Der Richter? Stinksauer. Der Staatsanwalt? Dickköpfig. Der mutmaßliche Drogendealer? Weiterhin frei

Sind Sie anerkannter Drogendealer? Und bekommen Sie häufig Besuch von der Polizei? Dann sollten Sie künftig immer behaupten, dass bei einer Durchsuchung aufgefundener Stoff uralt und bei der letzten Durchsuchung übersehen worden sein müsse. Erklären Sie, Sie kauften ohnehin nur noch für den Eigenbedarf ein und dass Sie kein weiteres Wort sagen würden. Kann gut … Der Richter? Stinksauer. Der Staatsanwalt? Dickköpfig. Der mutmaßliche Drogendealer? Weiterhin frei weiterlesen