Weil er Mitte April einen Mitbewohner mit einem Holzbein verprügelt und schwer verletzt hatte, wird einem 33-jährigen – bereits abgelehnten – Asylbewerber bald in Rottweil der Prozess gemacht. Der Vorwurf: versuchter Mord. Außerdem werden ihm gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Sein Opfer hat nach der Tat einen Teil eines Fingers eingebüßt. Die Staatsanwalt sieht als Mordmerkmal Heimtücke gegeben.
Am 12. April soll der 33-Jährige in einer Rottweiler Asylbewerberunterkunft versucht haben, einen Mitbewohner umzubringen. Mit einem Holzstuhlbein bewaffnet und unter Einwirkung von Alkohol und Cannabis soll er gegen 22.30 Uhr gewaltsam in das Zimmer des Mitbe-wohners eingedrungen sei. „Er schlug sodann vielfach und wuchtig den Mitbewohner, der nicht mit einem Angriff gerechnet hatte, mit dem Holzstuhlbein auf Beine, Körper und – überwiegend – auch gezielt ins Gesicht und auf den Kopf“, heißt es in der Anklageschrift.
Dabei sei der Mann heimtückisch vorgegangen – juristisch wichtig für die Anklage wegen versuchten Mordes. Er habe das Stuhlbein zunächst hinter seinem Rücken versteckt, sein Opfer sei vom Angriff überrascht gewesen.
Den Tod des Bekannten soll er bewusst in Kauf genommen haben. Erst als hinzugerufene Polizeibeamte eingetroffen waren, habe er von seinem Opfer abgelassen. Dieses erlitt laut Staatsanwaltschaft schwerste Verletzungen, unter anderem mehrfache Frakturen der Augenhöhlen, einen Jochbeinbruch und mehrfache Nasenbeinfrakturen. Auch musste ihm ein Teil des Ringfingers amputiert werden.
Das Ganze hatte eine Vorgeschichte: Der Angeklagte ist abgelehnter Asylbewerber, er wohnte in einer Rottweiler Asylbewerberunterkunft. Bereits am 7. April habe er dort nachts in seinem Zimmer randaliert – und der Mitbewohner rief damals die Polizei.
Es folgte da schon eine Gewaltorgie gegen die eingesetzten Beamten, zudem Beleidigungen. Nur mit Mühe und unter Kraftaufwendung hätten die Polizisten den rabiaten Mann ins Krankenhaus bringen können – wo er dann zunächst weiter randaliert haben soll.
„Der Angeklagte war alkoholisiert und stand unter Cannabiseinfluss“, notierte der Polizeibericht.
Der Prozess gegen den 33-Jährigen beginnt am Freitag, 28. September, vor der Großen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil. Beteiligt sind vier Dolmetscher und drei Sachverständige. 30 Zeugen sind geladen worden.