Ein 42-jähriger Familienvater aus einer Kreisgemeinde muss sich seit Montag vor dem Rottweiler Landgericht wegen versuchtem Totschlag verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem in Kasachstan geborenen Deutschen vor, am 13. August vergangenen Jahres einen Radfahrer absichtlich angefahren zu haben. Den Mann hatte verdächtigt, seine damals 16-jährige Tochter vergewaltigt und geschwängert zu haben.
Versuchter Totschlag, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung, so lautet die Anklage. Die Tat geschah auf der Abbiegespur vor der Hochbrücke, das Opfer wurde damals nur leicht verletzt und flüchtete.
Er habe noch versucht, ihn zu verfolgen, so der geständige Angeklagte, aber er habe das falsche Schuhwerk getragen. „Ich wollte ihm die Schnauze polieren”, so der 42-Jährige, der auch zugab, dass ihm später, als er mehrere Wochen in U-Haft saß, klargeworden sei, dass er „den Bogen überspannt” habe.
Ausführlich erzählte der sechsfache Vater von der 16-Jährigen, die nie ausgegangen und das Lieblingskind des Opas gewesen sei, ein richtiges Kind noch und sehr verschlossen. Das spätere Opfer, ein 43-Jähriger, sei seiner Tochter ständig gefolgt. Der Vater habe deswegen auch die Polizei eingeschaltet, aber die habe nichts getan.
Am Morgen der Tat habe er seine hochschwangere Tochter zur Caritas und zum Jobcenter begleiten müssen. „Das hat mich fertig gemacht”, denn das Mädchen habe wegen der Schwangerschaft ihre Ausbildung abbrechen müssen.
Deutlich wurde auf Nachfragen der Kammer auch, dass der Angeklagte ein sehr religiöser Mensch ist. Er glaube nicht daran, dass der Mensch vom Affen abstamme, sondern von Gott geschaffen worden sei. Die Partner der älteren Kinder dürften nicht im Haus übernachten, eine richtige Beziehung habe es erst nach der Hochzeit zu geben.
Die damals 16-Jährige hatte sich offenbar zunächst ihrer Ausbilderin anvertraut und dann einer Mitarbeiterin der Schwangerschaftsberatung der Caritas. Gemeinsam mit diesen beiden Frauen hatte sie dann erst den Eltern von der Schwangerschaft erzählt. Vor Gericht wollte die junge Frau nichts aussagen.
Der Angeklagte selbst konnte sich an seinen Angriff mit dem Smart nach eigenen Angaben nicht erinnern, wusste nicht mehr, was er in dem Moment gedacht hatte, als er mit dem Smart auf den Radfahrer zugefahren war. Nur daran erinnerte er sich: dass er seinem Opfer zunächst nachgerannt und danach die Unfallstelle aufgeräumt und die Polizei gerufen hatte.
Nach Aussagen von Zeugen, unter anderem der Polizei, sei er eine geraume Zeit auf der Abbiegespur Richtung Stadtgraben gestanden, obwohl die Ampel auf Grün zeigte. Dann sei er direkt auf den entgegenkommenden Radfahrer zugefahren. Und habe abgebremst, der Radfahrer lag da vor seinem Auto. Der Smart, so ein KfZ-Sachverständiger, könne trotz seiner geringen Größe eine tödliche Waffe sein. Der Angeklagte selbst betonte immer wieder, er habe das Opfer nur „boxen” wollen.
Ein Verfahren gegen diesen Mann wegen der angeblichen Vergewaltigung des Mädchens endete mittlerweile mit Freispruch.Moni Marcel