Seit dem 27. April gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Zugleich gehen die Zahlen neuer Corona-Infektionen, wegen derer die Pflicht erst erlassen worden ist, zurück. Zeit für Lockerungen, also? Zeit, auf die Pflicht zu pfeifen? Nein, sagen etwa der Deißlinger Bürgermeister Ralf Ulbrich und der Einzelhändler und Rottweiler GHV-Vorsitzende Detlef Maier, die wir zum Thema befragt haben. Auch aus Schramberg kommt Unterstützung dafür, sich weiter an die Regeln zu halten. Mode-Händler Franz Moser: „Jeder, der mein Geschäft betritt, hat eine Maske dabei.“ Jedenfalls fast jeder. Die Schramberger HGV-Chefin Kirsten Moosmann sagt zur Maskenpflicht ganz pragmatisch: „Jetzt ist es halt so.“
Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in Bussen und U-Bahnen sowie an Bahn- und Bussteigen, und in Läden und Einkaufszentren eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen. So steht es in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Das ist also quasi Gesetz.
Es gibt Ausnahmen. So gilt diese Pflicht nicht, wenn das Tragen der Alltagsmaske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist. Sie gilt auch nicht, wenn es einen anderen mindestens gleichwertigen baulichen Schutz gibt, etwa für Kassierer und Kassiererinnen, die hinter einer Plexiglasscheibe arbeiten.
Grundsätzlich sei das Tragen einer Alltagsmaske immer dann sinnvoll, wenn damit gerechnet werden muss, dass in der Öffentlichkeit der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht durchgehend eingehalten werden kann, argumentiert die Landesregierung. Denn die Alltagsmasken könnten dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs etwa beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen. „Auf diese Weise kann jede und jeder durch das Maskentragen einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten“, heißt es aus Stuttgart.
In Deißlingen gerät das aktuell offenbar ein bisschen in Vergessenheit. Sicher nicht nur dort, beileibe nicht, aber der dortige Bürgermeister hat in der jüngsten Gemeinderatssitzung dazu Stellung bezogen. Es kehre in Sachen Corona zwar Normalität ein, zitiert ihn die Neckarquelle, aber überstanden sei die Krise nicht. Man beobachte ermehrt die Unsitte, ohne Mundschutz einzukaufen, heißt es weiter.
Die NRWZ hat bei Deißlingens Bürgermeister Ralf Ulbrich nachgefragt – der die NQ-Berichterstattung bestätigt. „Wir haben die letzten Tage mehrfach Hinweise aus der Bevölkerung bekommen, dass immer öfter Menschen ohne Mund-Nasen-Bedeckung zum Einkaufen gehen“, so Ulbrich gegenüber der NRWZ.
Das zu überwachen „ist natürlich nicht Aufgabe der Geschäftsinhaber oder Verkäuferinnen und Verkäufer, sondern unsere als Ortspolizeibehörde“, sagt er weiter. Das Deißlinger Ordnungsamt und der gemeindliche Vollzugsdienst würden daher „in den kommenden Tagen immer mal wieder im Ort unterwegs sein, um die Einhaltung zu überwachen“. Bei Verstößen, so kündigt Ulbrich an, werden die Gemeinde bei uneinsichtigen Mitbürgern ein Bußgeld von 15 Euro verhängen, wie dies die Corona-Verordnung vorsieht. Das alles solle sozusagen auf dem kurzen Dienstweg geschehen, zu Polizeieinsätzen sei es bislang noch nicht gekommen.
Wie sieht es in Rottweil aus? Wird die Maskenpflicht eingehalten? „Ja, zu 99,9 Prozent“, antwortet der Lebensmittel-Einzelhändler und Vorsitzende des örtlichen Gewerbe- und Handelsvereins, Detlev Maier. Hier und da gehe es allerdings nicht immer korrekt zu, werde die Maske etwa nicht über die Nase gezogen.
Und was passiert bei Verstößen etwa in Maiers Edeka-Culinara-Markt? „Wir weisen darauf hin, dass ohne Maske kein Einkauf stattfindet, und fordern die Kunden auf die Maske richtig anzuziehen“, sagt er. Das verursacht dann bisher keine Probleme, Fälle, in denen die Polizei geholt werden musste, gab es nicht.
