Feuerwehreinsatz bei Hochzeitsparty: Weshalb so viele Einsatzkräfte anrückten

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Ein Einsatz von – zum großen Teil ehrenamtlichen – Rettungskräften bei einer Hochzeitsfeier am Samstagnachmittag in Rottweil wird ein Nachspiel haben. Polizei und Feuerwehr wollen ihre Kosten geltend machen. Dennoch: Hätten hier wirklich so viele Einsatzkräfte anrücken müssen, 21 allein seitens der Feuerwehr? Das fragt sich ein Gast der Party. Ein Sprecher der Feuerwehr Rottweil beantwortet diese Frage.

(Rottweil). Weil ein Effektgerät – es war wohl keine Nebelmaschine – die Brandmeldeanlage des Kapuziners in Rottweil ausgelöst hat, sind Feuerwehr, DRK und Polizei angerückt (wir haben berichtet). In erster Linie sei dies „natürlich ein Feuerwehreinsatz“ gewesen, bei dem die Polizei lediglich unterstützte. Das erklärt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz. Während der Hochzeitsfeier im Sonnensaal des Kapuziners „wurde wohl Trockeneis verwendet, wodurch es zu einer Rauchentwicklung kam“, so die Polizistin weiter. Die optischen Melder der Brandmeldeanlage hätten deshalb einen Alarm ausgelöst. „Da laut Anmietungsvertrag des Veranstaltungssaals ‚Kapuzinerkloster‘ die Erzeugung von Nebel/ Rauch nicht gestattet ist, wird die Polizei auch prüfen, ob sie für den Einsatz Kosten geltend machen kann.“

Das hatte die NRWZ an dieser Stelle berichtet. Vor Ort hatten die Beamten sich entsprechend die Personalien der Veranstalter der Feier – mutmaßlich des Hochzeitspaares – geben lassen. Diese Ehe begann also ein wenig unglücklich.

Das sieht auch ein Gast der Party so. „Ich war selbst auf der Hochzeit und der Brandmelder wurde nicht durch eine Nebelmaschine ausgelöst“, schreibt er. Oh, und wodurch dann? „Es waren Sparkular Fontänen, die jedoch laut Hersteller keinen Feueralarm auslösen dürften“, ergänzt er. Es handelt sich dabei um Geräte, die laut Hersteller „einen ungefährlichen Funkenfontäneneffekt bis zu einer Höhe von fünf Metern“ erzeugen können, „der genau wie traditionelles Feuerwerk/Pyrotechnik aussieht“. Ein solches Gerät erzeuge „keinen Rauch, keinen unerwünschten Geruch und erfordert keine Betriebserlaubnis.“

Dennoch ist es passiert – der Rauchmelder hatte ausgelöst. Das haben auch die Partygäste bemerkt. Der Gast: „Zehn Sekunden nach dem Auslösen des Alarms (wurde) die Feuerwehr telefonisch benachrichtigt, dass es ein Fehlalarm ist.“ Trotzdem sei die Feuerwehr „mit voller Mannschaft“ ausgerückt. „Dies hätte man auch unterlassen können.“

Die Feuerwehr abbestellen, wenn eine Brandmeldeanlage ausgelöst hat? Geht das? Wir haben bei der Feuerwehr Rottweil nachgefragt. Deren Sprecher Rüdiger Mack nimmt ausführlich Stellung, und zwar wie folgt:

Eine Brandmeldeanlage hat folgende Funktionsweise: Sie wertet eingehende Signale von Brandmeldern aus und reagiert darauf, dient also der Brand-Früherkennung und der automatisierten Alarmierung der Feuerwehr. Sie ist nicht dazu in der Lage, einen Brand zu löschen oder die Entstehung desselben zu verhindern. Außerdem werden Personen, die sich nahe der Brandstelle befinden, akustisch und ggf. optisch gewarnt. Bei Wahrnehmung dieser Warneinrichtungen haben alle dort befindlichen Personen das Gebäude deshalb zwingend zu verlassen.

