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    Feuerwehr Rottweil: Einspruch gegen Abteilungsleiterwahl

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    Rottweil. Feuer unterm Dach bei der Rottweiler Feuerwehr? Ein Schreiben, an die Rathausspitze und den Abteilungskommandanten Volkmar Caduff gerichtet, lässt dies für die Abteilung Kernstadt vermuten. Dort ist gar von „übliche(r) Repressionspolitik in der Rottweiler Feuerwehr“ die Rede. Zunächst anonym eingereicht, gibt es die Vorwürfe nun auch namentlich unterzeichnet, erfuhr die NRWZ.

    Anlass ist die Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten im September. Es gab drei Bewerber. Einer von ihnen ist in einer anderen Stadt tätig – als Berufsfeuerwehrmann, wie aus den Reihen der Feuerwehr zu erfahren war. Nur erfülle der junge Mann die fachlichen Voraussetzungen für die Wahl nicht und könne daher nicht vom Gemeinderat bestätigt werden, so schildert das anonyme Schreiben die Bedenken der Feuerwehrleitung. Eine Bestätigung des Gemeinderats ist erforderlich für die Ernennung des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter.

    Dem Anschein nach hatte aber die Feuerwehrleitung nicht recht. Sollte es mit dieser Taktik nur darum gehen, einen eventuell ungewünschten Kandidaten zu verhindern?

    Jedenfalls: Im ersten Wahlgang erreichte keiner der drei Bewerber die in der Satzung der Stadt vorgeschriebene absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen. So kam es zur Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen, und der erwähnte Feuerwehrmann unterlag um eine Stimme (bei einer Enthaltung), so wird es im Schreiben angegeben. Den Vorgang bestätigte ein Teilnehmer gegenüber der NRWZ als in dem Brief „völlig korrekt dargestellt“.

    Die anonymen Unterzeichner, die sich „Mitglieder der Abteilung Kernstadt“ nennen, beanstanden vor allem eine massive Wahlbeeinflussung zulasten ihres Kandidaten: Der Wahlleiter, der stellvertretende Gesamtkommandant Markus Württemberger, habe die Aussage getroffen, nach der der Kandidat nicht die Voraussetzungen für eine Wahl erfülle. „Die Wahlleitung wurde aufgrund einer Befangenheit nicht vom Stadtbrandmeister wahrgenommen, sondern von seinem ersten Stellvertreter. Über die einzelnen Bewerber (aus Datenschutzgründen sind hier keine Namen nennbar) wurden die anwesenden Wahlberechtigten über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen entsprechend unterrichtet. Dies erfolgte auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Regelungen nach bestem Wissen und Gewissen“, schreibt die Stadt Rottweil in einer ersten Stellungnahme.

    Die Informationen über die „geltenden rechtlichen Regelungen“ aber bezweifeln die Schreiber: Nach dem Feuerwehrgesetz des Landes und seiner Kommentierung sei es sehr wohl möglich, dass ein gewählter Abteilungskommandant oder Stellvertreter fehlende Lehrgänge auch nach der Wahl noch nachholen kann. Das lässt nun Teilnehmer der Wahlversammlung aufhorchen – dass hier Leute das Feuerwehrgesetz des Landes kennen und auch noch seine Kommentierung, die online nicht abrufbar sei, das sei schon ungewöhnlich. Zumal sie es besser kennen als die Feuerwehrführung. Hier wird vermutet, dass Kenner am Werk sind, hinter dem anonymen Schreiben stecken.

    In dem Brief, der der NRWZ vorliegt, wird auch Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt. „Ein anonymer Wahleinspruch wäre ohne rechtlichen Belang“, heißt es dazu in einer Stellungnahme der Stadtverwaltung. „Mittlerweile liegt uns jedoch ein unterzeichneter Widerspruch mit im Grunde nach gleichlautenden Einwänden vor. Die dort genannten Belange prüfen wir derzeit“, so ein Sprecher der Stadt.

    Schon das erste, das anonyme Schreiben hat weite Kreise gezogen. Neben der Verwaltung und dem Abteilungsleiter soll es auch an einzelne Stadträte gegangen und in der Feuerwehr selbst verbreitet worden sein.

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    3 Kommentare

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    Jürgen Essig
    Jürgen Essig
    2 Jahre her

    Das Feuerwehrgesetz kann jeder online unter der Homepage der Landesfeuerwehrschule einsehen.
    Außerdem gibt es das Feuerwehrgesetz BW auch in Buchform bei entsprechenden Fachverlage.

    Peter Arnegger (gg)
    Antwort auf  Jürgen Essig
    2 Jahre her

    Danke, und Sie haben recht. Hier geht es um die Kommentierung des Gesetzes. Uns sagte man, das sei was für Kenner.

