Lichter aus in Rottweil?

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Licht aus und Geld sparen – das regt die Fraktionsgemeinschaft SPD+FFR an. Sie hat einen entsprechenden Antrag gestellt, der Gemeinderat soll entscheiden.

Rottweil – Die Fraktion SPD+FFR im Rottweiler Gemeinderat beantragt zu prüfen, in welchem Umfang die Straßenbeleuchtung in Rottweil abseits der Hauptverkehrsadern und der historischen Innenstadt während der Nachtstunden abgeschaltet werden kann. Das ist Kern eines neuen Prüfantrags. Zur Begründung heiß es, dass ein Nachbarort das erfolgreich vormache.

Und zwar Villingendorf. „Dort wird seit deutlich mehr als zehn Jahren nachts die Straßenbeleuchtung abgeschaltet“, erinnern Elke Reichenbach und Arved Sassnick in dem von ihnen unterzeichneten Antrag der Fraktion SPD+FFR. Seien die Straßenlaternen in den ersten Jahren von 1 Uhr bis 4.30 Uhr morgens abgeschaltet worden, gingen seit einiger Zeit von 23.30 Uhr bis 5 Uhr die Lichter im kompletten Gemeindegebiet aus. Nur an einigen Verkehrskreuzungen brennen durchgehend im Dunkeln die Laternen, wenn dies technisch möglich ist. 

„Wir halten es für unnötig, nachts im ganzen Rottweiler Stadtgebiet durchgehend Straßenlaternen brennen zu lassen und sehen in einer Verringerung der Brenndauer die Möglichkeit, etwa von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in großem Maße Energie und Kosten zu sparen“, sagen Reichenbach und Sassnick. Zudem würde sich damit die nächtliche Lichtverschmutzung in der Stadt verringern, was vor allem nachtaktiven Tieren wie Insekten, Fledermäusen und Vögeln zugutekomme. „Nebenbei schützt eine geringere Lichtverschmutzung nicht nur Flora und Fauna, sondern sorgt auch bei zahlreichen Menschen für einen besseren Schlaf“, heißt es in dem Prüfantrag.

Beigefügt ist ein Rechenbeispiel anhand der nur kurzfristig brennenden Traufbeleuchtung in der Innenstadt zur Weihnachtszeit, das laut der Fraktion verdeutlichen soll, was sich durch ganzjährig verringerte Beleuchtung im Stadtgebiet einsparen ließe. Die Antragstellerin und der Antragsteller rechnen vor: Im Dezember/Januar 2022/2023 brannte die Traufbeleuchtung an 31 Tagen je fünf Stunden täglich, insgesamt 155 Stunden lang, Verbrauch: 8793,15 kWh. Im Jahr darauf im Dezember/Januar 2023/2024 waren es 42 Tage mit je 5,5 Stunden, insgesamt 231 Stunden, 13.104 kWh. Die Differenz von 76 Stunden ergab 23/24 einen Mehrverbrauch von 4310,85 kWh. „Das entsprach beim damaligen Strompreis von 28,13 Cent Mehrkosten von etwa 1811 Euro.“

Der Antrag wird dem zuständigen Ausschuss in einer der nächsten Sitzung – meist bereits mit einer einschätzenden Stellungnahme der Verwaltung – zur Entscheidung vorgelegt.

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NRWZ-Redaktion
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