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    NRWZ.deRottweilIm Spannungsfeld zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe

    Juristische, ethische und spirituelle Betrachtungen

    Im Spannungsfeld zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe

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    Der Philosoph, Religionswissenschaftler, Achtsamkeits- und Humortrainer Harald-Alexander Korp, der auch ehrenamtlich im Hospiz in Berlin mitarbeitet, referiert am Freitag, 22. März ab 19:30 Uhr in der Nell-Breuning-Schule in Rottweil zum Spannungsfeld zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe – juristische, ethische und spirituelle Betrachtungen.

    Rottweil. Bei der Abstimmung zu einem Gesetz zur Sterbehilfe im Bundestag im Juli 2023 gab es für keinen der Entwürfe eine Mehrheit und das Ringen um gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe geht weiter. In der hospizlichen Haltung und palliativen Begleitung geht es um Suizidprävention. Doch die Möglichkeit des assistierten Suizids wird von Menschen auf dem letzten Weg zunehmend thematisiert. MitarbeiterInnen und Angehörigen fehlt es dabei häufig an Informationen, um sachkundig begleiten zu können.

    Worin liegt der Unterschied zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe? Was ist juristisch zulässig? Wie kann ich reagieren, wenn der Wunsch nach assistiertem Suizid an mich herangetragen wird? Welche Vorsorgeunterlagen sind dazu notwendig? Der Vortrag trägt dazu bei, sich zu informieren, eine eigene Haltung zu reflektieren und Sicherheit zu gewinnen. Dazu laden ein: die Sitzwache Rottweil und der Ambulante Hospizdienst der Malteser in Kooperation mit der NBS mit Schülerinnen und Schülern des Berufskollegs für Gesundheit und Pflege I und II und der Katholischen Erwachsenenbildung Rottweil.

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    Pressemitteilung (pm)
    Pressemitteilung (pm)
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    Der Philosoph, Religionswissenschaftler, Achtsamkeits- und Humortrainer Harald-Alexander Korp, der auch ehrenamtlich im Hospiz in Berlin mitarbeitet, referiert am Freitag, 22. März ab 19:30 Uhr in der Nell-Breuning-Schule in Rottweil zum Spannungsfeld zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe – juristische, ethische und spirituelle Betrachtungen.

    Rottweil. Bei der Abstimmung zu einem Gesetz zur Sterbehilfe im Bundestag im Juli 2023 gab es für keinen der Entwürfe eine Mehrheit und das Ringen um gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe geht weiter. In der hospizlichen Haltung und palliativen Begleitung geht es um Suizidprävention. Doch die Möglichkeit des assistierten Suizids wird von Menschen auf dem letzten Weg zunehmend thematisiert. MitarbeiterInnen und Angehörigen fehlt es dabei häufig an Informationen, um sachkundig begleiten zu können.

    Worin liegt der Unterschied zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe? Was ist juristisch zulässig? Wie kann ich reagieren, wenn der Wunsch nach assistiertem Suizid an mich herangetragen wird? Welche Vorsorgeunterlagen sind dazu notwendig? Der Vortrag trägt dazu bei, sich zu informieren, eine eigene Haltung zu reflektieren und Sicherheit zu gewinnen. Dazu laden ein: die Sitzwache Rottweil und der Ambulante Hospizdienst der Malteser in Kooperation mit der NBS mit Schülerinnen und Schülern des Berufskollegs für Gesundheit und Pflege I und II und der Katholischen Erwachsenenbildung Rottweil.

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