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    Kinderchor der „Spaziergänger“: „Wir sind das Volk!“

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    „Wir sind das Volk, und das nimmt uns keiner weg.“ Dies sangen, begleitet und angeleitet von Erwachsenen, einige Kinder zum Ende der jüngsten Coronaproteste in Rottweil am Montagabend. Das löste eine Online-Diskussion aus. Hier würden Kinder instrumentalisiert, sagen die einen. Die Kleinen hätten mehr Rückgrat als mancher Erwachsener, schallt es entgegen. Und: Das seien „kleine Lichtkrieger“, heißt es vonseiten der „Spaziergänger“. Und sind es eventuell auch kleine Schulschwänzer?

    Diese Frage taucht als eine der Ersten auf. Eine Lehrerin will Kinder auf einem online zu findenden, unbearbeiteten Video des Kinderchors erkannt haben. Diese würden seit Monaten nicht mehr in die Schule gehen, fehlten unentschuldigt.

    Ein Vorwurf, den die NRWZ zu erhärten versucht, was aber von vorneherein zum Scheitern verurteilt ist. Wegen des Persönlichkeitsrechts der Kleinen. Letztlich geht es die Öffentlichkeit nichts an, ob der abgebildete Bub oder das aufgenommene Mädchen tagsüber in die Schule gehen oder nicht. Entsprechend fällt etwa die Antwort von Christoph Sander aus. Er ist Geschäftsführer der Waldorfschule Rottweil, die schon im Zusammenhang mit einer illegalen Schule im Rottweiler Neckartal als die Einrichtung genannt worden ist, auf der die dort angetroffenen Schülerinnen und Schüler eigentlich zu sein hätten. Zu den Videoaufnahmen vom Kinderchor beim jüngsten Montagsspaziergang „kann ich ihnen keine Stellungnahme geben“, so Sander.

    Ganz allgemein sagt er aber: „Ja, es gibt beziehungsweise gab Schüler und Schülerinnen, die aktuell nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Diese sind den Behörden gemeldet und verschiedene Verfahren sind hier vonseiten der Behörden (Schulamt, Regierungspräsidium) am Laufen.“ Zahlen nennt Sander auch auf Nachfrage nicht. Er ergänzt jedoch: „Es gibt und gab hier auch bereits Abmeldungen und Vertragskündigungen unsererseits.“

    Die Auskunft aus dem Staatlichen Schulamt Donaueschingen ist denkbar knapp: „Zum Aufgabenfeld des Staatlichen Schulamts gehört die Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht. In solchen Fällen werden wir tätig und agieren in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg“, so Amtsleiterin Susanne Cortinovis-Piel.

    Die Stadtverwaltung Rottweil reagiert als Schulträger etwas ausführlicher auf die Nachfrage der NRWZ. Ob die Stadtverwaltung Kenntnis habe von Schülerinnen und Schülern, die über längere Zeit hinweg nicht mehr am Unterricht teilgenommen haben und damit unerlaubt fehlen, wollte die NRWZ wissen. „Die Überwachung der Schulpflicht obliegt in erster Linie den Schulen. Diese schalten die Ordnungsbehörden ein, wenn die Schulpflicht verletzt wird. Das Staatliche Schulamt nimmt in diesen Fällen eine beratende, begleitende Rolle ein“, so die Antwort. Das übliche Verfahren sehe vor, dass die Schulen Schulversäumnisse an die zuständigen Ordnungsämter melden. „Der spezifische Grund eines Fernbleibens von der Schule wird uns in der Regel nicht mitgeteilt“, ergänzt ein Sprecher der Stadtverwaltung. Auch unabhängig von der Coronazeit gebe es immer wieder Fälle von Schulschwänzern. „Wir prüfen diese Fälle und leiten die notwendigen Verfahren ein. Auch aktuell liegen solche Fälle vor.“

    Gibt es Zwangsgeldverfahren, weil Erziehungsberechtigte ihre Kinder nicht zur Schule schickten? Seitens des Ordnungsamts werden Verwarngelder oder Bußgelder verhängt, wenn ein Verstoß wie oben genannt gemeldet wird. „Diese gehen an die Erziehungsberechtigten oder auch an den Schüler, wenn dieser über 14 Jahre ist“, heißt es seitens der Stadtverwaltung.

    Zuständig ist das Regierungspräsidium Freiburg. Nach dessen Auskunft werden 13 Kinder aktuell in Rottweil wegen der Masken- und Testpflicht von ihren Eltern nicht mehr in die Schule geschickt. Auf die Eltern werde Druck mittels Zwangsgeldverfahren ausgeübt. Bisher ohne Erfolg. Zumal die Verfahren langwierig sind.

