Eine E-Bike-Ladestation „Charger Cube“ ist in der Hochbrücktorstraße in Rottweil, vor der Kreissparkasse aufgestellt worden. Der Gemeinderat hatte das im Mai einstimmig beschlossen.
Bereits im vorigen Jahr war das Thema diskutiert worden. Zunächst war der Standort beim Norma-Parkplatz ins Auge gefasst worden. Der Gemeinderat hatte dann aber die Kriterien für einen Standort anders festgelegt. In der Vorlage zur heutigen Sitzung des Gemeinderats wird das wie folgt beschrieben.
„Ein Standort sollte mehrere Anforderungen erfüllen:
- Er sollte am ausgeschilderten Neckartalradweg liegen, und zwar in Bereichen, wo sich die Radler ohnehin länger aufhalten (Essen, Trinken, Pause machen).
- Der Standort muss gut sichtbar und einladend sein.
- Er sollte möglichst unverschattet sein wegen der PV-Nutzung (Photovoltaik, Anm.d.Red.).
- Zugang zum Stromnetz muss vorhanden sein.
- Er muss soziale Kontrolle bieten um Vandalismus- und Diebstahlversuchen zuvorzukommen.
- In Rottweil kommt noch der Aspekt der Kompatibilität mit den Belangen des Denkmalschutzes hinzu.
- Ein ausreichendes Platzangebot mit relativ ebenem Niveau muss vorhanden sein.“
Als Alternativen hatte die Verwaltung darauf eben den Platz vor der Kreissparkasse und einen weiteren an der Königstraße, vor der Duttenhofer-Anlage neben der Bushaltestelle, angeboten und den ersteren favorisiert.
Auch der AK Radkultur hatte sich für den Standort ausgesprochen. „Nicht nur, dass der Standort die Anforderungen voll erfülle, träte der nach drei Seiten offene Charger Cube dort nicht wesentlich mehr in Erscheinung als ein geparkter Van“, zitiert die Gemeinderatsvorlage.
Die Beschaffung war bereits beschlossen worden, der Charger ging dann in Produktion, wie die Verwaltung mitteilte. Weiter hieß es im Maiin der Vorlage: „Der Charger Cube kann somit nach Festlegung des Standortes zeitnah aufgestellt werden. Er bietet eine mobile Ladeeinheit für acht Pedelecs und/oder E-Bikes. Die Stahlkonstruktion hat die Maße 6 x 2,4 x 2,5 m (B x H x T) und wiegt 3500 kg. Die Stromversorgung und Absicherung (Erdung) muss von der Stadt bereitgestellt werden.“
Die Denkmalbehörde beim Regierungspräsidium hat dem zugestimmt.