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Busbahnhof-Poser kommt vor Gericht glimpflich davon

Was hat ein flotter Scirocco in einem Busbahnhof im Hochbetrieb mit hunderten Schülern zu suchen? Eigentlich nichts. Wenn dann noch Nötigung dazu kommt, kann es schnell teuer werden. 2400 Euro sollte ein junger Mann aus Rottweil zahlen. Ein entsprechender Strafbefehl war ihm ins Haus geflattert. Das sah er nicht ein – und war mit seinem Einspruch erfolgreich. Das Verfahren wurde am Montag gegen eine Geldauflage eingestellt.

Ende November 2019. Der Busbahnhof Bruderschaftshöhe bei den Rottweiler Schulen ist brechend voll. Es ist 12.55 Uhr, alle haben aus. Bus um Bus fährt ein, um die Schüler abzuholen. Und dazwischen immer wieder Autos. Eltern, die ihre Kinder keine paar Meter laufen lassen wollen.

Dann ist da dieser junge Mann aus Rottwei mit seinem Scirocco. Er steht auf Autos, den VW zeigt er stolz auf seiner Facebookseite. Ein Vierteljahr lang durfte er ihn jetzt nicht fahren. Denn an jenem 29. November vergangenen Jahres soll der junge Mann mit seinem Wagen einen Busfahrer abgedrängt, zum scharfen Bremsen gezwungen und damit genötigt haben, so der Straftatbestand. Zuvor soll er den ganzen Busbahnhof für eine Posingrunde genutzt haben. Bis eine Busfahrerin ihn zur Rede stellte. Und dann die Polizei holte.

Der Fall ist am Montagmorgen vor dem Amtsgericht in Rottweil verhandelt und aus zwei Blickwinkeln geschildert worden. Da ist auf der einen Seite die Sicht des jungen Mannes: „Ich hab‘ gar nichts gemacht!“ Und auf der anderen Seite sind drei Zeugen, zwei Busfahrer und ein Fahrgast, die sagen, der junge Mann sei mit zwischen 30 und 50 Stundenkilometern durch den belebten Busbahnhof gebrettert, sei durch eine Kurve gedriftet und habe einen Busfahrer zu einem Ausweichmanöver und zur einer scharfen Bremsung gezwungen.

Eigentlich eindeutig: Trotz Verbots fahren immer wieder Autos hier ein. Foto: gg

Vor Gericht wird so etwas dann aufgedröselt, möglichst feinsäuberlich. Einerseits, wie gesagt, der junge Mann. Er habe an jenem Tag seine Cousine abholen wollen, erzählt er. Und ja, er sei verbotswidrig in den Busbahnhof eingefahren. Dort sei viel los gewesen, vor ihm allein fünf oder sechs Autos, weswegen er auch nicht hatte schnell fahren können. Er habe dann eine Runde gedreht – aber ohne zu driften. Das sei bei seinem Wagen gar nicht möglich, habe der doch eine elektronische Bremse. Und „auch, wenn ich einen Kick-down mache – ich habe das oft probiert -, dann dreht der gleich durch, das ist ein Frontzieher“, so der junge Mann. Zudem ein Automatik. Das Auto bewege sich dann nicht vom Fleck.

Er sei damals schon etwas überrascht gewesen, als eine Busfahrerin sich vor seinen Wagen gestellt und herumgeschrien habe. Keiner Schuld bewusst. Auch da könne er gar nicht zu schnell gewesen sein, sonst hätte er die Busfahrerin doch überfahren. Einblicke in die Logik eines Sciroccofahrers. Und nicht ganz von der Hand zu weisen.

Teil zwei des Aufdröselns, koordiniert von einer jungen, geduldigen Richterin: Die Zeugen sagen aus. Da ist zunächst die Busfahrerin, 58 Jahre alt, die sagt, der junge Mann „sei mit Vollgas an den Haltestellen vorbeigebrettert, habe umgekehrt, dabei „so eine Art Drifting“ hingelegt und sei dann wieder an den Bussen vorbei auf der zweiten Spur runtergedonnert. Und als er neben ihrem Bus habe halten müssen, sei sie ausgestiegen, habe sich vor sein Auto gestellt und ihn zur Rede.

