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    Läden in Rottweil sollen auch sonntags geöffnet sein dürfen

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    Der Gemeinderat Rottweil soll auf Anregung der Stadtverwaltung eine Satzung beschließen, die es bestimmten Geschäften in einem umgrenzten Gebiet erlaubt, künftig auch sonn- und feiertags zu öffnen. Die Diskussion ist angelaufen, am 24. Juli soll der Gemeinderat entscheiden.

    Seit Ende Mai ist Rottweil offiziell ein „Ausflugsort mit besonderer touristischer Relevanz.“ Das erlaubt es der Stadt etwa, Geschäfte mit einem touristischen Angebot an bis zu 40 Tagen im Jahr sonn- und feiertags öffnen zu lassen. Dazu müssen diese Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände, Devotionalien und regionaltypische Produkte im Sortiment haben. Für Rottweil bedeutet das, dass etwa der neu entstandene Souvenirladen am Friedrichsplatz ebenso geöffnet haben könnte wie die Buchhändler.

    Inhaltlich hatten die Stadträte daran wenig auszusetzen. Doch der Geltungsbereich, den die Stadtverwaltung nach den Worten von Bürgermeister Dr. Christian Ruf großzügig ausgelegt habe, irritierte. So sind die Oberndorfer-, die Nägelesgraben-, die Bahnhof- und Teile der Königstraße mit im Geltungsbereich.

    Auch das Berner Feld sollte dazu gehören – Einzelhandel ist derzeit dort allerdings nicht zulässig. Wie Wirtschaftsförderer André Lomsky ergänzte, soll dort weiterhin kein Einzelhandel erlaubt werden, sondern beispielsweise ein Postkatenverkauf. Ruf begründete das damit, dass der Geltungsbereich der neuen Satzung eher größer als zu klein ausgelegt worden sei – „was schadet’s?“

    Der Gemeinderat zeigte sich allerdings mehrheitlich dagegen, das Berner Feld aufzunehmen. Es ist nach einer entsprechenden Abstimmung raus.

    Die Liste der Straßen und Gassen, die mit dem Gewerbe- und Handelsverein abgestimmt worden sei, sei jederzeit veränderbar, so Ruf. Um etwa die Hochturmgasse aufzunehmen, wie angeregt. Zudem die Wilhelmstraße, die auf Vorschlag von Ruf.

    Nach dem Erlass der Satzung, für kommende Woche geplant, könne sich jeder Einzelhändler auf sie berufen und seinen Laden öffnen, so Ruf. Das entsprechende Sortiment vorausgesetzt. Es bestehe allerdings eine Mitteilungspflicht der Händler an die Stadt.

    Ziel der Satzung, so die Stadtverwaltung, sei es, den Gästen in Rottweil während ihres Aufenthalts auch an Sonn- und Feiertagen Einkaufsmöglichkeiten zu bieten, den Einzelhandel zu unterstützen und den Tourismus nachhaltig weiter zu entwickeln.

    40 zusätzliche Öffnungstage sind laut Gesetz möglich, die Stadtverwaltung hat sich auf 22 begrenzt – zum Schutz der Arbeitnehmer, wie es hieß. Außerdem sind die Öffnungstage auf die Zeit zwischen April bis 31. Oktober begrenzt. Allerdings dürfen die Läden vor Weihnachten und an Ostern zusätzlich öffnen. An Fronleichnam und Christi Himmelfahrt sind die Öffnungszeiten eingeschränkt.

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    Das interessiert diese Woche

    Der Gemeinderat Rottweil soll auf Anregung der Stadtverwaltung eine Satzung beschließen, die es bestimmten Geschäften in einem umgrenzten Gebiet erlaubt, künftig auch sonn- und feiertags zu öffnen. Die Diskussion ist angelaufen, am 24. Juli soll der Gemeinderat entscheiden.

    Seit Ende Mai ist Rottweil offiziell ein „Ausflugsort mit besonderer touristischer Relevanz.“ Das erlaubt es der Stadt etwa, Geschäfte mit einem touristischen Angebot an bis zu 40 Tagen im Jahr sonn- und feiertags öffnen zu lassen. Dazu müssen diese Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände, Devotionalien und regionaltypische Produkte im Sortiment haben. Für Rottweil bedeutet das, dass etwa der neu entstandene Souvenirladen am Friedrichsplatz ebenso geöffnet haben könnte wie die Buchhändler.

    Inhaltlich hatten die Stadträte daran wenig auszusetzen. Doch der Geltungsbereich, den die Stadtverwaltung nach den Worten von Bürgermeister Dr. Christian Ruf großzügig ausgelegt habe, irritierte. So sind die Oberndorfer-, die Nägelesgraben-, die Bahnhof- und Teile der Königstraße mit im Geltungsbereich.

    Auch das Berner Feld sollte dazu gehören – Einzelhandel ist derzeit dort allerdings nicht zulässig. Wie Wirtschaftsförderer André Lomsky ergänzte, soll dort weiterhin kein Einzelhandel erlaubt werden, sondern beispielsweise ein Postkatenverkauf. Ruf begründete das damit, dass der Geltungsbereich der neuen Satzung eher größer als zu klein ausgelegt worden sei – „was schadet’s?“

    Der Gemeinderat zeigte sich allerdings mehrheitlich dagegen, das Berner Feld aufzunehmen. Es ist nach einer entsprechenden Abstimmung raus.

    Die Liste der Straßen und Gassen, die mit dem Gewerbe- und Handelsverein abgestimmt worden sei, sei jederzeit veränderbar, so Ruf. Um etwa die Hochturmgasse aufzunehmen, wie angeregt. Zudem die Wilhelmstraße, die auf Vorschlag von Ruf.

    Nach dem Erlass der Satzung, für kommende Woche geplant, könne sich jeder Einzelhändler auf sie berufen und seinen Laden öffnen, so Ruf. Das entsprechende Sortiment vorausgesetzt. Es bestehe allerdings eine Mitteilungspflicht der Händler an die Stadt.

    Ziel der Satzung, so die Stadtverwaltung, sei es, den Gästen in Rottweil während ihres Aufenthalts auch an Sonn- und Feiertagen Einkaufsmöglichkeiten zu bieten, den Einzelhandel zu unterstützen und den Tourismus nachhaltig weiter zu entwickeln.

    40 zusätzliche Öffnungstage sind laut Gesetz möglich, die Stadtverwaltung hat sich auf 22 begrenzt – zum Schutz der Arbeitnehmer, wie es hieß. Außerdem sind die Öffnungstage auf die Zeit zwischen April bis 31. Oktober begrenzt. Allerdings dürfen die Läden vor Weihnachten und an Ostern zusätzlich öffnen. An Fronleichnam und Christi Himmelfahrt sind die Öffnungszeiten eingeschränkt.

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