Mehr Parkplätze in Rottweil werden gebührenpflichtig

Parkierungskonzept, Phase eins

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Das Parken in einigen Straßen südlich der historischen Innenstadt soll neu geregelt werden. Der UBV-Ausschuss des Gemeinderats hat die Vorberatung des Parkierungskonzepts auf der Tagesordnung. Demnach sollen die Bereiche, in denen Bewohnerausweise gelten, per Rechtsverordnung erweitert werden.

Rottweil – Parken gegen Gebühr oder mit Bewohnerausweis („Mischprinzip“): Was beispielsweise auf dem Parkplatz beim Kapuziner bereits gilt, soll nach Ansicht der Verwaltung in weiteren Bereichen gelten. Beispiel Ruhe-Christi-Straße zwischen der Karl- und der Wilhelmstraße: Hier kann derzeit mit Parkscheibe, also gratis, geparkt werden. Hier sollen Parkschein-Automaten aufgestellt werden und das Mischprinzip gelten. Anwohner mit Ausweis zahlen fürs Parken selbst nichts, aber der Bewohnerausweis kostet 30 Euro Gebühr. Hier werden neue Parkscheinautomaten aufgestellt.

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Die Zonen, in denen es Bewohnerausweise gibt.

Änderungen sind auch in der Körnerstraße zwischen der Lorenz-Bock- und der Marxstraße vorgesehen: Gilt bisher das Parken mit Parkschein, so soll zunächst Parken nur mir Bewohnerparkausweis zugelassen sein, um den Parksuchverkehrs in der Fahrradstraße zu reduzieren. In der Goethe- und der Schillerstraße wird der Parktarif geändert.

Freies Parken ist derzeit noch im Himmelreich möglich. Das soll geändert werden: Hier ist Parken nur mit Parkschein (Höchstparkdauer vier Stunden) oder mit Bewohnerparkausweis erlaubt. Im Bereich zwischen der Lorenz-Bock-Straße, Königstraße, Stadionstraße, Heerstraße und Bismarckstraße gilt künftig, so der Gemeinderat es beschließt: Parken mit Parkschein oder mit Bewohnerparkausweis), ebenso im Bereich zwischen der Marienstraße, Ruhe-Christi-Straße, Karlstraße und Königstraße.

Die Schillerstraße, so der Antrag der Verwaltung, soll zwischen Kaiser- und Königstraße zur Tempo-30-Zone werden.

In der Überlegung war auch, weitere Straßen einzubeziehen. Doch die Verwaltung hat das geprüft und ist zu einer anderen Ansicht gekommen. In der Altstädter Straße „wären durch eine isolierte Einführung an dieser Stelle dann sehr starke Verdrängungseffekte in andere Straßenzüge zu erwarten“, heißt es in der Rasvorlage. In der Stadionstraße sind nur acht Stellplätze vorhanden, „was eine eigene Bewirtschaftung sehr unwirtschaftlich machen würde“. In der Grund- und der Kampitschstraße sowie im Turmweg liegen laut Verwaltung die Voraussetzungen für eine Änderung der Parkvorschriften nicht vor.

Auch im Hinterprediger war die Rede von Parkraum-Bewirtschaftung. Die soll jedoch nicht vor Fertigstellung des neuen Parkhauses eingeführt werden. Dann soll die zweite Phase des Parkierungskonzepts gelten, die noch beschlossen werden muss.

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Die Predigerstraße soll erst nach Fertigstellung des Parkhauses Zentrum bewirtschaftet werden.

Die Vorschriften über die Bewirtschaftung gelten zunächst stadteinheitlich nur montags bis freitags 8 bis 18, samstags von 8 bis 14 Uhr. Ob das mit der Einführung des Parkierungskonzepts geändert wird, muss der Gemeinderat entscheiden.

Die Sitzung im Sitzungssaal des Neuen Rathauses beginnt am kommenden Mittwoch, 13. März, um 17 Uhr. Eine Woche später soll dann das Plenum des Gemeinderats den gültigen Beschluss fassen.

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Wolf-Dieter Bojus
Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.