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Einsparungen bei LGS-Planung

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Einen großen Schritt in Richtung Landesgartenschau (LGS) hat der Gemeinderat am Mittwoch gemacht: Ein ganzes Bündel von Maßnahmen hat er beschlossen. Nun müssen die Arbeiten ausgeschrieben werden.

Rottweil – Und es gibt immer wieder Neues, im Gemeinderat von Projektleiter Micha Sonnenfroh, OB Dr. Christian Ruf sowie den beiden und LGS-Geschäftsführerinnen Annette Stoll-Zeitler und Bürgermeisterin Ines Gaehn vorgetragen. So muss die Gartenschau-Brücke um wenige Meter verschoben geplant werden, weil Leitungen dort liegen, wo sie ursprünglich vorgesehen war.

Die Konzertmuschel oberhalb des Stadtgrabens wird „ertüchtigt“ und saniert. Neben diesem denkmalgeschützten Bau soll ein Gebäude für Kiosk und Sanitäreinrichtungen entstehen. Dass die Konzertmuschel und andere Einrichtungen nicht gleich nach Fertigstellung, sondern erst zur LGS benutzt werden können, machten Gaehn und Ruf klar – das habe auch steuerliche Gründe, sagte Jurist Ruf.

Die Planung im Bereich Stadtgraben soll, so beschloss der Gemeinderat, fortgesetzt werden – aber mit der Prämisse, weitere eineinhalb Millionen Euro einzusparen. „Dabei sollen die Umsetzung der Wegeverbindung sowie die Integration des Aufzuges und der Bau der Gartenschaubrücke priorisiert werden“, heißt es in dem Beschluss. Insgesamt hat der Rat einstimmig auch „eine Kostenobergrenze für die … im Rahmen der Daueranlagen beplanten und dargestellten Teilprojekte in Höhe von 18 Millionen Euro netto (ohne Baunebenkosten) festgelegt“. Weiter hat der Rat die Verwaltung mit der Ausführungsplanung des Gleiswegs für Rad- und Fußgängerweg zwischen den neu zu bauenden Neckarbrücken beauftragt. Dieser Fuß- und Radweg soll mit einer Breite von 3,50 Metern gebaut werden, ohne bauliche Trennung zwischen Radlern und Fußgängern. Dass der Weg erst nach der LGS für Radfahrer zugelassen ist, das betonte Bürgermeisterin Gaehn noch einmal.

Die Frage nach der Suche von Ehrenamtlichen und der Eintrittspreise beantwortete Stoll-Zeitler aus ihren Erfahrungen mit mehreren Gartenschauen so, dass beides zwei Jahre vor der LGS angegangen werden soll. Die Preise stellt sie sich insgesamt „maßvoll“, vor allem familien- und kinderfreundlich vor – in anderen Gartenschauen sei der Eintritt für unter 16-Jährige frei.

Der Rat hatte die Planung bereits nichtöffentlich vorberaten und beschloss diese Maßnahmen nun einstimmig.

 

 

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