ROTTWEIL. Ein dunkler Mercedes-Transporter steht im absoluten Halteverbot. Der Wagen trägt Karlsruher Kennzeichen – und ist nicht irgendein Auto. Es ist ein mit einem Blitzer ausgerüsteter Transporter, aus dem heraus die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Wagen gemessen wird. So, wie er da steht, sollte er eigentlich ein Knöllchen kriegen. Oder etwa nicht?
Ein Leser hat es beobachtet: „Ein Blitzerfahrzeug in Rottweil steht im absoluten Halteverbot und gegen die Fahrtrichtung“, schreibt er. Ob das so in Ordnung geht, will er wissen. Denn hätte er selbst seinen Wagen so geparkt, dann wäre ihm – Kontrolle vorausgesetzt – ein Strafzettel sicher.
Wir fragen bei der Stadtverwaltung nach, liefern die Bilder des Lesers. Die zeigen den Mercedes Vito mit Karlsruher Kennzeichen, ausgerüstet mit einer Geschwindigkeitsmessanlage. Und geparkt im absoluten Halteverbot. Und zwar in der Schwenninger Straße, entlang des Vinzenz-von-Paul-Hospitals, des Rottenmünsters. Auf der Straße dort geht es ohnehin immer eng zu. Ein Schild zeigt das Halteverbot an, ein Zusatzschild erklärt, dass nur innerhalb der markierten Flächen geparkt werden darf.
Bei dem Transporter handele es sich um ein Messfahrzeug eines Dienstleistungsunternehmens, das von der Stadtverwaltung Rottweil mit den Geschwindigkeitsmessungen beauftragt wurde, antwortet ein Sprecher der Stadt. Bei den Messungen sei immer auch eine Messbeamtin der Stadt Rottweil vor Ort. Also eine ganz offizielle Geschichte.
Bloß: Darf der Wagen so stehen, wie der Leser ihn vorgefunden hat? „Messfahrzeuge dürfen nach Absprache mit der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde auch im Parkverbot stehen“, so der städtische Sprecher weiter. Die Messung sei hier durch „eine konkrete Gefahrensituation“ begründet, „da die Straße an einer Pflegeeinrichtung vorbeiführt“. Dort sei die Höchstgeschwindigkeit erst vor wenigen Monaten sogar auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert worden. „Zum Schutz der Patienten des Vinzenz-von-Paul-Hospitals.“
Tatsächlich: Die Stadtverwaltung kann sich auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) berufen. Die umfangreichen Ausnahmegenehmigungen, die der Paragraf 46 StVO erlaubt, ermöglichen auch das temporäre Positionieren von Blitzerautos im Halte- und Parkverbot. „Geblitzt.de“ weiß etwa: „Steht ein ziviler Einsatzwagen der Polizei im Halteverbot, sieht das für den unwissenden Betrachter erst einmal nach einem eindeutigen Verkehrsverstoß aus. Allerdings ist es den Messbeamten tatsächlich gestattet, in Absprache mit der jeweiligen Stadt, im Parkverbot stehend Blitzerfotos zu schießen. Eine Genehmigung erteilt die Behörde in den meisten Fällen, wenn die Verkehrsstelle eine besondere Gefahrensituation für Radfahrer, Fußgänger oder Schulkinder darstellt.“
Übrigens: Zuletzt wurde der blitzende Mercedes aus der Schlachthausstraße gemeldet, beim ehemaligen Feuerwehrgerätehaus. 20 Kilometer pro Stunde sind dort erlaubt. Das nur zur Info.