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    Handwerk wehrt sich gegen Eingriffe der Kommunen in den Heizungsmarkt

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    „Halten Sie sich aus dem Kerngeschäft des Heizungshandwerks heraus!“ Diese Botschaft an Städte und Gemeinden, Stadtwerke und Energieversorger in kommunaler Hand sendet der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK BW) von seinem 77. Verbandstag am 7. und 8. Juni in Lörrach. Hintergrund ist, dass die kommunalen Energieversorgungsunternehmen immer öfter komplette Haustechnik-Dienstleistungen anbieten. Gemäß der Gemeindeordnung dürfen sie das aus Sicht des FV SHK BW nicht.

    Der Appell an die Kommunen und deren Energieversorgungsbetriebe, sich den Heizungsmarkt nicht unter dem Vorwand des Klimaschutzes einzuverleiben, steht im Mittelpunkt des Verbandstags des FV SHK BW in Lörrach. Zum 77. Mal seit der Gründung kommen die Delegierten und organisierten Handwerksbetriebe des Installations- und Heizungsbaus, der Klempnerei, des Ofen- und Luftheizungsbaus sowie des Behälter- und Apparatebaus an diesem Freitag und Samstag zusammen. Thematischer Schwerpunkt sind die Veränderungen im Heizungsgewerk durch die neuen Gesetze zur Gebäudeenergie und zur Wärmeplanung.

    Die Delegierten verabschiedeten ein Positionspapier zu Tätigkeiten von Energieversorgungsunternehmen im Handwerksbereich Sanitär-Heizung-Klima. Darin stellen sie fest: „Der Fachverband lehnt gemeinsam mit den Innungen wirtschaftliche Aktivitäten von Energieversorgungsunternehmen ab, die in die originären Aufgabenbereiche der Installateur- und Heizungsbaubetriebe eingreifen.“

    Die Unternehmen, die sich ganz oder teilweise im Besitz von Kommunen befänden, seien an die Vorgaben der Gemeindeordnung gebunden. Danach dürfen wirtschaftliche Tätigkeiten nur ausgeübt werden, wenn sie unmittelbar der kommunalen Daseinsvorsorge dienen. „Der Verkauf bzw. die Vermarktung von Heizungsanlagen gehört eindeutig nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge eines Energieversorgungsunternehmens“, heißt es daher in dem Positionspapier. Da das SHK-Handwerk diese Aufgabe genauso gut erfülle, widerspreche es dem Paragrafen 102 der Gemeindeordnung, wenn kommunale Energieversorger in diesem Feld tätig werden.

    Stefan Menrath, Vorsitzender des FV SHK BW griff den in Südbaden tätigen Energieversorger Badenova als schlechtes Beispiel heraus. Der wirbt auf seiner Webseite unter anderem damit, er biete „ein komplettes Baukastensystem“ für Haus oder Wohnung, das auch Wärmepumpen beinhalte. „Dieser Baukasten beinhaltet neben der klassischen Energieversorgung ein Komplett-Paket an Dienstleistungen rund um verschiedene Themen wie beispielsweise E-Mobilität, Photovoltaik, Bauen & Modernisieren oder Smart Home“, so Badenova.

    An alle Unternehmen mit ähnlichem Geschäftsmodell richtete Menrath die klare Botschaft: „Es ist nicht Aufgabe von kommunalen Unternehmen, Dienstleistungen anzubieten, die von privaten Unternehmen genauso gut übernommen werden können! Das ist nicht der Wille des Gesetzgebers – auch nicht unter dem Deckmantel des Klimaschutzes. Deshalb fordere ich Badenova, die MVV Energie AG und all die vielen Stadtwerke auf: Halten Sie sich aus dem Kerngeschäft des Heizungshandwerks heraus! Halten Sie sich an den Rahmen, den Ihnen das Gesetz erlaubt, die kommunale Daseinsvorsorge!“

    Gleichzeitig erklärten die SHK-Innungen im Fachverband Sanitär-Heizung-Klima in dem Positionspapier ihre Bereitschaft, „auch zukünftig in geeigneter Weise partnerschaftlich mit Energieversorgungsunternehmen zusammen zu arbeiten, damit die Klimaschutzziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik Deutschland sowie des Bundeslandes Baden-Württemberg erreicht werden können.“

    Auch die Kommunen selbst und deren Spitzenverbände kritisierte Menrath. Diese hätten keine Gelegenheit ausgelassen, zu betonen, Verbraucher sollten die kommunale Wärmeplanung abwarten, bevor man eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe ersetze. Dies trage zur aktuellen Verunsicherung bei. „Ich habe den Eindruck, dass es nicht selten unter dem Vorwand des Klimaschutzes eigentlich um Marktanteile geht und darum, die Sicherung der eigenen wirtschaftlichen Interessen zu sichern“, sagte der Vorsitzende des FV SHK BW.

    Die kommunale Wärmeplanung ist Schwerpunkt der Fachtagung des Verbandstags. Dazu machte Menrath klar: „Ein Wärmeplan ist keine Wärmenetzplanung. Ein Wärmeplan allein führt nicht zu einer vorzeitigen Gültigkeit der 65-Prozentanforderung des Gebäudeenergiegesetzes“, wonach neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien zu betreiben sind. „Und ein Wärmeplan hindert uns natürlich nicht effiziente Heizungsanlagen, wie Wärmepumpen, Holzheizungen sowie Wärmepumpen-Hybridheizungen einzubauen.“

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