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    Rottweil: Stadt und Feuerwehr erteilen Feuerwerksverbot / Regelung weiterhin notwendig 

    Feuerwerk bleibt in der historischen Innenstadt verboten

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    Auch an Silvester 2024 ist Feuerwerk in der historischen Innenstadt von Rottweil tabu. Stadtverwaltung und Feuerwehr haben erneut ein Feuerwerksverbot ausgesprochen. Es gilt seit 2009 zum Schutz der historischen Bausubstanz. Zuvor hatten Feuerwerkskörper Brände in vergleichbaren Altstädten wie Tübingen und Villingen ausgelöst.

    „Wenn Raketen beim Aufsteigen an Dachbalken oder Aufzugsgaupen hängen bleiben, wirken sie wie Brandbeschleuniger. In der historischen Innenstadt von Rottweil fehlen zudem Brandwände zwischen den mittelalterlichen Gebäuden. Wenn es einmal brennt, kann sich das Feuer rasend schnell ausbreiten“, mahnt Stadtbrandmeister Frank Müller. Problematisch sind auch die Innen- und Hinterhöfe, in denen oft erhebliche Brandlasten lagern. Sorgen bereiten der Feuerwehr zudem die engen Gassen, da dort Feuerwehrfahrzeuge im Ernstfall nur schwer vorwärtskommen. Übrigens: Ohnehin gesetzlich verboten ist Feuerwerk im direkten Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandgefährdeten Gebäuden wie beispielsweise historischen Häusern (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz, § 23.) 

    Ausgeschlossen sind ausnahmslos alle Formen von Feuerwerk – egal ob Raketen, Böller oder Knallfrösche. Ordnungsamtsleiterin Renate Glatthaar betont: „Ein Verstoß gegen das Feuerwerksverbot ist kein ,Kavaliersdelikt‘. 50 Euro drohen jedem, der sich nicht daran hält. Und wer vorsätzlich handelt, muss sogar mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro rechnen.“ Die Stadtverwaltung markiert die Verbotszone wieder mit Schildern. Die Grenze ist leicht zu merken: Sie verläuft entlang der ehemaligen Stadtbefestigung um den historischen Stadtkern herum (siehe Karte).

    Stadtverwaltung und Feuerwehr bitten die Bevölkerung, beim Abbrennen von Feuerwerk Rücksicht auf besonders schutzbedürftige Menschen zu nehmen. „Außerdem ist bei Feuerwerk immer eine gehörige Portion Vorsicht geboten, denn jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht leider zu Unfällen, die vermeidbar gewesen wären“, ruft Müller in Erinnerung. Brennbare Gegenstände sollten an Silvester von Balkonen oder Terrassen weggeräumt werden. „Man sollte auch auf Weihnachtsbäume und Adventskränze achten. Diese sind nach Weihnachten schon ausgetrocknet und daher besonders gefährdet“, so Frank Müller. Zudem sollten Fenster und Türen sicherheitshalber geschlossen werden. Und: „Eltern sollten ihr Kinder nicht unbeaufsichtigt mit Feuerwerk hantieren lassen. Leider kommt so etwas auch immer wieder vor und führt zu Verletzungen oder Bränden.“

    Die Stadt Rottweil appelliert außerdem, auch auf die Tierwelt Rücksicht zu nehmen: Im Umfeld von landwirtschaftlichen Betrieben oder von Pferdehaltungen, an Waldrändern und in der Feldflur können Böller und Raketen Tiere in Angst und Panik versetzen. „Die Tiere könnten Schäden erleiden oder ausbrechen. Deshalb sollte auch in den genannten Bereichen kein Feuerwerk gezündet werden“, so Stadtbrandmeister Müller. „Und auch viele Haustiere leiden erheblich während des Feuerwerks. Tierhalter sollten für die Tiere einen geeigneten, geschützten Platz suchen sowie Hunde und Katzen an Silvester nicht alleine zu Hause lassen“, rät Glatthaar.

    Beachten Sie bitte folgende Hinweise zum Feuerwerk:

    • Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!
    • Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten
    • Gebrauchsanweisung beachten!
    • Knaller nicht zusammenbündeln, nicht wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser!
    • Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten). Auf eine sichere Flugrichtung achten!
    • Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern!
    • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren. Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung!
    • Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen!
    • Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen und nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden!
    • Raketen und Knaller nicht in der Nähe von Hecken oder brennbaren Pflanzen und Bewuchs abfeuern!
    • Feuerwerksbatterien nicht auf der Straße betreiben, da hier eventuell Rettungskräfte durchfahren müssen!
    • Bitte räumen Sie nach dem Schießen die Straße zügig wieder von großen Feuerwerkskörpern und vor allem von Glasflaschen und größeren Gegenständen!

    INFO: Weitere nützliche Tipps finden sich hier: https://www.fwvbw.de/mit-einem-knall-ins-neue-jahr,85.html .

