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    Klares Ja für Solarkataster

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    Rottweil – Die Stadt wird einen „Solarkataster“ erstellen lassen. Dies beschloss der Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss (UBV) am Mittwochabend. Keine Förderung gibt es für „Balkonkraftwerke“.

    Bislang verbieten die „Örtlichen Bauvorschriften für den historischen Stadtkern von Rottweil“ das Anbringen von „Sonnenkollektoren und ähnlichen Anlagen“ auf den Dächern dort. Dies ist nun, wie die Fraktion der Grünen in ihrem Antrag erwähnte, durch die politische Entwicklung nicht mehr aktuell – denn der Klimaschutz wurde deutlich aufgewertet. Ein „Wechsel der Vorzeichen“, wie Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf anmerkte. „Wir sind keine Stadtbildstörer“, erläuterte Frank Sucker den Antrag seiner Fraktion, „wir setzen uns für Klimaschutz und Denkmalschutz ein.“

    Der „Solarkataster“ soll festsetzen, auf welchen Dächern künftig Fotovoltaik-Anlagen erbaut werden dürfen. Das soll in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalschutz erstellt werden. Dessen Vertreterin Claudia Mann erläuterte, wie sich Denkmal- und Klimaschutz vertragen: Auf Dächern, die von außen oder von erhöhte, öffentlich zugänglichen Punkten wie dem Hochturm wahrgenommen werden, sollte dann eher keine Solaranlage genehmigt werden. So werden dann die einzelnen Häuser grün (Solaranlage zulässig) oder blau (unzulässig) markiert. Es soll aber auch Vorschriften geben, wie die zulässigen Anlagen aussehen dürfen – beispielsweise in einer bestimmten Farbe oder gar als Solar-Ziegel. Darüber aber wurde in diesem Grundsatzbeschluss noch nicht entschieden. Erwähnt wurde auch, dass nicht alle Häuser in der Innenstadt für Fotovoltaik geeignet sind – beispielsweise wegen der Statik oder auch wegen des Brandschutzes. Der Ausschuss stimmte dem Antrag nach längerer Beratung einmütig zu.

    „Energy Sharing“

    Auch wenn er dann dem Kataster zustimmte: So ganz war Dr. Jürgen Mehl (SPD+FfR) nicht von der Möglichkeit überzeugt, Fotovoltaik auf den Dächern der Innenstadt anzubringen. Seine Fraktion hatte daher den Antrag eingebracht, den Bewohnern der Innenstadt „bevorzugt die Möglichkeit bieten, sich an PV-Anlagen in städtischem Eigentum oder mit städtischer Beteiligung – etwa der projektierten Anlage in Rottweil-Hochwald – zu beteiligen und damit ‚eigenen’ Sonnenstrom von einer Stellvertreterfläche zu ernten“. Doch sei „derzeit aus regulatorischen und physikalisch/technischen Gründen eine Verrechnung im Sinne von Energie-Eigenverbrauch … nicht möglich“, schrieb die Stadt in die Rats-Vorlage. Daher beschloss der Ausschuss, über den Städtetag und ein Anschreiben an das Bundeswirtschaftsministerium eine Änderung der Rechtslage zu erreichen.

    „Balkonkraftwerke“

    Einen Antrag auf Förderung von steckerfertigen Solaranlagen („Balkonkraftwerken“) hatte die Grünen-Fraktion gestellt, der im gleichen Zusammenhang behandelt wurde. Sie hatte einen Fördertopf von 30.000 Euro beantragt, mit dem je 100 Euro für kleiner und 200 Euro je größere Anlage bezahlt werden sollten. Die Verwaltung hatte in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass die Anlagen ohnehin steuerlich gefördert werden und inzwischen auch recht günstig zu erhalten seien. Ihr Vorschlag: 20.000 Euro und eine Förderung von 100 Euro je Anlage, aber nicht in Reihen-, Einfamilien- und Doppelhäusern. Dieser Vorschlag fand allerdings nur bei OB Ruf und der Grünen-Fraktion Anklang, mithin also vier Ja-Stimmen, die gegen die zehn Nein-Stimmen keine Chance hatten.

