteckt werden. Man könne da aber Interessenten anderweitig entgegenkommen, vermutete Stengelin.

Damit auch die potenziellen Vermieter Bescheid wissen, wurden sie angeschrieben, berichtete City-Managerin Kerstin Ohnmacht. Allein in der 1a-Lagen der Stadt kommen sie und Weigl auf etwa sieben Leerstände.

„Ich bin optimistisch, dass da was Schönes kommt“, sagte Stengelin beim Pressegespräch heute.

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Wolf-Dieter Bojus
Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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