Nachdem die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Rottweil am Wochenende wieder stark angestiegen ist – und weiter steigt -, berät man im Landratsamt über mögliche neue Ausgangsbeschränkungen. Diese seien „in Abstimmung“, sagte eine Sprecherin der Behörde auf Nachfrage der NRWZ.
Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.
Aus einem Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg
Auf Basis dieser Vorgabe berät man im Landratsamt Rottweil über eine solche Allgemeinverfügung, erfuhr die NRWZ. „Ob eine erneute Ausgangsbeschränkung erfolgen soll, ist noch in der Abstimmung“, erklärte am Montagnachmittag eine Sprecherin der Behörde. Die sogenannte 7-Tages-Inzidenz war im Landkreis Rottweil erneut nach oben geschnellt. Mit Stand Montag, 1. März, liegt sie bei 123. Das entspricht der Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.
Mit Stand 1.3.2021 meldet das Landratsamt insgesamt bislang 5040 positiv getestete, vier mehr als am Vortag, davon 182 aktive Fälle und 136 Todesfälle. Die Helios-Klinik Rottweil meldet aktuell 92 Patienten auf der Normalstation, zehn davon mit einer festgestellten Corona-Infektion. Auf der Intensivstation liegen den aktuellen Zahlen zufolge fünf Patienten, davon einer mit Covid-19.
Keine „echten Hotspots“
Zu den Gründen des Anstiegs nimmt die Landratsamtssprecherin auf Nachfrage der NRWZ ausführlich Stellung. „Echte Hotspots haben wir nicht“, stellt sie fest. Es gebe „kleinere Ausbruchsgeschehen in drei Heimen und eines in einem Krankenhaus“. Zusätzlich stellte das Gesundheitsamt „kleinere Häufungen im familiären Bereich unter anderem auch im Zusammenhang mit einer reiserückgekehrten Person“ fest. Diese hätten teilweise Auswirkungen auf die Arbeitsstätte. Nach Informationen der NRWZ geht der Ausbruch in einem Seniorenheim in Sulz zuletzt auf einen solchen Ablauf zurück. Nach einem Besuch einer mit der britischen Virusvariante infizierten Verwandten war eine Mitarbeiterin wieder zur Arbeit erschienen – angeblich von der Ansteckungsgefahr wissend.
Anteil der Mutante steigt stark
Den Ausbruch in Sulz bekam man in den Griff. Doch: „Es ist durch alle Maßnahmen bisher nicht wirklich gelungen, die 7-Tage-Inzidenz von 50 stabil zu erreichen“, lautet das aktuelle Fazit aus dem Landratsamt Rottweil. „Wir stellen fest, dass der Anteil der Variantennachweise (Mutationsnachweise) von der Kalenderwoche 50 (1,2 Prozent ) auf 18,1 Prozent (KW 8) gestiegen ist. Diese Varianten sind infektiös. Ob diese Mutationen auch virulenter, also gefährlicher sind, kann noch nicht sicher beurteilt werden.“
„Impfung schützt wohl“
Bei den hier festgestellten Mutationen im Landkreis Rottweil sei ein Großteil der Personen ein- beziehungsweise zweimal geimpft gewesen. „Wohl schützt diese Impfung vor schweren Verläufen“, macht die Behördensprecherin auch Mut.
Zu den Urteilen vor allem in sogenannten Sozialen Medien, was den Anstieg der Infektionszahlen im Landkreis Rottweil verursacht haben könnte, erklärt das Landratsamt laut seiner Sprecherin: „Anhaltspunkte für einen Zusammenhang mit der Fasnet oder mit freikirchlichen Veranstaltungen liegen bis dato nicht vor.“
Die aktuellen Maßnahmen:
- Die Pflegeheime sind geschlossen, das heißt, sie stehen komplett unter Absonderung.
- Das wiederum bedeutet, dass das Personal in die sogenannte Pendlerquarantäne kommt.
- Neuaufnahmen erfolgen nicht.
- Besucher dürfen das Haus nur in Ausnahmefällen (Sterbefällen etc.) betreten.
- Die Impfaktion wird weiter vorangetrieben.
- Es erfolgt zudem vermehrtes Testen durch das Gesundheitsamt auch anderer Wohnbereiche der Pflegeheime.
- Und eventuell wird wieder eine Verordnung über Ausgangsbeschränkungen erlassen.
@Helmut Strobel:
Der Landkreis handelt korrekt, denn die Maßnahmen sind zu ergreifen, „wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist …..“.
So der Erlass des Sozialministeriums. Sie oben im Beitrag eingefügtes Zitat.
Landkreis Rottweil: Neue Ausgangsbeschränkungen “in Abstimmung”
Die Verwaltung des Landratsamtes berät heute am 01.03. über die Anwendung der Allgemeinverfügung des Land Baden-Württemberg wie bei einer die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen und darüber zu verfahren ist, obwohl der Werte spätestens am 25.02. mit 66 überschritten wurde. Warum vergeht soviel Zeit bis die Verwaltung allgemeingültige Verfügungen umsetzt ?