Mithilfe der Brandmeldeanlage ist die Feuerwehr zudem in der Lage, den Brandort schnell zu lokalisieren und damit alle notwendigen Maßnahmen wie Evakuierung, Brandbekämpfung etc. zielgerichtet einzuleiten.

Gegebenenfalls kommt es zur Auslösung eines sogenannten Täuschungsalarms. Ein Täuschungsalarm liegt vor, wenn Brandmelder anhand physikalischer oder chemiekalischer Gegebenheiten fälschlicherweise den Zustand einer Gefahrensituation detektieren, zum Beispiel durch Zigarettenrauch, Küchendampf oder eine Nebelmaschine.

Da es sich beim Auslösen der Brandmeldeanlage zunächst immer um einen technisch bestätigten Brandalarm handelt, rückt die Feuerwehr hierzu nach einer vordefinierten Alarm- und Ausrückeordnung aus. Hierzu gehört ein Löschzug, bestehend aus mehreren Feuerwehrfahrzeugen mit entsprechender Besatzung, welche in der Lage sein muss, unmittelbar beim Eintreffen innerhalb der Hilfeleistungsfrist eine schnelle Menschenrettung und Brandbekämpfung durchzuführen.

Die Feuerwehr kann und muss vor Ort nach einem entsprechenden Alarm in der Brandmeldezentrale auf dem nur für die Feuerwehr zugänglichen Feuerwehr-Anzeigetableau auswerten, welche und wie viele Brandmelder ausgelöst haben und wo sich diese befinden. Mit in der Brandmeldezentrale vorgehaltenen sogenannten Laufkarten begeben sich die Einsatzkräfte sodann den ausgelösten Brandmeldern und kontrollieren, ob ein Brandereignis vorliegt oder nicht. Dies kann zum Beispiel optisch und olfaktorisch (durch den Geruchssinn) geschehen. Vorsorglich wird standardmäßig auch unter Zuhilfenahme sogenannter Wärmebildkameras die Umgebung der Brandmelders gescannt, um gegebenenfalls vorhandene verdeckte Brandstellen ausfindig machen zu können. Hierzu sind Laien schon mangels des notwendigen technischen Geräts nicht in der Lage. Aufgrund der physikalischen Ausbreitung von Feuer, Hitze und Rauch kommt es nicht selten vor, dass ein tatsächlich vorliegendes Brandereignis in einem Bereich gegeben ist, der für Anwesende von Außen entweder gar nicht erkennbar ist oder am falschen Ort lokalisiert wird.

Erst wenn die konkrete Erkundung durch die Feuerwehr vor Ort ergibt, dass kein Brandereignis vorliegt, kann seitens der Feuerwehr davon ausgegangen werden, dass ein Fehlalarm vorliegt. Vorher wird der Einsatz der Feuerwehr in keinem Fall abgebrochen. Auch nicht bei einer Rückmeldung von Anwesenden bei Eintreffen der Feuerwehr oder vorheriger telefonischer Rückmeldung.

Dies auch deshalb, weil Brandmeldeanlagen nur in solchen Objekten baurechtlich gefordert und eingerichtet sind, in welchen entweder ein hohes Gefährdungspotential für eine größere Anzahl von Menschen (z.B. in sogenannten Versammlungstätten, Hotels, Flüchtlingsunterkünfte etc.) oder für hohe Sachwerte oder die Umwelt besteht.

Die Feuerwehr hat im Übrigen die Aufgabe, nach Beendigung des Einsatzes die Brandmeldeanlage wieder zurückzusetzen und diese damit wieder in ‚Alarmbereitschaft‘ zu versetzen. Auch deshalb hat sie zwingend das entsprechende Objekt anzufahren.

Soweit Rottweils Feuerwehrsprecher Mack. Die Feuerwehr muss also ausschließen, dass nicht doch ein Brand vorliegt, der viele Menschenleben gefährden könnte. Und auch dann, wenn man vor Ort von einer bestimmten Ursache ausgeht, muss diese nicht den Brandmelder ausgelöst haben. Es könnte sein, dass zufällig zeitgleich ein versteckter Brand ausgebrochen ist, etwa in einem Kabelschacht. Und schließlich hat die Feuerwehr einen Ablauf abzuarbeiten.

