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Kräftemessen um Kosten für Schulsanierung: Stadt Rottweil bezeichnet Geldfforderung an Gemeinden als „konsequent“

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Gegenwind für die Stadt Rottweil: Erste Nachbarstädte und -gemeinden wehren sich dagegen, für Schulsanierungen zur Kasse gebeten zu werden, nur weil aus ihrer Kommune Schülerinnen und Schüler nach Rottweil gehen. Die Stadt Rottweil dagegen hält die Forderung für konsequent. Und stößt nach eigenen Angaben nicht nur auf Unwillen.

40.000 Euro für zwei Schüler

(Rottweil). Einen klaren Standpunkt vertritt die Stadt Villingen-Schwenningen, den Gemeinderat im Rücken: Für Rottweiler Schulsanierungen zahlen? Niemals! Die Forderung sei ein Affront. Punkt. Auch die im Landkreis Tuttlingen gelegene Gemeinde Denkingen hat sich positioniert – und „lehnt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Rottweil hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung an den Sanierungskosten des Droste-Hülshoff-Gymnasiums (DHG) ab“, wie in der dort erscheinenden „Schwäbischen Zeitung“ zu lesen ist. Die Forderung aus Rottweil an die Heuberggemeinde: knapp 40.000 Euro einmalig, weil zwei Schüler aus Denkingen das DHG in Rottweil besuchen. Das lehnte der Gemeinderat einstimmig ab. Es kommt damit zu einem Kräftemessen zwischen den Kommunen um die die Kostenbeteiligung. Mutmaßlich einem juristischen Kräftemessen.

Zum Hintergrund: Rottweil saniert für viel Geld seine Schulen. Beim anstehenden Umbau des Albertus-Magnus-Gymnasiums (AMG) etwa, für die 6,4 Millionen städtische Mittel (ohne die Zuschüsse berechnet) eingeplant sind, hat die Stadt 21 benachbarte Städte und Gemeinden zu einer Zahlung aufgefordert. Bei der bereits abgeschlossenen, aber bisher nicht abgerechneten Sanierung der Achertschule sind es sieben. Und bei der laufenden Sanierung des Droste-Hülshoff-Gymnasiums (DHG), bei der 14,5 Millionen städtische Mittel ausgegeben werden, sind es gar 24 Nachbarn. Insgesamt etwas über zehn Millionen sollen so Richtung Rottweil fließen – die Stadt bittet zur Kasse für die Schüler von auswärts. Das tut sie mit juristischer Rückendeckung: In einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) heißt es, eine Schulgemeinde dürfe zu Zahlungen auffordern.

„Beteiligung ist nur konsequent“

Und sie unterstreicht auf Nachfrage ihre Forderungen. „Wir können gut nachvollziehen, dass sich Nachbargemeinden schwertun“, sagt ein Sprecher der Stadtverwaltung Rottweil auf Nachfrage der NRWZ. Gleichzeitig aber nehme Rottweil einen sehr hohen Anteil auswärtiger Schüler auf, „sodass eine Beteiligung der umliegenden Kommunen an den Sanierungskosten der Schulgebäude nur konsequent ist“, heißt es seitens der Verwaltung weiter. „Die Schulgebäude dienen eben nicht nur Rottweiler Kindern und Jugendlichen, sondern auch vielen Schülerinnen und Schülern aus der Nachbarschaft.“

Der Verwaltung wäre es nach deren Darstellung „natürlich auch lieber, wir würden vom Land selbst auskömmlich bei der Schulbausanierung unterstützt. Dies ist aber nicht der Fall, wir haben einen hohen Eigenanteil zu leisten, der den Haushalt der Stadt Rottweil entsprechend belastet.“ Zudem wäre es auch besser, wenn das Land den Schullastenausgleich zwischen den Standortkommunen und den umliegenden Gemeinden klar regeln würde. „Das Land nimmt sich hier leider aus der Verantwortung“, argumentiert der Sprecher der Rottweiler Stadtverwaltung.

„Wir können nicht einfach auf Gelder verzichten“

Er verweist darauf: Das Verfahren ist durch das Schulgesetz und die jüngste Rechtsprechung dazu klar vorgeben. „Zunächst sind die Kommunen angehalten, auf freiwilliger Basis eine Beteiligung an den Kosten zu vereinbaren. Wenn dies nicht gelingt, so werden wir beim Kultusministerium auf der Grundlage des Schulgesetzes die Feststellung des ‚dringenden öffentlichen Bedürfnisses‘ zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten der Schulsanierung beantragen“, kündigt der Pressesprecher an. Die aktuelle Rechtslage lasse keine andere Wahl. „Wir sind in der Pflicht, darauf zu achten, dass der Stadt Rottweil kein Vermögensschaden entsteht und können daher nicht einfach auf mögliche Gelder verzichten.“