    Feuerwerk ist in der historischen Innenstadt von Rottweil verboten. Die Grenze verläuft entlang der ehemaligen Stadtbefestigung (Grafik: Stadt Rottweil / Müller).
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    Auch an Silvester 2024 ist Feuerwerk in der historischen Innenstadt von Rottweil tabu. Stadtverwaltung und Feuerwehr haben erneut ein Feuerwerksverbot ausgesprochen. Es gilt seit 2009 zum Schutz der historischen Bausubstanz. Zuvor hatten Feuerwerkskörper Brände in vergleichbaren Altstädten wie Tübingen und Villingen ausgelöst.

    „Wenn Raketen beim Aufsteigen an Dachbalken oder Aufzugsgaupen hängen bleiben, wirken sie wie Brandbeschleuniger. In der historischen Innenstadt von Rottweil fehlen zudem Brandwände zwischen den mittelalterlichen Gebäuden. Wenn es einmal brennt, kann sich das Feuer rasend schnell ausbreiten“, mahnt Stadtbrandmeister Frank Müller. Problematisch sind auch die Innen- und Hinterhöfe, in denen oft erhebliche Brandlasten lagern. Sorgen bereiten der Feuerwehr zudem die engen Gassen, da dort Feuerwehrfahrzeuge im Ernstfall nur schwer vorwärtskommen. Übrigens: Ohnehin gesetzlich verboten ist Feuerwerk im direkten Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandgefährdeten Gebäuden wie beispielsweise historischen Häusern (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz, § 23.) 

    Ausgeschlossen sind ausnahmslos alle Formen von Feuerwerk – egal ob Raketen, Böller oder Knallfrösche. Ordnungsamtsleiterin Renate Glatthaar betont: „Ein Verstoß gegen das Feuerwerksverbot ist kein ,Kavaliersdelikt‘. 50 Euro drohen jedem, der sich nicht daran hält. Und wer vorsätzlich handelt, muss sogar mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro rechnen.“ Die Stadtverwaltung markiert die Verbotszone wieder mit Schildern. Die Grenze ist leicht zu merken: Sie verläuft entlang der ehemaligen Stadtbefestigung um den historischen Stadtkern herum (siehe Karte).

    Stadtverwaltung und Feuerwehr bitten die Bevölkerung, beim Abbrennen von Feuerwerk Rücksicht auf besonders schutzbedürftige Menschen zu nehmen. „Außerdem ist bei Feuerwerk immer eine gehörige Portion Vorsicht geboten, denn jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht leider zu Unfällen, die vermeidbar gewesen wären“, ruft Müller in Erinnerung. Brennbare Gegenstände sollten an Silvester von Balkonen oder Terrassen weggeräumt werden. „Man sollte auch auf Weihnachtsbäume und Adventskränze achten. Diese sind nach Weihnachten schon ausgetrocknet und daher besonders gefährdet“, so Frank Müller. Zudem sollten Fenster und Türen sicherheitshalber geschlossen werden. Und: „Eltern sollten ihr Kinder nicht unbeaufsichtigt mit Feuerwerk hantieren lassen. Leider kommt so etwas auch immer wieder vor und führt zu Verletzungen oder Bränden.“

    Die Stadt Rottweil appelliert außerdem, auch auf die Tierwelt Rücksicht zu nehmen: Im Umfeld von landwirtschaftlichen Betrieben oder von Pferdehaltungen, an Waldrändern und in der Feldflur können Böller und Raketen Tiere in Angst und Panik versetzen. „Die Tiere könnten Schäden erleiden oder ausbrechen. Deshalb sollte auch in den genannten Bereichen kein Feuerwerk gezündet werden“, so Stadtbrandmeister Müller. „Und auch viele Haustiere leiden erheblich während des Feuerwerks. Tierhalter sollten für die Tiere einen geeigneten, geschützten Platz suchen sowie Hunde und Katzen an Silvester nicht alleine zu Hause lassen“, rät Glatthaar.

    Beachten Sie bitte folgende Hinweise zum Feuerwerk:

    • Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!
    • Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten
    • Gebrauchsanweisung beachten!
    • Knaller nicht zusammenbündeln, nicht wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser!
    • Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten). Auf eine sichere Flugrichtung achten!
    • Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern!
    • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren. Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung!
    • Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen!
    • Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen und nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden!
    • Raketen und Knaller nicht in der Nähe von Hecken oder brennbaren Pflanzen und Bewuchs abfeuern!
    • Feuerwerksbatterien nicht auf der Straße betreiben, da hier eventuell Rettungskräfte durchfahren müssen!
    • Bitte räumen Sie nach dem Schießen die Straße zügig wieder von großen Feuerwerkskörpern und vor allem von Glasflaschen und größeren Gegenständen!

    INFO: Weitere nützliche Tipps finden sich hier: https://www.fwvbw.de/mit-einem-knall-ins-neue-jahr,85.html .

    Feuerwerk ist in der historischen Innenstadt von Rottweil verboten. Die Grenze verläuft entlang der ehemaligen Stadtbefestigung (Grafik: Stadt Rottweil / Müller).
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