Klares Ja für Solarkataster

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Rottweil – Die Stadt wird einen „Solarkataster“ erstellen lassen. Dies beschloss der Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss (UBV) am Mittwochabend. Keine Förderung gibt es für „Balkonkraftwerke“.

Bislang verbieten die „Örtlichen Bauvorschriften für den historischen Stadtkern von Rottweil“ das Anbringen von „Sonnenkollektoren und ähnlichen Anlagen“ auf den Dächern dort. Dies ist nun, wie die Fraktion der Grünen in ihrem Antrag erwähnte, durch die politische Entwicklung nicht mehr aktuell – denn der Klimaschutz wurde deutlich aufgewertet. Ein „Wechsel der Vorzeichen“, wie Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf anmerkte. „Wir sind keine Stadtbildstörer“, erläuterte Frank Sucker den Antrag seiner Fraktion, „wir setzen uns für Klimaschutz und Denkmalschutz ein.“

Der „Solarkataster“ soll festsetzen, auf welchen Dächern künftig Fotovoltaik-Anlagen erbaut werden dürfen. Das soll in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalschutz erstellt werden. Dessen Vertreterin Claudia Mann erläuterte, wie sich Denkmal- und Klimaschutz vertragen: Auf Dächern, die von außen oder von erhöhte, öffentlich zugänglichen Punkten wie dem Hochturm wahrgenommen werden, sollte dann eher keine Solaranlage genehmigt werden. So werden dann die einzelnen Häuser grün (Solaranlage zulässig) oder blau (unzulässig) markiert. Es soll aber auch Vorschriften geben, wie die zulässigen Anlagen aussehen dürfen – beispielsweise in einer bestimmten Farbe oder gar als Solar-Ziegel. Darüber aber wurde in diesem Grundsatzbeschluss noch nicht entschieden. Erwähnt wurde auch, dass nicht alle Häuser in der Innenstadt für Fotovoltaik geeignet sind – beispielsweise wegen der Statik oder auch wegen des Brandschutzes. Der Ausschuss stimmte dem Antrag nach längerer Beratung einmütig zu.

„Energy Sharing“

Auch wenn er dann dem Kataster zustimmte: So ganz war Dr. Jürgen Mehl (SPD+FfR) nicht von der Möglichkeit überzeugt, Fotovoltaik auf den Dächern der Innenstadt anzubringen. Seine Fraktion hatte daher den Antrag eingebracht, den Bewohnern der Innenstadt „bevorzugt die Möglichkeit bieten, sich an PV-Anlagen in städtischem Eigentum oder mit städtischer Beteiligung – etwa der projektierten Anlage in Rottweil-Hochwald – zu beteiligen und damit ‚eigenen’ Sonnenstrom von einer Stellvertreterfläche zu ernten“. Doch sei „derzeit aus regulatorischen und physikalisch/technischen Gründen eine Verrechnung im Sinne von Energie-Eigenverbrauch … nicht möglich“, schrieb die Stadt in die Rats-Vorlage. Daher beschloss der Ausschuss, über den Städtetag und ein Anschreiben an das Bundeswirtschaftsministerium eine Änderung der Rechtslage zu erreichen.

„Balkonkraftwerke“

Einen Antrag auf Förderung von steckerfertigen Solaranlagen („Balkonkraftwerken“) hatte die Grünen-Fraktion gestellt, der im gleichen Zusammenhang behandelt wurde. Sie hatte einen Fördertopf von 30.000 Euro beantragt, mit dem je 100 Euro für kleiner und 200 Euro je größere Anlage bezahlt werden sollten. Die Verwaltung hatte in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass die Anlagen ohnehin steuerlich gefördert werden und inzwischen auch recht günstig zu erhalten seien. Ihr Vorschlag: 20.000 Euro und eine Förderung von 100 Euro je Anlage, aber nicht in Reihen-, Einfamilien- und Doppelhäusern. Dieser Vorschlag fand allerdings nur bei OB Ruf und der Grünen-Fraktion Anklang, mithin also vier Ja-Stimmen, die gegen die zehn Nein-Stimmen keine Chance hatten.

Da die Beratung aller drei Anträge im Ausschuss nur eine Vorberatung war, muss der Gemeinderat endgültig darüber befinden. Dies erfolgt am kommenden Mittwoch, Sitzungsbeginn 17 Uhr, im Sitzungssaal des Neuen Rathauses.

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NRWZ-Redaktion
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