Gasgeruch hat eine Bewohnerin eines Wohn- und Geschäftsgebäudes in der Schillerstraße in Rottweil am Montagmittag wahrgenommen. Sie ließ sich das von ihrem Sohn bestätigen – und der rief dann die Feuerwehr. Am Abend kam es zu einem zweiten, gleich gelagerten Fall.
Das Gebäude sei komplett geräumt gewesen, die Bewohner und Angestellten etwa einer Rechtsanwaltskanzlei im ersten Stock hätten schon im Freien gewartet, so Einsatzleiter Frank Müller, Stadtbrandmeister in Rottweil. Das Rote Kreuz, mit einem Rettungswagen angerückt, sammelte alle auf Höhe des Cafés Herz, außerhalb des Gefahrenbereichs. Die Rettungskräfte versicherten sich zunächst, dass es keine Verletzten gibt.
Die Feuerwehr unterdessen drang in das Gebäude vor. Gasgeruch sei keiner wahrnehmbar gewesen – weder klassisch mit der Nase, noch mit dem Messgerät, so Müller. Er hatte den Fachberater Chemie der Feuerwehr Rottweil hinzugerufen, der die Diagnose bestätigte.
Die Heizungsanlage allerdings könne durchaus einen entsprechenden Geruch erzeigt haben, so Müller, weshalb er sie ausschalten ließ. Nach einer gründlichen Erkundung allerdings gab er Entwarnung. Die Bewohner konnten das Gebäude wieder betreten.
Auch eine Streife der Polizei war vor Ort um sich ein Bild von der Lage zu machen.
Die Feuerwehr rückte mit drei Fahrzeugen – darunter das Messfahrzeug – und acht Kräften an. Weitere waren in Bereitstellung im Gerätehaus geblieben – für den Fall der Fälle, der dann glücklicherweise nicht eintrat.
Weiterer Einsatz am Abend
Dasselbe am Montagabend kurz vor 21 Uhr. Nun hatte eine Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses in der Durschstraße Gasgeruch in ihrer Küche wahrgenommen. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst rückten an – und wieder war kein tatsächlicher Gasgeruch feststellbar, weder sensorisch, also per Nase, noch mit dem Messgerät.
Erleichtert haben die Bewohner, die das Haus zuvor geschlossen verlassen hatten, es wieder betreten, nachdem die Feuerwehr unter Stadtbrandmeister Müller Entwarnung gegeben hatte. Der Dank an die Einsatzkräfte: überschwänglich.