Dieses Ereignis unterbrach am Samstag jedenfalls früh die Hochzeitsfeier.

Unser ursprünglicher Bericht

Diese Hochzeit in Rottweil wird um ein paar hundert Euro teurer als geplant: Schon mittags mussten Feuerwehr, DRK und die Polizei anrücken. Aus einem vermeidbaren Grund.

(Rottweil). Samstag, gegen 14.45 Uhr im Sonnensaal des Kapuziners in Rottweil: Bässe wummern, eine in feine Kleider und Anzüge gehüllte Gesellschaft ist am Feiern. Alkohol fließt. Und eine Nebelmaschine tritt in Aktion. Was die Gäste dieser Hochzeitsfeier in Stimmung gebracht haben mag, lässt auch die Brandmelder im Saal nicht kalt: Sie melden, wie es ihre Aufgabe ist, einen möglichen Brand. Denn ihre optischen Sensoren haben den Nebel aus der Maschine wahrgenommen.

Die Brandmeldeanlage des Kapuziners ist direkt auf die Rettungsleitstelle geschaltet. Denn das Gebäude gilt als Versammlungsstätte und zum Zeitpunkt des Alarms halten sich zig Menschen darin auf. Und die Leitstelle ergreift die für einen solchen Moment, einen Brandmelderalarm im ehemaligen Klostergebäude, vorgesehenen Maßnahmen: Ein Löschzug der Feuerwehr wird losgeschickt, zudem der Rettungsdienst mit einem Wagen. Und eine Streife der Polizei wird alarmiert.

Nur Minuten später trifft Stadtbrandmeister Frank Müller ein, kurz nach ihm die ersten Lösch- und Rettungsfahrzeuge samt Drehleiter. Und die Polizei. Sie alle erfassen die Lage schnell: Es war nur eine Nebelmaschine, mittags vor drei, die die Stimmung anheizen sollte. Kein Einsatz für die Feuerwehr.

Aber: Die Kosten des Einsatzes – übrigens auch desjenigen der Polizei – sollen dem Veranstalter der Feier, damit dem Brautpaar, auferlegt werden. Denn laut Müller ist im Vertrag, den sie bei der Anmietung des Sonnensaals unterschreiben, festgelegt, dass auf das Rauchverbot zu achten sei. Das gelte auch für Nebelmaschinen. Rauchmelder unterscheiden nicht.

Auch der Rettungsdienst war vor Ort, konnte aber bald umkehren. Foto: gg

Falls das Brautpaar schon einmal die Kosten überschlagen will: Ihre Umlagefähigkeit geht auf das Landesfeuerwehrgesetz Baden-Württemberg zurück, ihre Höhe legt in diesem Fall die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rottweil (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 13.12.2017 (Stand 14.06.2023)“ fest. Als Berechnungsgrundlage: es waren 21 Kräfte mit fünf Fahrzeugen seitens der Feuerwehr im Einsatz. Allein die Drehleiter kostet 264 Euro die Stunde. Da kommt eine knapp vierstellige Summe heraus. Die gute Nachricht: Die Feuerwehr muss halbstündlich abrechnen. Die Summe wird also halbiert.

Es kommen jedoch noch die Kosten für die Streifenwagenbesatzung hinzu, welche die Polizei laut Stadtbrandmeister Müller ebenfalls abrechnen will.

Wichtig zu wissen: Zunächst einmal bezahlt immer der Steuerzahler einen Polizeieinsatz. So bekommen an einem Unfall oder Ähnlichem beteiligte Menschen keine Rechnung zugesendet. Das gilt aber nur, wenn der Einsatz tatsächlich berechtigt ist. Es muss also etwa ein Autounfall vorliegen, ein Einbruch, eine Entführung oder ein Überfall. Anders sieht es aus, wenn der Einsatz nicht berechtigt war. Etwa, wenn kein echter Notfall vorliegt. Und wenn der Einsatz leicht vermeidbar gewesen. Indem man den Vertrag liest, mit dem man einen Saal mietet, beispielsweise. Und nach den Vorgaben handelt.

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Peter Arnegger (gg)
Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.

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