    Uli Weigold
    Uli Weigold
    Antwort auf  Peter Arnegger (gg)
    2 Jahre her

    naja…“auskennen“ muss man sich für alles im Leben ;-)
    Keine Ahnung ob jemand weiss dass der Landesfeuerwehrverband Baden Württemberg auf seiner Homepage im Fachbereich „Recht“ eine Abhandlung dazu veröffentlicht hat welche Voraussetzungen für einen Abteilungskommandanten (und somit auch dessen Stellvertreter) gelten. Darin sind Aussagen und Quellenverweise sowohl zum Feuerwehrgesetz als auch zu Kommentierungen enthalten. Sprich…um hier was zu „wissen“ muss man keine ~40€ für die Kommentierung ausgeben…
    Hier steht z.B. ganz klar drin welche Ausbildungen Vorrausetzungen erforderlich sind und dass Ausbildungen auch nachgeholt werden können.

    Und klar – keiner kann keiner ALLES wissen. Fehler passieren ja immer mal wieder. Die meisten ja auch ohne böse Absicht oder Vorsatz. Man muss dann halt auch dafür sorgen dass man die hernach ausmerzt (soweit möglich).

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    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Rottweil. Feuer unterm Dach bei der Rottweiler Feuerwehr? Ein Schreiben, an die Rathausspitze und den Abteilungskommandanten Volkmar Caduff gerichtet, lässt dies für die Abteilung Kernstadt vermuten. Dort ist gar von „übliche(r) Repressionspolitik in der Rottweiler Feuerwehr“ die Rede. Zunächst anonym eingereicht, gibt es die Vorwürfe nun auch namentlich unterzeichnet, erfuhr die NRWZ.

    Anlass ist die Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten im September. Es gab drei Bewerber. Einer von ihnen ist in einer anderen Stadt tätig – als Berufsfeuerwehrmann, wie aus den Reihen der Feuerwehr zu erfahren war. Nur erfülle der junge Mann die fachlichen Voraussetzungen für die Wahl nicht und könne daher nicht vom Gemeinderat bestätigt werden, so schildert das anonyme Schreiben die Bedenken der Feuerwehrleitung. Eine Bestätigung des Gemeinderats ist erforderlich für die Ernennung des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter.

    Dem Anschein nach hatte aber die Feuerwehrleitung nicht recht. Sollte es mit dieser Taktik nur darum gehen, einen eventuell ungewünschten Kandidaten zu verhindern?

    Jedenfalls: Im ersten Wahlgang erreichte keiner der drei Bewerber die in der Satzung der Stadt vorgeschriebene absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen. So kam es zur Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen, und der erwähnte Feuerwehrmann unterlag um eine Stimme (bei einer Enthaltung), so wird es im Schreiben angegeben. Den Vorgang bestätigte ein Teilnehmer gegenüber der NRWZ als in dem Brief „völlig korrekt dargestellt“.

    Die anonymen Unterzeichner, die sich „Mitglieder der Abteilung Kernstadt“ nennen, beanstanden vor allem eine massive Wahlbeeinflussung zulasten ihres Kandidaten: Der Wahlleiter, der stellvertretende Gesamtkommandant Markus Württemberger, habe die Aussage getroffen, nach der der Kandidat nicht die Voraussetzungen für eine Wahl erfülle. „Die Wahlleitung wurde aufgrund einer Befangenheit nicht vom Stadtbrandmeister wahrgenommen, sondern von seinem ersten Stellvertreter. Über die einzelnen Bewerber (aus Datenschutzgründen sind hier keine Namen nennbar) wurden die anwesenden Wahlberechtigten über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen entsprechend unterrichtet. Dies erfolgte auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Regelungen nach bestem Wissen und Gewissen“, schreibt die Stadt Rottweil in einer ersten Stellungnahme.

    Die Informationen über die „geltenden rechtlichen Regelungen“ aber bezweifeln die Schreiber: Nach dem Feuerwehrgesetz des Landes und seiner Kommentierung sei es sehr wohl möglich, dass ein gewählter Abteilungskommandant oder Stellvertreter fehlende Lehrgänge auch nach der Wahl noch nachholen kann. Das lässt nun Teilnehmer der Wahlversammlung aufhorchen – dass hier Leute das Feuerwehrgesetz des Landes kennen und auch noch seine Kommentierung, die online nicht abrufbar sei, das sei schon ungewöhnlich. Zumal sie es besser kennen als die Feuerwehrführung. Hier wird vermutet, dass Kenner am Werk sind, hinter dem anonymen Schreiben stecken.

    In dem Brief, der der NRWZ vorliegt, wird auch Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt. „Ein anonymer Wahleinspruch wäre ohne rechtlichen Belang“, heißt es dazu in einer Stellungnahme der Stadtverwaltung. „Mittlerweile liegt uns jedoch ein unterzeichneter Widerspruch mit im Grunde nach gleichlautenden Einwänden vor. Die dort genannten Belange prüfen wir derzeit“, so ein Sprecher der Stadt.

    Schon das erste, das anonyme Schreiben hat weite Kreise gezogen. Neben der Verwaltung und dem Abteilungsleiter soll es auch an einzelne Stadträte gegangen und in der Feuerwehr selbst verbreitet worden sein.

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