Das Thema beschäftigt derweil derzeit viele Kommunen im Land. Entweder als Schulträger – wie Rottweil –  oder eben als Gemeinde, die Schülerinnen und Schüler entsendet – wie Denkingen und Villingen-Schwenningen. Daher laufen Gespräche auf der Ebene des Gemeindetags und des Städtetags, um hier mit dem Gesetzgeber eine landesweit vernünftige Lösung zu finden. „Dies wird aber wohl eher Schulbauvorhaben in der Zukunft betreffen und hilft uns in der aktuellen Situation nicht weiter“, so die Einschätzung aus Rottweil.

Doch da ist nicht nur Gegenwehr: „Ja, es gibt auch schon von Kommunen die Signale, sich zu beteiligen“, erklärt der Rottweiler Pressesprecher auf Nachfrage weiter. „Wir warten daher derzeit noch ab, welche Kommunen in die sogenannte Freiwilligkeitsphase eintreten möchten.“ Es sei zudem nachvollziehbar, wenn sich die betroffenen Kommunen zunächst rechtlich beraten lassen wollten, „denn schließlich geht es um hohe Summen und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen.“

Info: Mehr zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

 

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Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.

10 Kommentare

  1. Ein zweischneidiges Schwert für Rottweil. Rottweil plant – der Rest zahlt ohne Planungsbeteiligung? Damit wären Luxusplanungen Tür und Tor geöffnet. Als Gemeinde würde ich darauf bestehen und dafür klagen, dann auch am Gestaltungsprozess mit zu wirken. Das Würde den Rottweilern sicher sehr gut gefallen.

    • Oh ja, das wäre ziemlich fies für Rottweil, wenn Denkingen dann mit seinen 0,276% (!) Stimmanteil alle Mehrheitsabstimmungen blockiert. Äh… ja… oder so ähnlich.

      Wahn – sinn, wenn das so käme. Ich glaube, man erzittert schon im Rathaus unserer Großen Reichsstadt.

    • Was heißt da Luxussanierung? Wenn zum Beispiel der Physiksaal entsprechend saniert wird kommt das auch allen Kinder zugute. Es kann nicht sein, dass sich da einige dem entziehen wollen. Im Grunde wenn man das so weiter zu Ende denkt müsste der Freibadeintritt für „Fremde“ auch mehr kosten…….

      • Sehr guter Einwand! Sie wären doch dann aber sicherlich auch bereit auf den prozentualen Anteil von Fördermitteln durch diese „Fremden“, zu verzichten? Was glauben Sie wohl, warum diese Idee zwar schon Vielen ein-, aber in der Anwendung durchgefallen ist?
        Im Übigen sollte das Land den Fehlbetrag leisten, denn zu was soll diese Regelung noch führen? Wenn ich VS wäre, würde ich mit den Eltern bei der Rottweiler Forderung 50:50 machen, wenn Ihre Kinder auf VS-Schulen wechseln, dann gibt es vom gesparten nicht Zahlbetrag an Rottweil, Geld in bar. Prompt geht der Schuß nach Hinten los. Das weiß das Land selbst aber auch, dass die Lösung dämlich ist, spart sich trotzdem das Geld und hetzt nun die Kommunen aufeinander – ist schon geschickt eingefädelt.

          • Selbstverständlich und das soll Rottweil auch tun, ich will nur nicht, dass wir uns beim gegenseitigem aalen in Selbstgerechtigkeit, nicht aus den Augen verlieren, wer hier den eigentlichen Mist gebaut hat. Was soll der Schwachsinn? Schulen müssen immer gebaut und modernisiert werden, es ist doch völlig sinnfrei, die Schüler an einem Stichtag zu zählen, dann zahlt man 2023 20.000€ für einen Schüler, der nächstes Jahr sein Abi macht und hat für 30, na in BW sagen wir lieber mal 50 Jahre, die Modernisierung einer Schule bezahlt. Es geht hier nur drum, dass das Land spart und die Provinz auf eigene Kosten und Ärger dem Geld hinterherrennen kann. Darüberhinaus ist der ganze Fördergelderwahn nur dazu gut, dass sich der lokale MdB als Beschaffer und Gönner gerieren kann, der „Das Ding“ gewuppt hat und man ohne den ja viel schlechter dran wäre. Rottweil hat Soundso viele Schüler, dann muss das regelmäßig modernisiert werden, damit die Kultusministerialen Anforderungen erfüllt sind, zahlen müssen Alle, weil das Geld immer Steuergeld ist und Kinder immer zur Schule sollten, fertig!

        • Da ist überhaupt nichts eingefädelt und es werden auch keine Kommunen aufeinander gehetzt.

