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    CDU-Abgeordnete Weiss: „Habe gegen die Cannabis-Legalisierung gestimmt“

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    Die CDU-Abgeordnete Maria-Lena Weiss hat heute im Bundestag nach eigenen Angaben gegen die Legalisierung von Cannabis gestimmt. Da dies ihre Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis Rottweil/Tuttlingen offenbar erfahren sollen, teilte Weiss‘ Büro die Entscheidung heute mit.

    (Rottweil/Berlin). Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am heutigen Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. In namentlicher Abstimmung votierten 407 Abgeordnete für das Gesetz, 226 stimmten dagegen und vier enthielten sich ihrer Stimme.

    „Ich habe heute im Bundestag gegen die Legalisierung von Cannabis gestimmt. Mit dem Gesetz, das mit der Regierungsmehrheit beschlos-sen wurde, handelt die Ampel grob verantwortungslos und gegen den einhelligen Expertenrat von Ärzten, Lehrerverbänden, Psychologen, Neurologen, Polizisten und der Justiz.“ So lässt sich die CDU-Abgeordnete Maria-Lena Weiss ein.

    Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetz werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Begründung der Bundesregierung.

    Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.

    Künftig möglich sein soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

    Weiss sieht das anders: Sie kritisiert etwa, dass künftig eine Tages-Abgabe von bis zu 25 g Cannabis an Mitglieder von sogenannten Cannabis Social Clubs möglich sei – „bisher führte schon ein Bruchteil dieser Menge zu strafrechtlichen Konsequenzen“, gibt die Abgeordnete zu bedenken. Die Legalisierung sei „dramatisch, nicht nur was die gesundheitlichen und psychischen Risiken für Heranwachsende und junge Erwachsene anbelangt, sondern auch in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzes“.

    Wegen der geplanten Rückwirkung des Gesetzes müsse die ohnehin bereits personell unterbesetze Justiz nun zehntausende Verfahren, bei denen die Strafe noch nicht vollstreckt ist, erneut aufrollen und prüfen, erklärt Weiss weiter. Während andere Länder die Legalisierung versuchen zurückzunehmen, begebe sich Deutschland auf diesen „gefährlichen Irrweg“.

     

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    7 Kommentare

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    HuHuHu
    HuHuHu
    9 Monate her

    Liebe Frau Weiss, wenn Sie schon die Legalisierung von Cannabis so verurteilen, dann seien Sie doch bitte konsequent und stimmen Sie auch für das Verbot von Alkohol. Denn was Alkohol bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen anrichtet, ist wohl bekannt und unstrittig. Ok, die Justiz hätte dann wahrscheinlich auch wieder mehr Arbeit, und die „Alkoholindustrie“ würde darunter leiden, aber es geht ja schließlich um die Gesundheit der Bevölkerung.

    Na denn, Prost

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    Antwort auf  HuHuHu
    9 Monate her

    Dafür gibt es das Jugendschutzgesetz. Blöd nur wenn es die Eltern als Verantwortliche nicht interessiert, dass zum Beispiel die Sprösslinge qualmen. Des weiteren besteht der Verdacht, dass Cannabis Schizophrenie auslösen kann. Die Legalisierung ist nur gekommen um die Gerichte zu entlasten. Frage, kommt als nächstes ein Freibrief fürs Klauen oder gar für körperliche Gewalt? Mir scheint die Intention für die Freigabe sehr Fragwürdig.

    Johannes Kraut
    Johannes Kraut
    9 Monate her

    …und wieder ist Deutschland der Geisterfahrer…

    Stefan Weidle
    Stefan Weidle
    Antwort auf  Johannes Kraut
    9 Monate her

    Würden Sie das auch beim Alkoholkonsum sagen? Da ist Deutschland schon immer DER Geisterfahrer schlechthin. Wer hört denn die Cannabis Freigabe auf, die Niederländer, das Paradebeispiel der Schlecht bis gar nicht Informierten? Wenn die ihre Gesetzesanpassungen durch haben, dann ist selbst deren verschärfte Gesetzlichkeit noch um Welten lockerer, als das was bei uns läuft. Meine früheren schwedischen Kollegen, halten bspw. uns Deutsche alle für Irre, weil man überall bis zum Abwinken Saufmaterial außer vielleicht im Kindergarten bekommt, weil man auf der Autobahn so schnell fahren könnte wie ein Kampfjet fliegt, wenn frei ist und Sie geben hier den Mahner, der Deutschland auf einem einsamen Geisterfahrerpfad wähnt? Wissen Sie für wie krank halb Europa unsere Sauf Manie, für die sich Frau Weiss‘ Partei klar positioniert, weil man damit die Biertische auf seiner Seite wissen will, findet? Ich halte die ganzen „und wieder ist Deutschland der Geisterfahrer Mahner“, die wirklichen „Geisterfahrer“ sind.

