Seit dem 12. Dezember gelten Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg. Zu dem Zeitpunkt dachte wohl niemand daran, dass diese die angebrochene Fasnetszeit betreffen können. Und tatsächlich: Faktisch ist das Klepfen, vorfastnachtlicher Brauch in Rottweil, aktuell nicht erlaubt. Die Polizei ist nun mit vermehrten Nachfragen konfrontiert. Entscheiden soll nun das Sozialministerium. Update: Für Rottweil erklärte Bürgermeister Dr. Christian Ruf auf Nachfrage der NRWZ inzwischen; „Klepfen ist zulässig“.
Die Menschen sollen das Haus auch tagsüber nur noch mit einem besonderen Grund und zielgerichtet verlassen. Leider haben die vergangenen Wochen gezeigt, dass im öffentlichen Raum immer noch Gruppenbildungen stattfinden und sich an vielen Orten zu viele Personen aufhalten. Das ist angesichts der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.“
So steht es in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes. Der Brauch des Klepfens, das Knallen mit den Peitschen, das die Zeit ab dem Dreikönigstag bis zur Fasnet in Rottweil begleitet, das ist kein solch ein triftiger Grund.
Entsprechend gehen bei der Polizei in Rottweil in diesen Tagen vermehrt Nachfragen dazu ein. Darf man klepfen? Darf man mit seiner Peitsche raus auf die Straße und ein bisschen Krach machen, seiner Vorfreude auf die Fasnet Ausdruck verleihen?
Die Rottweiler Polizei hat darauf aktuell noch keine eindeutige Antwort. „Das ist eine Grauzone“, so eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz auf Nachfrage der NRWZ. Auf dem Revier in Rottweil sei man dabei, sich abzustimmen, wie man mit den Klepfern umgehen wolle.
Ein mögliches Schlupfloch:
Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit.“
Auch das steht in der Corona-Verordnung.
Die Polizei will die Frage grundsätzlich geklärt wissen, erfuhr die NRWZ. So telefonierte sich die Sprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz bis ins Innenministerium hoch, wo man ihr aber keine abschließende Antwort geben konnte. Weil die Frage aber einige Fasnetsregionen betrifft, habe nun das Innen- das Sozialministerium beauftragt, eine Lösung zu liefern. Es könne sein, dass diese in die auf Montag erwarteten neuen Corona-Verordnung Einzug finde.
Die Polizei erklärt aber auch, dass letztlich die jeweilige Bußgeldbehörde entscheide, ob im Einzelfall eine Strafzahlung fällig wird oder nicht. Und sie erwarte, dass hier Fingerspitzengefühl an den Tag gelegt wird, so die Polizeisprecherin.
Was das Rottweiler Ordnungsamt sagt – die NRWZ hat nachgefragt. Es antwortet Bürgermeister Ruf:
Klepfen ist zulässig. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist tagsüber (5 bis 20 Uhr) derzeit zwar nur aus triftigem Grund gestattet. Triftige Gründe sind insbesondere aber auch Sport und Bewegung im Freien. Beim Klepfen handelt es sich in jedem Fall um Bewegung im Freien.
Es seien daneben nur die allgemeinen Regeln für Treffen im öffentlichen Raum zu beachten, das heißt derzeit nur Personen aus dem eigenen Haushalt plus maximal eine Person aus einem weiteren Haushalt (wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden). „Außerdem“, sonRuf, „empfiehlt sich beim Klepfen in jedem Fall die Einhaltung eines Mindestabstands.“
Derweil ist die Polizei weiter bemüht, die geltende Corona-Verordnung umzusetzen. Bei den routinemäßigen Kontrollen der coronabedingten Beschränkungen im Landkreis Rottweil hat die Polizei seit Jahresbeginn wieder einige Verstöße festgestellt, meldete das Präsidium am Freitag.
31 Zuwiderhandlungen gegen die aktuell gültige Corona-Verordnung hat die Polizei jüngst zur Anzeige gebracht. Die Betroffenen erwartet nun ein empfindliches Bußgeld. In den wenigen Tagen des neuen Jahres kontrollierten die Beamten insgesamt 350 Personen und 183 Fahrzeuge in den Städten und Gemeinden im Landkreis hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften des Infektionsschutzes.
Insgesamt zieht die Polizei aber eine positive Bilanz. Der Großteil der meist im öffentlichen Raum Angetroffenen war nicht zu beanstanden oder musste nur mündlich verwarnt werden, weil die Verstöße gering waren und sich die Betroffenen einsichtig verhielten. Überwiegend bemängelte die Polizei Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre und gegen die Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken. 19 Personen waren noch nach 20 Uhr ohne triftigen Grund unterwegs und weitere 19 trugen keine Schutzmaske, obwohl dies erforderlich gewesen wäre.
„Oft war dies aus Nachlässigkeit der Fall oder aus angegebener Unkenntnis der Beschränkungen“, so ein Polizeisprecher. Auch Jugendliche und Heranwachsende, die sich auch tagsüber in der Öffentlichkeit teils ohne Maske, mit fehlendem Mindestabstand und ohne triftigen Grund trafen, mussten beanstandet werden.
Vereinzelt stellten die Beamten auch voll besetzte Autos fest, in denen Personen aus mehreren Haushalten ohne erforderlichen Mund-Nasen-Schutz saßen. Die Polizei wird auch in den folgenden Tagen und Wochen die Einhaltung des Infektionsschutzes regelmäßig überwachen.