    Da die Beratung aller drei Anträge im Ausschuss nur eine Vorberatung war, muss der Gemeinderat endgültig darüber befinden. Dies erfolgt am kommenden Mittwoch, Sitzungsbeginn 17 Uhr, im Sitzungssaal des Neuen Rathauses.

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    3 Kommentare

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    Stefan Weidle
    Stefan Weidle
    1 Jahr her

    Wenn man konsequenten Denkmalschutz zu Ende denkt, dann hätten die Menschen irgendwann anno 1200 irgendwas, auch schon nicht das heutige Ensemble anfangen zu bauen dürfen, weil die Gebäudestruktur aus den 800er Jahren, Ensembleschutz hätte genießen müssen. Wer weiß, was da an wertvollem architektonischem Kulturgut, unwiederbringlich verlorengegangen ist und wie die Zeitgenossen dieses moderne „Fachwerkzeugs“ damals kritisch beurteilt hatten. Wo es sich mit dem Brandschutz, auch nach Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten, partout nicht vereinbaren lässt, da geht es einfach nicht anders, aber an allen anderen Stellen, muss man die Energie der Sonne ernten können. Das waren und sind auch immer Wohn- und Geschäftshäuser gewesen und die Menschen haben sich diese über die Jahrhunderte, immer für und zu diesen Zwecken entsprechend angepasst. Andernfalls dürfte es ja auch keine großflächigen Schaufenster geben, die mit ihrem Aluminiumum Rahmen, auch für den Laien deutlich sichtbar, in keinster Weise in Verbindung mit den Zeiten stehen, in denen Rottweil noch Reichsstadt war. Auch hier siegte der Pragmatismus und so bitte auch beim Solar aufs Dach. Der Tourist, wird es beim Schweifen seines Blickes, gewisslich verschmerzen können.

    Simon
    Simon
    1 Jahr her

    Was für ein Unsinn. Geht die „historische Dächerlandschaft“, die so ja nichtmal existiert*, immer noch vor proaktivem Klimaschutz?

    Immer noch an Auflagen festzuhalten wie eingefärbten Solarmodulen, die wesentlich teurer und deutlich ineffizienter sind, ist einfach nur von gestern, man möchte auf sowas fast antworten: „OK, Boomer! Ihr müsst ja nicht damit leben.“

    Es ist letztendlich gleichermaßen verantwortungslos wie unsinnig. Ich soll immer neu verschärfte Standards des Gebäude-Energiegesetzes (gut so!) Einhalten, aber die Mittel hierfür werden mir verwehrt. Macht das Sinn?

    Ich bin schon gespannt, welche Begründung heranfantasiert wird, wenn die ersten Bewohner der historischen Innenstadt Wärmepumpen in ihre Häuser einbauen wollen.

    *Seltsamer Weise müssen sich normale Privatleute an die denkmalbaulichen Vorschriften (Ensembleschutz!!!) halten, aber manche sind dann doch ausgenommen.

    Beispiele gefällig?
    -Der Neubau der Hochturmgasse 17,
    -das Aufstocken bei Hak Inder Flöttinstorstraße,
    -die neue Bedachung auf dem alten Kaufhaus am Friedrichsplatz (keine unglasierten Bieberschwanzziegel),
    -die Hälfte der Dächer in der Innenstadt (ich sehr es täglich in der Hochturmgasse) sind ohnehin keine Bieberschwanzziegel sondern Frankfurter Pfanne)
    – und und und…

    Aber die historische Dächerlandschaft geht vor, klar. Wer braucht schon überlebbares Klima.

    Da kann ich ja von Glück sagen, dass, als ich die Fenster aus den 80er im Mai durch neue habe ersetzen lassen, mein Nachbar sich gleich beim Amt erkundigt hat, ob ich das auch wirklich habe vom Denkmalamt genehmigen lassen (hab ich natürlich). Denkmalschutz ist ihm halt wichtig! Er selbst hat nichtmal die vorgeschriebenen Bieberschwanzziegel auf dem Dach. Tja.