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    Antwort auf  Stefan Weidle
    9 Monate her

    Kurze Frage, welche Streckenabschnitten der BAB sind nicht Geschwindigkeit Reguliert? Und wieviel Prozente sind das? Nur damit ich verstehe was Ihre schwedischen Kollegen monieren. Es ist zum Beispiel noch nicht geklärt was passiert wenn ein Unfall nach dem Genuss von Cannabis passiert. Schon wieder wird der Schritt 3 vor den beiden ersten gemacht. Das ist eines Geisterfahrers würdig.

    Stefan Weidle
    Stefan Weidle
    Antwort auf  Johannes Kraut
    9 Monate her

    Und noch einer. Wissen Sie, wofür man bei der CDU ganz klar gestimmt hat? Der Liberalisierung des staatlichen Glückspielmonopols. Das dürfen jetzt halbseidene und semi-kriminelle Online-Sportwetten Anbieter abwickeln, aber die spenden ja so schön für unsere Spitzensportler und Bundesligaclubs. Man braucht nur eine klare Meinung, dann kann man für das Gute stehen, gell?
    Also merke: Kiffen = kriminell, Saufen = sichern von Arbeitsplätzen in liebevoll inhabergeführten kleinen Brau- und Brennereien (oder bei InBev), Zocken = nur böse wenn Ballerspiele im Jugendzimmer, wenn Geld für Kriminelle und Hunderttausende Spielsüchtige = gut, wenn Geld für VfB und FCB.
    Man muss nur eine klare Meinung haben und die Leute für dumm verkaufen.

    Tobias Oswald
    Tobias Oswald
    Antwort auf  Johannes Kraut
    9 Monate her

    Wo genau Bitteschön? Ich bin mir selber nichts sicher was ich von dem Gesetz halten soll. Aber Cannabis ist in einigen Ländern legal oder zumindest nicht illegal. Das findet man schon nach wenigen Sekunden googeln (https://www.luther-lawfirm.com/kompetenzen/beratungsfelder/detail/cannabis-legalisierung-weltweit#:~:text=Cannabis%20ist%20in%20verschiedenen%20Ländern,Mengen%20höchstens%20als%20Ordnungswidrigkeit%20ahnden.)
    Also entweder wir sind der Geisterfahrer mit den anderen die cannabis nicht legal haben oder wir sind Geisterfahrer zusammen mit den Ländern in denen es legal ist. Beides mal wären wir aber nicht Geisterfahrer

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    Die CDU-Abgeordnete Maria-Lena Weiss hat heute im Bundestag nach eigenen Angaben gegen die Legalisierung von Cannabis gestimmt. Da dies ihre Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis Rottweil/Tuttlingen offenbar erfahren sollen, teilte Weiss‘ Büro die Entscheidung heute mit.

    (Rottweil/Berlin). Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am heutigen Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. In namentlicher Abstimmung votierten 407 Abgeordnete für das Gesetz, 226 stimmten dagegen und vier enthielten sich ihrer Stimme.

    „Ich habe heute im Bundestag gegen die Legalisierung von Cannabis gestimmt. Mit dem Gesetz, das mit der Regierungsmehrheit beschlos-sen wurde, handelt die Ampel grob verantwortungslos und gegen den einhelligen Expertenrat von Ärzten, Lehrerverbänden, Psychologen, Neurologen, Polizisten und der Justiz.“ So lässt sich die CDU-Abgeordnete Maria-Lena Weiss ein.

    Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetz werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Begründung der Bundesregierung.

    Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.

    Künftig möglich sein soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

    Weiss sieht das anders: Sie kritisiert etwa, dass künftig eine Tages-Abgabe von bis zu 25 g Cannabis an Mitglieder von sogenannten Cannabis Social Clubs möglich sei – „bisher führte schon ein Bruchteil dieser Menge zu strafrechtlichen Konsequenzen“, gibt die Abgeordnete zu bedenken. Die Legalisierung sei „dramatisch, nicht nur was die gesundheitlichen und psychischen Risiken für Heranwachsende und junge Erwachsene anbelangt, sondern auch in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzes“.

    Wegen der geplanten Rückwirkung des Gesetzes müsse die ohnehin bereits personell unterbesetze Justiz nun zehntausende Verfahren, bei denen die Strafe noch nicht vollstreckt ist, erneut aufrollen und prüfen, erklärt Weiss weiter. Während andere Länder die Legalisierung versuchen zurückzunehmen, begebe sich Deutschland auf diesen „gefährlichen Irrweg“.

     

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