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CDU-Abgeordnete Weiss: „Habe gegen die Cannabis-Legalisierung gestimmt“

Die CDU-Abgeordnete Maria-Lena Weiss hat heute im Bundestag nach eigenen Angaben gegen die Legalisierung von Cannabis gestimmt. Da dies ihre Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis Rottweil/Tuttlingen offenbar erfahren sollen, teilte Weiss‘ Büro die Entscheidung heute mit.

(Rottweil/Berlin). Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am heutigen Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. In namentlicher Abstimmung votierten 407 Abgeordnete für das Gesetz, 226 stimmten dagegen und vier enthielten sich ihrer Stimme.

„Ich habe heute im Bundestag gegen die Legalisierung von Cannabis gestimmt. Mit dem Gesetz, das mit der Regierungsmehrheit beschlos-sen wurde, handelt die Ampel grob verantwortungslos und gegen den einhelligen Expertenrat von Ärzten, Lehrerverbänden, Psychologen, Neurologen, Polizisten und der Justiz.“ So lässt sich die CDU-Abgeordnete Maria-Lena Weiss ein.

Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetz werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Begründung der Bundesregierung.

Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.

Künftig möglich sein soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

Weiss sieht das anders: Sie kritisiert etwa, dass künftig eine Tages-Abgabe von bis zu 25 g Cannabis an Mitglieder von sogenannten Cannabis Social Clubs möglich sei – „bisher führte schon ein Bruchteil dieser Menge zu strafrechtlichen Konsequenzen“, gibt die Abgeordnete zu bedenken. Die Legalisierung sei „dramatisch, nicht nur was die gesundheitlichen und psychischen Risiken für Heranwachsende und junge Erwachsene anbelangt, sondern auch in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzes“.

Wegen der geplanten Rückwirkung des Gesetzes müsse die ohnehin bereits personell unterbesetze Justiz nun zehntausende Verfahren, bei denen die Strafe noch nicht vollstreckt ist, erneut aufrollen und prüfen, erklärt Weiss weiter. Während andere Länder die Legalisierung versuchen zurückzunehmen, begebe sich Deutschland auf diesen „gefährlichen Irrweg“.

 

 

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