    J W
    J W
    1 Jahr her

    Ist doch Quatsch!
    Warum sollte man nicht auf die Dächer PV Module zulassen?
    Beispielsweise auf der Jugendherberge ist es dann nicht erlaubt, (kann ja klar eingesehen werden) aber einen Glasvorbau zu machen ist ok?
    Es fehlt einfach der Wille. Das es anders geht und das nichts am Erscheinungsbild verändert beweisen andere Gemeinden in BW (Sechselbacher Kirchendach )

    Wir haben Klimanotstand. So ein Luxus sollte man sich nicht erlauben!

    NRWZ-Redaktion
    NRWZ-Redaktion
    Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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    Der „Solarkataster“ soll festsetzen, auf welchen Dächern künftig Fotovoltaik-Anlagen erbaut werden dürfen. Das soll in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalschutz erstellt werden. Dessen Vertreterin Claudia Mann erläuterte, wie sich Denkmal- und Klimaschutz vertragen: Auf Dächern, die von außen oder von erhöhte, öffentlich zugänglichen Punkten wie dem Hochturm wahrgenommen werden, sollte dann eher keine Solaranlage genehmigt werden. So werden dann die einzelnen Häuser grün (Solaranlage zulässig) oder blau (unzulässig) markiert. Es soll aber auch Vorschriften geben, wie die zulässigen Anlagen aussehen dürfen – beispielsweise in einer bestimmten Farbe oder gar als Solar-Ziegel. Darüber aber wurde in diesem Grundsatzbeschluss noch nicht entschieden. Erwähnt wurde auch, dass nicht alle Häuser in der Innenstadt für Fotovoltaik geeignet sind – beispielsweise wegen der Statik oder auch wegen des Brandschutzes. Der Ausschuss stimmte dem Antrag nach längerer Beratung einmütig zu.

    „Energy Sharing“

    Auch wenn er dann dem Kataster zustimmte: So ganz war Dr. Jürgen Mehl (SPD+FfR) nicht von der Möglichkeit überzeugt, Fotovoltaik auf den Dächern der Innenstadt anzubringen. Seine Fraktion hatte daher den Antrag eingebracht, den Bewohnern der Innenstadt „bevorzugt die Möglichkeit bieten, sich an PV-Anlagen in städtischem Eigentum oder mit städtischer Beteiligung – etwa der projektierten Anlage in Rottweil-Hochwald – zu beteiligen und damit ‚eigenen’ Sonnenstrom von einer Stellvertreterfläche zu ernten“. Doch sei „derzeit aus regulatorischen und physikalisch/technischen Gründen eine Verrechnung im Sinne von Energie-Eigenverbrauch … nicht möglich“, schrieb die Stadt in die Rats-Vorlage. Daher beschloss der Ausschuss, über den Städtetag und ein Anschreiben an das Bundeswirtschaftsministerium eine Änderung der Rechtslage zu erreichen.

    „Balkonkraftwerke“

    Einen Antrag auf Förderung von steckerfertigen Solaranlagen („Balkonkraftwerken“) hatte die Grünen-Fraktion gestellt, der im gleichen Zusammenhang behandelt wurde. Sie hatte einen Fördertopf von 30.000 Euro beantragt, mit dem je 100 Euro für kleiner und 200 Euro je größere Anlage bezahlt werden sollten. Die Verwaltung hatte in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass die Anlagen ohnehin steuerlich gefördert werden und inzwischen auch recht günstig zu erhalten seien. Ihr Vorschlag: 20.000 Euro und eine Förderung von 100 Euro je Anlage, aber nicht in Reihen-, Einfamilien- und Doppelhäusern. Dieser Vorschlag fand allerdings nur bei OB Ruf und der Grünen-Fraktion Anklang, mithin also vier Ja-Stimmen, die gegen die zehn Nein-Stimmen keine Chance hatten.

    Da die Beratung aller drei Anträge im Ausschuss nur eine Vorberatung war, muss der Gemeinderat endgültig darüber befinden. Dies erfolgt am kommenden Mittwoch, Sitzungsbeginn 17 Uhr, im Sitzungssaal des Neuen Rathauses.

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