          Das Gesetz ist uralt. Die Bestimmungen, um die es hier geht, scheinen Jahrzehnte in Vergessenheit geraten zu sein, bis sie ein findiger Kommunalbeamter wieder ausgegraben hat. Weder die derzeitige Regierung noch das Landesparlament tragen Verantwortung für die Situation.

          Der Kultusbürokratie, dem Verwaltungsgericht Stuttgart und dem VGH Mannheim blieb gar nicht anderes übrig, als nach Gesetzeslage zu entscheiden. Was sollen Beamte und Richter sonst tun?

          Ich kann es nicht mehr lesen: Es sei eine neue Rechtslage entstanden, oder der VGH habe gar neues Recht erschaffen.

          Entstanden ist eine neue Sachlage, alle müssen sich zuerst daran gewöhnen. Da darf man schon mal kritisch hinterfragen, ob es klug war, die Umlandgemeinden mit einem Schriftsatz einschließlich Fristsetzung zu überfallen. Schließlich haben sie nichts verbrochen.

          Schwierig ist die Lage auch deshalb, weil nicht klar ist, wie mit Altfällen, also bereits abgeschlossenen und abgerechneten Sanierungen und Neubauten, zu verfahren ist. Verjährungsregelungen habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Da sind die Gemeinden beunruhigt, was noch auf sie zukommen könnte.

          Für meine Heimatgemeinde Dunningen kann da eine komplexe Gemengelage entstehen: Zahlen nach Rottweil und Schramberg, kassieren von diversen Gemeinden in der Umgebung, pikanterweise auch von Schramberg (Schüler aus Sulgen) und Rottweil (Hochwald).

          • Egal wie klar die Rechtslage ist, oder schon immer war und natürlich können Gerichte nur nach dieser urteilen, aber trotzdem war die Intention bei Schaffung dieser Situation, eine Schlechte. Ob 1979, oder 2020.

          • Warum sollen Gemeinden sich nicht an den Kosten beteiligen die indirekt durch die entstehen. Per Umlage das zu finanzieren wäre auch nicht besser denn wir sehen ja schon das Geschachere bei Erhöhung der Kreisumlage. Dazu kommt, dass Kommunen aus anderen Kreisen gar nicht in dieser Umlage beteiligt werden. Sicher wird auch Rottweil an andere Städte zahlen müssen.

          • Die Intention dürfte gewesen sein, dass man das Verursacherprinzip anwenden wollte. An die daraus entstehenden Probleme und Konflikte hat man mal wieder nicht gedacht.

            Auch die Frage, wie sich die einschlägigen Normen im Schulgesetz mit der verfassungsrechtlich garantierten Kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) vertragen, wurde nicht berücksichtigt:

            Mit dem Beschluss zur Sanierung eines Gymnasiums entscheidet der Gemeinderat Rottweil auch darüber, ob die Gemeinde Dunningen ca. 1 Mio. Euro auszugeben hat. Der Gemeinderat in Dunningen hat da keine Wahl mehr, v.a. hat er keine Möglichkeit mitzuentscheiden, ob diese ausgabenwirksame Maßnahme durchgeführt wird, und wenn ja, wann und in welchem Umfang!

            Der VGH Mannheim wollte der Argumentation der Kläger bezüglich Art. 28 nicht folgen, zur Begründung wurden Urteile des Bundesverfassungsgerichts angeführt, die allerdings ziemlich alt sind!

            Übrigens wird die Sache völlig grotesk, wenn man zwei Fälle vergleicht:

            1. Ein Kind besucht das Leibnitz-Gymnasium. Seine Heimatgemeinde muss zahlen.

            2. Ein Schüler besucht das Wirtschaftsgymnasium nebenan. Seine Gemeinde muss nicht zahlen, jedenfalls nicht direkt.

            Die Beruflichen Gymnasien sind den Beruflichen Schulen zugeordnet, die sich in der Trägerschaft des Landkreises befinden. Man kann jetzt einwenden, dass die Gemeinden natürlich via Kreisumlage doch beteiligt sind, aber die Höhe dieser Zahlungen sind nicht von der Zahl der Schüler abhängig, sondern von den finanziellen Verhältnissen der Kommune.

            Hier ist ein politisches Problem, das politisch gelöst werden muss: Es geht um die Finanzierung der Schulen bzw. der Ausbildung allgemein.

            Man kann das auch noch weiterspinnen in den akademischen Bereich: Baden-Württemberg kann seinen Bedarf an Ingenieuren nicht mehr aus dem hier ausgebildeten Nachwuchs decken. Da kommen auch welche, die in anderen Bundesländern studiert haben. Eigentlich müssten die auch Rechnungen schreiben……

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