HORB/ROTTWEIL. Zu einer lebenslangen Haftstrafe hat die Große Schwurgerichtskammer des Rottweiler Landgerichts am Freitag den 38-jährigen Dennis B. verurteilt. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Höchststrafe für den Muttermörder, der auch seinen Bruder in Brand gesetzt hat, welcher an den Folgen noch immer leidet.
Für das Gericht stand damit nach einer mehrtägigen Beweisaufnahme fest: Der Computerspezialist Dennis B. hat bei seiner nächtlichen Feuerattacke am 29. März 2022 seine Mutter so schwer verletzt, dass sie an den Folgen später in einer Klinik starb. Und er habe seinen Zwillingsbruder töten wollen. Damit habe Dennis B. verhindern wollen, dass dieser das elterliche Haus erbt.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits die Höchststrafe gefordert, der Psychiater Dennis B. bescheinigt, dass er schuldfähig sei, nicht psychisch krank. De Pflichtverteidiger des Brandstifters wäre es wichtig gewesen, dass sein Mandant zwar verurteilt, dass aber nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Dann hätte Dennis B. noch eine Aussicht auf ein Leben nach der Haft, auf einen Neuanfang gehabt. Das Gericht sah das anders. In seiner Zeugenaussage vor der Kammer hatte Dennis‘ Bruder Benjamin vom Krankenbett noch erklärt, dass er bis heute Angst habe, dass sein Bruder die Tötungsabsicht vollenden könne.