Maier macht klar: „Mir ist es unverständlich, dass es Maskengegner gibt, wenn diese das Ding nur 15 bis 30 Minuten tragen müssen – zum Einkauf.“ Auf der anderen Seite gebe es etliche Berufszweige, in denen die Mitarbeiter die Maske acht Stunden (er)tragen müssen, wie der Einzelhändler erklärt.
Gleich nachgefragt: Wie ist es denn mit der Bereitschaft unter seinen Beschäftigten, weiterhin den ganzen Arbeitstag lang die Maske zu tragen? „Es gibt Mitarbeiter die aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen der Maske befreit sind“, sagt der Einzelhändler. Diese hätten ein ärztliches Attest vorgelegt. Und wenn ein Mitarbeiter Atemprobleme hat, dann macht er aus eigenem Antrieb Pause, „es geht ja nicht anders.“
Es gab auch schon Kreislaufprobleme durch die Maske, so Maier weiter. Aber von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern „kommt das wenigste Murren.“
„Ich könnte jetzt auch argumentieren, dass an der Kasse mit Plexiglas keine Maske zu tragen ist – das gilt für Mitarbeiter, nicht für Kunden, dass im Fitnessstudio keine Maske zu tragen ist, dass ich mit Abstand bei den Gottesdiensten keine Maske tragen muss, und so weiter und so fort“, erklärt Maier weiter. Doch: „Wenn jeder Einzelne hier den Best Case für sich beansprucht, tragen wir das ätzende Ding in keiner Lebenssituation mehr, und es könnte sein, dass wir dann auf alte Infektionszahlen zurückfallen.“ Die Folge: wieder ein Lockdown, „und das möchte sicherlich keiner mehr.“
Maier appelliert:
Wir haben in fast allen Lebensbereichen unsere gewohnten Lebensbedingungen zurück, dürfen einkaufen, uns frei bewegen, schwimmen gehen, Kultur erleben, teilweise noch eingeschränkt – aber das ist kein Vergleich mehr zu der Zeit vor zwei Monaten. Und in diesem fast normalen Leben haben wir überschaubare Neuinfektionen, dies bleibt meiner Meinung nach auch so, sofern wir weiter Disziplin zeigen, und dazu gehört das Tragen der Maske (leider) auch dazu.“
„Die Maskenpflicht wird eingehalten“, bestätigt der Inhaber von Hafner Herrenmode in Schramberg, Frank Moser, auf Nachfrage der NRWZ. Jeder, der das Geschäft betrete, habe eine Maske dabei, „es sei denn, es ist ein Schweizer Tourist, der noch keine hat und bei mir eine erwerben will“, so Moser weiter. Das sei jetzt zweimal der Fall gewesen.
Wenn jemand partout keine Maske tragen wolle, dann bediene er diesen Kunden vor der Tür, erklärt der Einzelhändler weiter. Er habe zudem „Gott sei dank nur Kunden, für die ich keine Polizei brauche.“
Für seine Mitarbeiter, die ja eigentlich ganztags die Maske tragen müssen, hat Moser eine ganz pragmatische Lösung: „Wenn sich gerade keine Kunden im Geschäft aufhalten, dürfen meine Mitarbeiter die Maske abnehmen“, sagt der Unternehmer. Und fügt mit einem Lächeln an: „Ich hoffe, dass das nicht schon strafbar ist.“
Die Vorsitzende des Schramberger Handels- und Gewerbevereins (HGV), Kirsten Moosmann, kennt die Maskenpflicht und ihre Folgen aus Sicht der Gastronomin. Sie betreibt die Café-Bar Majolika. „Da bei mir in der Gastronomie nur eine Masken-Empfehlung für die Gäste vorgegeben ist“, erklärt Moosmann, „trifft uns das nicht so sehr.“ Aber: „Meine Mitarbeiter waren nicht wirklich begeistert, als die Maskenpflicht – auch wieder draußen – mit der neuen Verordnung vom 1.7. zurückkam.“ Doch sie ergänzt: „Nur es ist halt so.“ Hinter der Theke könne man die Masken ja runter machen, denn es gelte die Maskenpflicht nur im Gastkontakt.“