Dem Einen zu wenig, dem Anderen zu viel: Vor einer Strafkammer des Rottweiler Landgerichts ist am Freitag ein Prozess neu aufgerufen worden, weil sowohl der verurteilte Dieb, als auch zunächst die Staatsanwaltschaft unzufrieden waren mit dem Urteil des Amtsgerichts aus erster Instanz. Freilich aus unterschiedlichen Beweggründen. In seiner Berufungsverhandlung konnte der Dieb einen Erlass von vier Monaten Freiheitsstrafe herausschinden. Dies aber mehr wegen seiner juristischen Strategie, weniger wegen der Weinerlichkeit, die er an den Tag legte.
Es geht um einen 33-jährigen gebürtigen Deutschen, der jüngst als Orthopädietechniker Senioren zuhause beklaut hat. So etwa in Schramberg. Der Mann, vielfach vorbestraft, befindet sich in anderer Sache bereits in Haft. Er ist ein notorischer, mehrfach verurteilter Dieb, der unter anderem die Hilflosigkeit seiner Opfer ausnutzt. Im Knast macht er jetzt nach eigenen Angaben die Hölle durch.
Ein Jahr, acht Monate, eine Woche Haft. Diese Strafe sprach das Amtsgericht am 22. März 2022 aus. Für das Gericht stand fest: Der Mann hatte als Angestellter eines ortsansässigen Orthopädie-Technik-Unternehmens Kontakt zu Kunden – und diese in ihren Privaträumen beklaut. Zumindest einmal, im September 2020, da nahm er einem älteren Ehepaar Schmuck im Wert von 5300 Euro weg. Sechs Goldketten mit wertvollen Anhängern. Dem Ehepaar hatte er einen Krankenfahrstuhl geliefert. Den Schmuck schnappte er sich in einem unbeobachteten Moment während einer Probefahrt mit dem Fahrstuhl aus einer Schmuckschatulle. „Er nutzte das Vertrauen aus, das die Senioren dem Unternehmen als Bestandskunden entgegenbrachten“, stellte das Amtsgericht seinerzeit fest. Das Ehepaar habe danach sehr unter der Unsicherheit gelitten, die der Vertrauensbruch zur Folge gehabt habe.
Ein Bild von einem Opfer
Um welche Art Menschen es sich bei den Opfern handelt, zeigte das Auftauchen der um die Goldketten beklauten Seniorin im Berufungsprozess, obwohl sie kurzfristig telefonisch abgeladen worden, ihr Erscheinen nicht mehr notwendig war. „Muss ich wirklich nicht kommen“, fragte sie unsicher die Richterin, wollte sich das zudem schriftlich geben lassen.
Eine zweite mutmaßliche und vor dem Amtsgericht im vergangenen Jahr noch angeklagte Tat, einen Diebstahl bei einem weiteren Seniorenpaar ebenfalls im September 2020, bei dem er Schmuck, zwei Ringe, im Wert von 4800 Euro erbeutet haben soll, sah das Gericht damals nicht als erwiesen an. Für diese Tat wurde der Mann freigesprochen – was die Staatsanwaltschaft zunächst bewog, erneut vor Gericht zu ziehen, vor die nächste Instanz, in Berufung zu gehen.
Mit dem Verkauf des Schmucks habe sich der Mann „eine zusätzliche Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer“ verschaffen wollen, so das Amtsgericht. Doch er flog diesmal früh auf.
Kein kriminelles Leichtgewicht
Dass es sich bei dem Mann um kein kriminelles Leichtgewicht handelt, um einen kleinen Ganoven, zeigt zunächst der Fund einer Schusswaffe, ebenfalls im September 2020, bei einer Durchsuchung in seiner Wohnung in Schramberg. Die Waffe hat nun der Staat in Besitz. Auch ein Geldbetrag in Höhe von 11.500 Euro wurde eingezogen, die hatte er bar in seinem Tresor. Das Geld stammt dem Anschein nach aus Diebstählen.
Sein Vorstrafenregister ist lang, er ist ein notorischer Dieb. Neun Eintragungen hat er im Bundeszentralregister, neun Verurteilungen, eine zweistellige Zahl an Diebstählen geht auf sein Konto.
Der erste passierte 2010. Die Strafen stiegen von Arbeitsstunden bis zu Haftstrafen, 2015 gab’s erstmals Knast. Er stahl Memorysticks bei Karstadt in München ebenso wie Geld und Geräte von Freunden. Weder eine Digitalkamera noch eine alte Cartier-Uhr oder ein Thermomix waren vor ihm sicher. Auch Autos brach er auf, im großen Stil, mehr als 20 Mal, immer auf abgelegenen (Wander-)Parkplätzen im Kreis Rottweil, in Aichhalden und Deißlingen ebenso wie bei Oberndorf, nahe Dunningen, bei Fluorn-Winzeln, Dornhan, Vöhringen und Sulz. Er kam so an gut 1200 Euro, verursachte zugleich einen Schaden von mehr als 6000 Euro. Das ist jedenfalls der aktenkundige Teil seiner Taten.
Die Verlesung der langen Latte an Vorstrafen, die Konfrontation mit seiner kriminellen Vergangenheit, quittierte der Mann immer wieder mit einem leichten Kopfschütteln. Ansonsten beherrscht, nahezu unbewegt, mit halb geschlossenen Augen.
Ausgeprägt herzlos
Seine Herzlosigkeit: ausgeprägt. Selbst eine krebskranke Seniorin beklaute er vor ein paar Jahren in seiner Rolle als Rettungssanitäter – einem Beruf, den er erlernt hat, – im Rahmen eines Krankentransports. Einem gehunfähigen Senior nahm er im Krankenwagen den Schlüsselbund ab, um in die Wohnung seines Opfers einzudringen, Uhren zu stehlen, während der alte Mann im Krankenhaus lag. Und einem Borderline-Patienten, der gerade einen Suizidversuch hinter sich hatte, deshalb im Rettungswagen lag, nahm der Dieb den Geldbeutel ab.