„Ja, ich war nicht gerade nett, fragte ihn: ‚Wie kann man bloß so hirnlos fahren.“ Zu dem Zeitpunkt seien 500 bis 700 Kinder im Bereich des Busbahnhofs unterwegs gewesen, so die Busfahrerin zur Richterin. Und als der junge Mann ihr dann beschieden habe, sie solle sich nicht so haben, er passe ja auf, da habe sie sich gedacht: „Wenn das Verständnis so ist, dann hole ich die Polizei.“ Was sie dann auch getan hat. Während der junge Mann in seinem Scirocco im Hochbetrieb gewartet habe, bis er wieder freie Bahn hat. „So wie ein Angeber, halt.“ Wie schnell der Mann bei seiner Runde denn so gewesen sei? „Keine Schrittgeschwindigkeit. 30 mindestens.“

Ein Kollege dieser Busfahrerin kann sich ebenfalls an den Auftritt des jungen Mannes an jenem Novembertag erinnern. Der 60-Jährige lenkte sein Gefährt gerade auf den Busbahnhof, zur Haltestelle für die Schüler aus Göllsdorf, als der junge Mann mit seinem Scirocco ihm den Weg abschnitt. Er habe bremsen müssen – nicht zu stark, eher kontrolliert, „sonst hätte es Verletzte im Bus gegeben.“ Und er habe ausweichen müssen, „einen halben oder einen Meter.“ Wie schnell der junge Mann so unterwegs gewesen sei? „Keine Schrittgeschwindigkeit, das mit Sicherheit nicht. Ich schätze so etwa 40 Stundenkilometer.“

Die dritte Zeugin saß in jenem Bus der 58-jährigen Fahrerin und hat deren Einschreiten beobachtet. Und den Ablauf vor Gericht bestätigt. Wie schnell denn der junge Mann bei seiner Runde um den Platz so gewesen sei? „Schrittgeschwindigkeit bestimmt nicht. Mehr als 50, schätze ich.“ Sie besitze aber keinen Führerschein und könne Geschwindigkeiten daher vielleicht nicht so richtig einschätzen.

Da meint doch der juristische Laie, dass es eng würde für den Scirocco-Poser. Dass er doch bestimmt Menschenleben gefährdet habe. Und dann mit einem Strafbefehl über 40 Tagessätze à 60 Euro, mit einer Geldstrafe über 2400 Euro also, und einem halben Jahr Führerscheinentzug gut bedient sei.

Aber es kam anders. Völlig. Und für den jungen Mann, einmal abgesehen von den Anwaltskosten, viel, viel billiger. Dass ein Busfahrer abbremsen und seinen Wagen leicht zur Seite ziehen muss – das sei keine Nötigung, erklärte der Staatsanwalt nämlich, nachdem er die Zeugen gehört hatte. „Dann wäre ja jede Vorfahrtsverletzung gleich eine Nötigung.“ Und so schlug der Anklagevertreter vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Paragraf 153a, für die Juristen unter uns, die das aber längst ahnen.

Der Anwalt des jungen Mannes, Verkehrsrechtsexperte Christof Burkard, hatte nichts dagegen, die Verfahrenseinstellung während der laufenden Hauptverhandlung auch schon einmal vorgeschlagen, aber da war der Staatsanwalt noch nicht soweit.

300 Euro. Diese Summe muss der junge Mann nun binnen zwei Monaten zahlen – und zwar, so die Auflage der Richterin, an die Kreisverkehrswacht. Angesichts dessen, dass der junge Mann („ich verdiene nichts großartig“) derzeit Arbeitslosengeld bezieht, hatte Rechtsanwalt Burkard 250 Euro vorgeschlagen.

Seinen Führerschein bekommt er auch wieder – wenn auch nur virtuell. Denn der hatte ihm nie physisch abgenommen werden können, gilt als verloren. Aber das nur am Rande. Auf eine Entschädigung dafür, dass er bereits ein Vierteljahr hatte nicht fahren dürfen, verzichtete der junge Mann, auch das war eine Auflage von Staatsanwaltschaft und Gericht.

Lächelnd verließ er den Amtsgerichtssaal. Ob er nun weiter mit seinem Scirocco Kick-downs üben wird? Vermutlich.

 

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