Die Stadt Rottweil führt eine Kastrations- und Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Besitzer-Katzen mit Freigang ein. Dies hat zumindest der KSV-Ausschuss des Gemeinderats beschlossen.
Rottweil – Hintergrund ist, worauf Tierschutzvereine schon lange hinweisen: das Elend der herrenlosen Katzen zu verringern. Diese herren- oder frauchenlosen Tiere vermehren sich unkontrolliert – auch die freilaufenden Katzen von Haltern tragen dazu bei. Diese „verwilderten Hauskatzen“, die sich zuvor in menschlicher Obhut befanden, kommen draußen nicht zurecht und leiden deshalb oft erheblich unter Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen. Die unkontrollierte Vermehrung trägt, so sehen es die Vereine und auch der Bundestag, permanent zur Verschlimmerung des Katzenelends bei.
Laut Bundesgesetz können dafür nun Gemeinden die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht per Verordnung einführen –für bestimmte Gebiete, die in der Verordnung das gesamte Gebiet der Stadt Rottweil umfasst. So müssen also alle Halter ihre Lieblinge ärztlich kastrieren lassen, mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen und, beispielsweise beim kostenfreien Haustierregister des Vereins Tasso oder dem kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eintragen lassen.
Frei laufende Katzen können dann auch von der Gemeinde kastriert werden. Wenn der Halter ermittelt werden kann, muss er die Maßnahme zahlen.
Im Ausschuss fand der Entwurf überwiegend ein positives Echo. Dr. Peter Schellenberg (FWV) hingegen war skeptisch, ob es da wirklich so viele Fälle geben werde. Die Verordnung sei gut gemeint, er befürchtet aber einen großen bürokratischen Aufwand. Er selbst habe zwei Katzen, beide kastriert, fügte er an.
Die Abstimmung erging einstimmig, bei Schellenbergs Enthaltung. Die definitive Entscheidung fällt das Plenum des Gemeinderats am 1. Oktober. Eine gleichlautende Verordnung, so berichtete Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf, würden auch die benachbarten Gemeinden erlassen, denn Katzen hielten sich nicht an Gemeindegrenzen.