Das Vorkaufsrecht der Stadt Rottweil aufs alte Autohaus – nur eine Luftnummer?

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Die Stadt will ein Vorkaufsrecht auf das ehemalige VW-Müller-Autohaus in der Tuttlinger Straße – und der Rottweiler Gemeinderat hat das am Mittwoch genehmigt. Doch: Ist das alles nur eine Luftnummer?

Die NRWZ hat darüber berichtet. „Kommt die ENRW in die Tuttlinger Straße?“, fragten wir und erklärten: Die Stadtverwaltung sucht eine Fläche für die Energieversorgung Rottweil (ENRW). Denn deren Betriebsstätten sollen aus der Au wegziehen, der Landesgartenschau 2028 Platz machen. In der Tuttlinger Straße hat die Stadt ein geeignetes Gelände gefunden, dort steht das ehemalige VW-Autohaus Müller leer.

Die Stadtverwaltung bat nun den Gemeinderat, ihr ein Vorkaufsrecht einzuräumen – indem er eine Satzung erlässt, die die städtebauliche Entwicklung auf dem Autohausgelände ermöglicht. Die Ansiedlung der ENRW. 

Nun ziert sich das Unternehmen allerdings ein wenig (wir haben berichtet). Der Umzug aus der Au an die Saline wurde gegenüber der NRWZ als eine von mehreren Optionen bezeichnet. Zu den Alternativen möchte sich das Unternehmen allerdings noch nicht äußern. Hier liefen die Gespräche derzeit auf der Ebene der Geschäftsleitung. Die NRWZ wurde aufgefordert, entsprechende Fragen schriftlich einzureichen, dem sind wir noch nicht nachgekommen. Bisher lief das Thema telefonisch.

Am Mittwoch hat sich nun herausgestellt: Die Stadtverwaltung könnte längst zu spät dran sein. Das Gelände ist offenbar erst vor kurzem verkauft worden. Der Name des Käufers fiel am Mittwoch im Rahmen der Gemeinderatssitzung nicht. Ebenso unklar sind seine Absichten. 

Nur, wenn er weiterverkaufen will, würde die am Mittwoch beschlossene Satzung greifen, die mit dem Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Gültigkeit erlangen wird. Denn dann will sich die Stadt einklinken, den mit einem potenziellen Käufer vereinbarten Vertrag übernehmen und das Gelände kaufen. 

Rückwirkend geht das nicht. Das hat Stadtbauchef Peter Hauser am Mittwoch bekräftigt. Eine Enteignung sei zudem nicht beabsichtigt. Allenfalls, als äußerster Schritt, der Erwerb zum Verkehrswert. Das aber auch nur, wenn der neue, unbekannte Eigentümer das Gelände überhaupt veräußern will. 

Das Grundstück würde passen. Die ENRW benötigt für einen Neubau etwa 9000 Quadratmeter, an der Tuttlinger Straße sind 11.000 verfügbar. Die Lage und die Infrastruktur bezeichnete Stadtbauchef Hauser als bestens geeignet. 

Dennoch könnte das eine Luftnummer sein, der Gemeinderatsbeschluss über die Vorkaufsrechtssatzung. „Das soll nur vorbeugenden Charakter haben“, schränkte Hauser ein, „wir wollen einen Fuß in der Tür haben.“ Doch müsste die Tür, um im Bild zu bleiben, ein Stückweit offen stehen, damit die Stadt ihren Fuß hinein bekommt. Im Moment ist die Tür aber zu. 

Übrigens auch seitens der Stadtverwaltung: In direkte Verhandlungen eintreten mit dem aktuellen Eigentümer des Geländes, das wolle man nicht, beschied Oberbürgermeister Ralf Broß. Nähere Angaben machte er dazu nicht.  

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Peter Arnegger (gg)
Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.