Der Prozess gegen Uwe B., der im Januar eine Mitarbeiterin des Rottweiler Jobcenters mit drei Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll, musste unterbrochen werden. Ein Covid-19-Verdachtsfall in der Psychiatrie, in der B. untergebracht ist, sorgte dort für eine Ausgangssperre. Diese Woche hätte schon das Urteil fallen können.
Wegen eines Covid-19-Verdachtsfalls auf der Station des Zentrums für Psychiatrie Reichenau (ZfP) Reichenau, auf der der Angeklagte Uwe B. einstweilig untergebracht ist, wurde dort als Vorsichtsmaßnahme eine Ausgangssperre angeordnet. Die Termine in dieser Woche mussten deshalb aufgehoben werden. Das teilte die Strafkammer am Dienstag mit. Für Donnerstag war die Urteilsverkündung geplant. B. ist geständig.
Die Kammer ordnete die Hemmung der Unterbrechungsfristen nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie an, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Im September soll weiter verhandelt werden, das Urteil könnte nun am 17. September ab 14 Uhr verkündet werden.
Die 1. Schwurgerichtskammer verhandelt seit 6. August 2020 das Verfahren gegen einen zur Tatzeit 58-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes und anderem. Nach der Anklageschrift wurde die Tat möglicherweise im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen, denn der Angeklagte leide an einer anhaltenden wahnhaften Störung und möglicherweise zudem an einer paranoiden Schizophrenie. Gutachter sollen dies klären.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16. Januar 2020 im Jobcenter in Rottweil eine dort tätige Bedienstete mit einem Messer angegriffen und lebensbedrohlich verletzt zu haben, wobei er den Tod der Frau in Kauf genommen habe.