Die Verlesung der Gerichtsurteile, seiner Vorstrafen mit kurzen Angaben zu den Details, dauerte rund 30 Minuten. Bis April 2024 soll er aktuell mal in Haft bleiben. Stand: vor der Berufungsverhandlung. In einer anderen Sachen zieht er bis vor den Bundesgerichtshof.
… aber schick angezogen. Bis auf die Fußfesseln
Schwarze Designer-Baseball-Cap, ein knallenges, schwarzes Polo-Shirt von Lacoste – der Mann steht auf Mode. Die Fußfesseln stören das Outfit etwas.
Er sitzt zurzeit in einer JVA in einem anderen Landkreis ein, musste für den Neun-Uhr-Termin vor dem Rottweiler Landgericht offenbar früh aufstehen. „Leider“, wie er das kommentierte. Offenbar ist das Leben dort kein Schleck, kein Ponyhof. Wegen seiner homosexuellen Neigungen werde er immer wieder angegriffen und zusammengeschlagen, erklärte sein Anwalt. „Ich wurde erst gestern wieder bedroht, befinde mich in Absonderung, darf nur eine Stunde am Tag raus, darf nicht arbeiten, weil die mir nicht garantieren können, dass mir nichts passiert“, sagte der bärtige Mann mit brüchiger Stimme, zitternden Händen. Er werde immer wieder von Mitgefangenen geschlagen. Aus dem Nichts heraus. „23 Stunden Einschluss“, er drehe langsam durch, komme an seine Grenzen, „wie oft muss ich mich noch angreifen lassen?“
Es fließen Tränen
Jetzt flossen vor dem Landgericht Tränen. Der notorische Dieb, der für das Beklauen von Hilflosen und das Aufbrechen von Autos in den Knast kam, er weinte.
Er wolle keine Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen vor Gericht machen, so sein Anwalt, einem Strafverteidiger aus Stuttgart, um den Mithäftlingen keinen Stoff zu liefern, ihn zu piesacken. Musste der Mann auch nicht. Der heute 33-Jährige ließ durch seinen Anwalt mitteilen, es gehe ihm nur noch um den sogenannten Rechtsfolgeausspruch – also um die vom Amtsgericht verhängte Strafe. Vorteil für Verfahrensbeteiligte und Gericht: Der Sachverhalt steht, wie vom Amtsgericht festgestellt, fest, die Taten gibt der Mann zu, nur die Strafe erscheint ihm zu hoch. Diese soll das Berufungsgericht überprüfen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war damit einverstanden. Zeugen jedenfalls mussten nicht mehr aussagen, der psychiatrische Gutachter konnte wieder in sein Büro zurück, „entlassen werden“, wie das heißt.
Und noch ein Rückzug: Die Staatsanwaltschaft hatte die Berufung bereits vor Monaten zurückgenommen, wie am Freitag bekannt wurde. Sie nahm diesen Druck vom Angeklagten.
„Der möchte Ruhe haben, er möchte, dass die Sache erledigt wird, er möchte seine Strafe absitzen“, erklärte sein Anwalt schließlich. Dessen Idee, die Berufung auf die Rechtsfolge, die Strafhöhe, zu beschränken, müsse man dem Mann nun positiv anrechnen. Denn damit gehe einher, dass er die erste Tat und den Waffenbesitz gestanden habe, dass er es den um den Schmuck erleichterten Senioren erspart habe, vor Gericht erneut aussagen zu müssen.
So sah es auch die Staatsanwältin. Geständnis, keine Zeugenvernehmung nötig, das sei positiv zu werten. Sie forderte eine Haftstrafe von einem Jahr, sechs Monaten (für den Diebstahl) und 50 Tagessätzen (für den Waffenbesitz). Zusammen zwei Monate weniger als das ursprüngliche Urteil. Zuungunsten des Mannes spreche, dass er seine Berufung erst am Verhandlungstag beschränkt, die Justiz damit unnötig beschäftigt habe.
Das Urteil: ein Jahr, vier Monate, zwei Wochen wegen Diebstahls und unerlaubtem Waffenbesitz. Die Rechtsfolgebeschränkung sei als Geständnis zu werten. „Ein ganz großes Plus“, so die Vorsitzende Richterin im Rahmen ihrer Urteilsverkündung. Allerdings sei der Mann „erheblich vorbestraft“, zum Tatzeitpunkt habe er doppelt unter Bewährung gestanden, habe seine neuesten Straftaten nur wenige Wochen nach dem damals jüngsten Amtsgerichtsurteil begangen. Bewährung gab es keine mehr.
Dieses Urteil ist nunmehr rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel.
Das Verbrechen schläft derweil nicht
Randnotiz: Während der Verlesung der Straftaten des 33-Jährigen, während der Auflistung seiner Autoaufbrüche, kam diese Meldung der Polizei herein – die 1:1 eine Tat beschreibt, wie er sie früher begangen hat: „Zu einem Diebstahl aus einem geparkten Auto ist es im Zeitraum von Donnerstag, 23.00 Uhr, bis Freitag, 7.30 Uhr, auf der Kienzlestraße gekommen. Diebe stahlen aus einem vor der Hausnummer 14 abgestellten grauen Smart einen Geldbeutel. Zeugenhinweise nimmt das Polizeirevier Oberndorf, Tel. 07423 8101-0, entgegen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin, unbeaufsichtigte Autos immer abzuschließen und Wertgegenstände aus den Fahrzeugen mitzunehmen.“