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    Land hält an Knast-Standort fest

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    Alles bleibt beim Alten in Sachen Rottweiler Knast: Zwar hat der Rechnungshof des Landes in einem 40-seitigen Sonderbericht den Standort Esch in Frage gestellt. Das Land aber und das federführende Finanzministerium sehen keinen Grund, ihre bisherigen Pläne zu ändern.

     

    Der Rechnungshof hat sich mit dem Bau der Justizvollzugsanstalt (JVA), wie die Einrichtung offiziell heißt, und vor allem dessen Kosten befasst. Er geht davon aus, dass die Gesamtkosten für den Bau am geplanten Standort Esch 210 Millionen Euro betragen werden, von denen 39 Millionen standortbedingt sind. Standortbedingt: Das sind 22 Millionen für eine zusätzliche äußere Mauer nebst Zaun, 14 Millionen für zusätzliche Erdarbeiten und Sondergründungen, die wegen der Beschaffenheit des Grundes nötig werden, sowie knapp drei Millionen für Herrichten und Erschließen.

    Die Prüfer haben sich weit in die Historie der Entscheidung für den Standort eingearbeitet und befinden: „Da der Standort Zimmer-Süd in der vergleichenden Prüfung vom Februar 2010 den ersten Rang unter sechs Standorten eingenommen hat, wäre es geboten gewesen, diesen Standort weiter zu untersuchen.“ Und sie finden: „Erhebliche Kosten ließen sich einsparen, wenn ein geeignetes Grundstück gewählt würde, gegebenenfalls auch außerhalb der Gemarkung Rottweil.“

    Offensichtlich sind es die Rechnungshof-Leute gewohnt, dass die Regierung nicht alle ihre Vorschläge umsetzt. Denn in den Empfehlungen heißt es: „Anregungen aus der Bürgerbeteiligung, die infolge der kritischen geologischen Verhältnisse nur sehr teuer und unwirtschaftlich umgesetzt werden können, sollten auf den Prüfstand gestellt werden. So sollte eine viergeschossige Bauweise der Unterkunftsgebäude in Betracht gezogen werden.“ Außerdem findet der Rechnungshof die Passivhausbauweise für die Unterkunftsgebäude unnötig.

    In einer Stellungnahme hat das federführende Finanzministerium eingewandt, ein erneuter Standortsuchlauf müsse die Planungs- und Bauzeit erheblich verlängern, was ebenfalls zu steigenden Baukosten führen würde. Außerdem müssten die kleinen Anstalten länger betrieben werden, was ebenfalls zu höheren Kosten führen würde. Außerdem würde eine erneute Suche nur die längst abgeschlossene Suche wiederholen – und zum gleichen Ergebnis führen. Eine weitere zeitliche Verzögerung sei wegen der schon bestehenden Überbelegung der Haftanstalten nicht vertretbar. Kostenoptimierungen sollten allerdings geprüft und umgesetzt werden.

    Das bestätigte auf Anfrage der NRWZ auch ein Sprecher des Finanzministeriums: „Am bisherigen Standort wird festgehalten.“ Und das sei nicht nur die Ansicht seiner Ministeriums, sondern auch des Staats- und des Justizministeriums. Letzteres bestätigte auch den dringenden Bedarf: Derzeit seien die Haftanstalten des Landes mit 101,5 Prozent belegt, „ideal sind 85 Prozent“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Seit 2015/16 seien über 1000 Gefangene dazugekommen, erklärte er: „Wir brauchen die Anstalt!“

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    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Alles bleibt beim Alten in Sachen Rottweiler Knast: Zwar hat der Rechnungshof des Landes in einem 40-seitigen Sonderbericht den Standort Esch in Frage gestellt. Das Land aber und das federführende Finanzministerium sehen keinen Grund, ihre bisherigen Pläne zu ändern.

     

    Der Rechnungshof hat sich mit dem Bau der Justizvollzugsanstalt (JVA), wie die Einrichtung offiziell heißt, und vor allem dessen Kosten befasst. Er geht davon aus, dass die Gesamtkosten für den Bau am geplanten Standort Esch 210 Millionen Euro betragen werden, von denen 39 Millionen standortbedingt sind. Standortbedingt: Das sind 22 Millionen für eine zusätzliche äußere Mauer nebst Zaun, 14 Millionen für zusätzliche Erdarbeiten und Sondergründungen, die wegen der Beschaffenheit des Grundes nötig werden, sowie knapp drei Millionen für Herrichten und Erschließen.

    Die Prüfer haben sich weit in die Historie der Entscheidung für den Standort eingearbeitet und befinden: „Da der Standort Zimmer-Süd in der vergleichenden Prüfung vom Februar 2010 den ersten Rang unter sechs Standorten eingenommen hat, wäre es geboten gewesen, diesen Standort weiter zu untersuchen.“ Und sie finden: „Erhebliche Kosten ließen sich einsparen, wenn ein geeignetes Grundstück gewählt würde, gegebenenfalls auch außerhalb der Gemarkung Rottweil.“

    Offensichtlich sind es die Rechnungshof-Leute gewohnt, dass die Regierung nicht alle ihre Vorschläge umsetzt. Denn in den Empfehlungen heißt es: „Anregungen aus der Bürgerbeteiligung, die infolge der kritischen geologischen Verhältnisse nur sehr teuer und unwirtschaftlich umgesetzt werden können, sollten auf den Prüfstand gestellt werden. So sollte eine viergeschossige Bauweise der Unterkunftsgebäude in Betracht gezogen werden.“ Außerdem findet der Rechnungshof die Passivhausbauweise für die Unterkunftsgebäude unnötig.

    In einer Stellungnahme hat das federführende Finanzministerium eingewandt, ein erneuter Standortsuchlauf müsse die Planungs- und Bauzeit erheblich verlängern, was ebenfalls zu steigenden Baukosten führen würde. Außerdem müssten die kleinen Anstalten länger betrieben werden, was ebenfalls zu höheren Kosten führen würde. Außerdem würde eine erneute Suche nur die längst abgeschlossene Suche wiederholen – und zum gleichen Ergebnis führen. Eine weitere zeitliche Verzögerung sei wegen der schon bestehenden Überbelegung der Haftanstalten nicht vertretbar. Kostenoptimierungen sollten allerdings geprüft und umgesetzt werden.

    Das bestätigte auf Anfrage der NRWZ auch ein Sprecher des Finanzministeriums: „Am bisherigen Standort wird festgehalten.“ Und das sei nicht nur die Ansicht seiner Ministeriums, sondern auch des Staats- und des Justizministeriums. Letzteres bestätigte auch den dringenden Bedarf: Derzeit seien die Haftanstalten des Landes mit 101,5 Prozent belegt, „ideal sind 85 Prozent“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Seit 2015/16 seien über 1000 Gefangene dazugekommen, erklärte er: „Wir brauchen die Anstalt!“

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