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    2 Kommentare

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    Lala
    Lala
    2 Jahre her

    Aber allen anderen vorwerfen wir würden unsere Kinder instrumentalisieren. Wie tief kann man denn sinken?

    Julia Wels
    Julia Wels
    2 Jahre her

    Mein Gott, es driftet ab ins absolut Lächerliche…
    Aber jetzt kommt ja erst mal der Narrensprung!

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    NRWZ-Redaktion
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    Diese Frage taucht als eine der Ersten auf. Eine Lehrerin will Kinder auf einem online zu findenden, unbearbeiteten Video des Kinderchors erkannt haben. Diese würden seit Monaten nicht mehr in die Schule gehen, fehlten unentschuldigt.

    Ein Vorwurf, den die NRWZ zu erhärten versucht, was aber von vorneherein zum Scheitern verurteilt ist. Wegen des Persönlichkeitsrechts der Kleinen. Letztlich geht es die Öffentlichkeit nichts an, ob der abgebildete Bub oder das aufgenommene Mädchen tagsüber in die Schule gehen oder nicht. Entsprechend fällt etwa die Antwort von Christoph Sander aus. Er ist Geschäftsführer der Waldorfschule Rottweil, die schon im Zusammenhang mit einer illegalen Schule im Rottweiler Neckartal als die Einrichtung genannt worden ist, auf der die dort angetroffenen Schülerinnen und Schüler eigentlich zu sein hätten. Zu den Videoaufnahmen vom Kinderchor beim jüngsten Montagsspaziergang „kann ich ihnen keine Stellungnahme geben“, so Sander.

    Ganz allgemein sagt er aber: „Ja, es gibt beziehungsweise gab Schüler und Schülerinnen, die aktuell nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Diese sind den Behörden gemeldet und verschiedene Verfahren sind hier vonseiten der Behörden (Schulamt, Regierungspräsidium) am Laufen.“ Zahlen nennt Sander auch auf Nachfrage nicht. Er ergänzt jedoch: „Es gibt und gab hier auch bereits Abmeldungen und Vertragskündigungen unsererseits.“

    Die Auskunft aus dem Staatlichen Schulamt Donaueschingen ist denkbar knapp: „Zum Aufgabenfeld des Staatlichen Schulamts gehört die Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht. In solchen Fällen werden wir tätig und agieren in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg“, so Amtsleiterin Susanne Cortinovis-Piel.

    Die Stadtverwaltung Rottweil reagiert als Schulträger etwas ausführlicher auf die Nachfrage der NRWZ. Ob die Stadtverwaltung Kenntnis habe von Schülerinnen und Schülern, die über längere Zeit hinweg nicht mehr am Unterricht teilgenommen haben und damit unerlaubt fehlen, wollte die NRWZ wissen. „Die Überwachung der Schulpflicht obliegt in erster Linie den Schulen. Diese schalten die Ordnungsbehörden ein, wenn die Schulpflicht verletzt wird. Das Staatliche Schulamt nimmt in diesen Fällen eine beratende, begleitende Rolle ein“, so die Antwort. Das übliche Verfahren sehe vor, dass die Schulen Schulversäumnisse an die zuständigen Ordnungsämter melden. „Der spezifische Grund eines Fernbleibens von der Schule wird uns in der Regel nicht mitgeteilt“, ergänzt ein Sprecher der Stadtverwaltung. Auch unabhängig von der Coronazeit gebe es immer wieder Fälle von Schulschwänzern. „Wir prüfen diese Fälle und leiten die notwendigen Verfahren ein. Auch aktuell liegen solche Fälle vor.“

    Gibt es Zwangsgeldverfahren, weil Erziehungsberechtigte ihre Kinder nicht zur Schule schickten? Seitens des Ordnungsamts werden Verwarngelder oder Bußgelder verhängt, wenn ein Verstoß wie oben genannt gemeldet wird. „Diese gehen an die Erziehungsberechtigten oder auch an den Schüler, wenn dieser über 14 Jahre ist“, heißt es seitens der Stadtverwaltung.

    Zuständig ist das Regierungspräsidium Freiburg. Nach dessen Auskunft werden 13 Kinder aktuell in Rottweil wegen der Masken- und Testpflicht von ihren Eltern nicht mehr in die Schule geschickt. Auf die Eltern werde Druck mittels Zwangsgeldverfahren ausgeübt. Bisher ohne Erfolg. Zumal die Verfahren langwierig sind.

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