Schon gelesen?

Schon gelesen?

Flüchtende Fahrer nach Unfällen in Rottweil: Das ist der aktuelle Stand

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Unfallflucht ist eine Straftat. Sie kann schwerwiegende Folgen haben. Dennoch ist sie alltäglich – nach Spiegelstreifern, verursachten Kratzern oder Dellen. Nicht ganz alltäglich ist, dass Fahrer nach schweren Unfällen einfach flüchten. Wegrennen. Das ist bei Rottweil jüngst geschehen. Gegen beide ermittelt die Polizei. Beim einen ist immerhin ein möglicher Grund für seine Flucht bekannt.

Rottweil – Wer einen Unfall verursacht und sich anschließend unerlaubt entfernt, begeht eine Straftat. Unfallflucht kann aktuell mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Ob das bei Bagatellschäden weiterhin Gültigkeit haben soll, wird politisch diskutiert. Aber gerade bei schweren Unfällen mit hohen Sach- oder gar Personenschäden sollte eigentlich gelten, dass der Verursacher dazu steht. Im Wortsinne, indem er an der Unfallstelle verbleibt.

Dass das nicht immer der Fall ist, ist allerdings auch bekannt. Die Statistik verweist auf eine Quote von fast neun Prozent Unfallflüchtigen – und zwar bei schweren Unfällen mit Personenschaden. So begangen im Jahr 2021 rund 23.000 Menschen Unfallflucht nach einem solch schweren Straßenverkehrsunfall. Insgesamt gab es 2021 etwa 259.000 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden in Deutschland. Zur Einschätzung: Von 2014 bis ’21 hat sich der Anteil der Unfallflüchtigen bei schweren Unfällen mit Personenschaden nahezu verdoppelt.

Die Rechtsfolgen für das unerlaubte Entfernen bemessen sich dabei laut ADAC nach dem angerichteten Schaden. Beträgt dieser bis etwa 600 Euro, wird das Verfahren meist gegen eine Geldauflage eingestellt oder es wird eine geringe Geldstrafe ausgesprochen. Bei einem Schaden bis 1300 Euro muss der Fahrer schon mit einer Geldstrafe bis zu einem Monatsgehalt rechnen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und maximal drei Monate Fahrverbot. Härtere Konsequenzen haben Schäden ab 1300 Euro. Der Führerschein wird für mindestens sechs Monate entzogen, es gibt drei Punkte. Diese Eintragung bleibt zehn Jahre lang im Flensburger Register.

Zudem drohen Geldstrafen, die deutlich über ein Monatsgehalt hinausgehen können. Gibt es Verletzte, können noch Strafen für unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) in Form einer Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu einem Jahr hinzukommen.

„Auch mit der Schadenregulierung ist es für den flüchtigen Sünder schlecht bestellt, da Unfallflucht als vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht gewertet wird. Der Versicherungsschutz ist dann dahin“, heißt es seitens des Automobilklubs ADAC. Die Kaskoversicherung verweigert demnach jede Zahlung und kann den Vertrag kündigen. Die Haftpflichtversicherung bezahlt zwar den Schaden des Unfallgegners, Beträge bis zu 5000 Euro holt sie sich allerdings vom Verursacher wieder.

Zwei aufsehenerregende Fälle und ihr aktueller Stand

Das nur als rechtlicher Hintergrund zu zwei Fällen, die sich innerhalb weniger Tage bei Rottweil ereignet haben. Im einen Fall, er geschah an einem frühen Samstagmorgen auf der B 14 in Höhe Zimmern, rannte ein Mercedesfahrer davon, nachdem er mit seinem Wagen offenbar ungebremst in einen an einer neu eingerichteten Baustellenampel haltenden Ford geprallt war. Der Mann ließ sein Fahrzeug mit seinen persönlichen Gegenständen laut Polizei einfach zurück. Die Fahrerin des Ford ist bei dem Unfall verletzt worden, beide Autos wurden laut Polizei „umhergeschleudert“. Den Gesamtschaden schätzt die Polizei auf rund 30.000 Euro.

Auch mit Hunden haben Einsatzkräfte noch in der Nacht zunächst nach dem Mann gesucht – zunächst erfolglos. Laut einem Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz ist er inzwischen aber ermittelt worden, steht für die Beamten als Verursacher fest. „Zeugen hatten diesen zu Fuß von der Unfallstelle weglaufen sehen. Dieser hat sich dann später, nachdem er zuvor einen Anwalt konsultiert hatte, bei der Polizei gemeldet und sich als Fahrer zu erkennen gegeben“, erklärt ein Sprecher des Präsidiums auf Nachfrage der NRWZ. Nach dem möglichen Grund für die Unfallflucht gefragt, sagt der Beamte: „Der Mann ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.“

In Fall zwei ist der angerichtete Schaden noch höher. Hier prallte in einer lauen Juninacht ein sportlicher Kombi mit großer Geschwindigkeit in ein an einer Abzweigung in Rottweil-Bühlingen stehendes Firmengebäude. Vielmehr: Weil das Auto an einem Bordstein abhob, flog es am abfallenden Grundstück frontal mit der Front in das Gebäude. Vor der Eingangstür kam der komplett zerstörte Cupra zum Stehen. „Das Gebäude nahm durch den Einschlag einen erheblichen Schaden. Stahlträger wurden verbogen, die Statik des Gebäudes ist nach aktuellem Stand wohl beeinträchtigt“, erklärte tags darauf eine Polizeisprecherin. Die Ermittler gehen hier von einem Schaden am Cupra in Höhe von etwa 40.000 Euro aus. Der Gebäudeschaden wurde zunächst auf rund 100.000 Euro geschätzt.

Und dann die Flucht: „Der männliche Unfallverursacher kletterte nach dem Unfall aus dem beschädigten Auto und flüchtete zu Fuß von der Unfallstelle in Richtung Neckar“, hieß es seitens der Polizei. Der Mann war laut Augenzeugen verletzt.

Hier gibt es ganz offensichtlich kein Einsehen beim mutmaßlichen Unfallverursacher. Diesen glaubt die Polizei zu kennen: „Die Ermittlungen richten sich gegen den Fahrzeughalter“, sagt der Sprecher des Polizeipräsidiums. Überraschenderweise habe der Mann „nur leichte Verletzungen“ aufgewiesen, etwa Hautabschürfungen. Nun gilt es, ihm nachzuweisen, dass er den Unfallwagen gefahren, dass er mit ihm die Stadionstraße hinab gerast ist, zwei andere Wagen überholt hat und dann in das Firmengebäude geprallt ist. „Die Ermittlungen dauern noch an“, vertröstet der Präsidiumssprecher auf später.

image_pdfPDF öffnenimage_printArtikel ausdrucken
Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.